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Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen der Erwachsenenbildung mit Zertifikatsabschluss in Kooperation mit den Hochschulen und der niedersächsischen Wirtschaft

(Anlage zum Erlass des MWK vom 17.07.2014)

1. Ziele

Mit dem vorliegenden Landesprogramm zur Unterstützung des lebenslangen Lernens wird im Sinne der „Offenen Hochschule Niedersachsen“ die Entwicklung und Erprobung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen der Erwachsenenbildung mit Zertifikatsabschluss in Kooperation mit den Hochschulen und der niedersächsischen Wirtschaft gefördert, die berufsqualifizierten Personen und Personen mit ausländischen Bildungsnachweisen eine individuelle und bedarfsgerechte Weiterbildung ermöglichen und zeitgleich Elemente zur Vorbereitung eines möglichen Hochschulstudiums beinhalten.

Für die Förderung des genannten Vorhabens stehen im Jahr 2014 Mittel in Höhe von insgesamt 400.000,- Euro zur Verfügung.

Die erforderlichen Entwicklungs- und Prüfarbeiten zur Erfolgskontrolle des vorliegenden Programms sowie die Förderung von Bildungsmaßnahmen wird die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) im Rahmen der Aufgabenübertragung gem. § 11 Abs. 1 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) durchführen.

2. Fördervoraussetzungen

Gefördert werden Projekte, die von den Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammen mit

Hochschulen in staatlicher Verantwortung gem. § 2 NHG und

  • Institutionen der niedersächsischen Wirtschaft (Kammern, Kleine und mittlere Unternehmen, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen usw.)

in Form von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen mit Zertifikatsabschluss für berufsqualifizierte Personen und Personen mit ausländischen Bildungsnachweisen konzipiert und durchgeführt werden.

Die Weiterbildungszertifikate sollen vornehmlich in den niedersächsischen Schwerpunktbranchen[1] „Gesundheits- und Sozialwirtschaft“, „Agrar- und Ernährungswirtschaft“ und „Mobilitätswirtschaft“ angeboten werden. Darüber hinaus können die Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen „Pädagogik und Bildung“, „Informationstechnologien (IT)“ oder in den MINT-Fachrichtungen liegen.

Den beantragten Weiterbildungsmaßnahmen sollen aussagekräftigen Bedarfsanalysen zur voraussichtlichen Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt werden.

Im Rahmen dieser Weiterbildungsmaßnahmen sollen möglichst auf ein Hochschulstudium anrechenbare Lernergebnisse vermittelt werden, für die in diesem Fall die entsprechenden Anrechnungsempfehlungen erstellt werden. Einheitlich für alle geförderten Zertifikatskurse soll die Erstellung der Anrechnungsempfehlungen von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Rahmen des vom MWK geförderten Projektes „Fortführung und Weiterentwicklung des Kompetenzbereiches Anrechnung“ (Ansprechpartner Herr Dr. phil. Wolfgang Müskens, E-Mail: wolfgang.mueskens@uni-oldenburg.de, Tel.: 0441/798 4319) übernommen werden. Die geförderten Projekte arbeiten dazu aktiv mit dem Kompetenzbereich Anrechnung zusammen und stellen die für die Erstellung der Anrechnungsempfehlungen erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung.

3. Mittelempfänger

Mittelempfänger können ausschließlich die nach dem NEBG anerkannten Träger der Erwachsenenbildung sein. Eine Weiterleitung der Mittel aus den Zuwendungen an die unter Punkt 2 genannten Projektpartner ist möglich.

4. Dauer von Bildungsmaßnahmen

Beginn und Dauer der Maßnahmen richten sich nach den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie den organisatorischen Belangen der Partnerinstitutionen.
Die Bildungsmaßnahmen sollen bis 31.12.2015 abgeschlossen sein.

5. Bewertung und Fristen

Die Beratung und Bewertung der Anträge erfolgt durch die AEWB im Einvernehmen mit dem MWK. Die AEWB setzt hierfür eine Auswahlkommission ein, der das MWK und die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH angehören.

Die Projektanträge sind zur Beratung und Bewertung bis zum 15.09.2014 in zweifacher Ausführung sowohl auf dem Postweg bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, zu Händen Herrn Erik Weckel, Bödekerstr. 18, 30161 Hannover als auch im Gesamtdokument (pdf) per E-Mail an weckel@aewb-nds.de einzureichen.

Verspätet eingereichte Anträge oder Anträge, die von den formalen Kriterien dieser Ausschreibung abweichen, werden im Förderjahr 2014 nicht berücksichtigt.

6. Formale Anforderungen und Verfahren zur Einreichung von Maßnahmenkonzeptionen

Für die Gestaltung der Maßnahmekonzeptionen (Anträge) sind folgende Hinweise zu beachten:

Es sind Erklärungen darüber abzugeben, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist (siehe Anlage) und ob die jeweiligen Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sind (siehe Anlage).

Die Beschreibung der Projekte darf einen Umfang von max. 10 DIN A-4-Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial Größe 11 mit Zeilenabstand 1,5). Der Anhang kann im Umfang von max. 5 Seiten hinzugefügt werden.

Die Beschreibungen müssen einen prägnanten Überblick zum Ziel der Maßnahme, zu deren Organisation (Arbeitspakete), zur geplanten Zahl der Teilnehmenden und zum Zeitverlauf (Meilensteinplan) beinhalten.

Die Projektbeschreibungen sollen Aussagen über die Nachhaltigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen und ihre Überführung in das reguläre Programmangebot enthalten.

Die Zusammenarbeit zwischen der antragstellenden Einrichtung und dem/den jeweiligen Projektpartner/n soll in Form einer Kooperationsvereinbarung, in der die konkreten, gemeinsamen Aufgaben beschrieben stehen, nachgewiesen werden.

Die Weiterleitung von Mitteln an die jeweiligen Kooperationspartner wird zugelassen.

Der Projektbeschreibung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorhabensbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachaufwendungen einschließlich einer Begründung für die beantragten Fördermittel vorzulegen (s. weitere Hinweise unter Punkt 8).

7. Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung gem. §§ 23, 44 i.V.m. § 38 (4) der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stehen für die Entwicklung und Durchführung einer berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme jeweils Mittel in Höhe von bis zu 40.000,- Euro zur Verfügung. Zusätzlich können Eigenleistungen und/oder Eigenmittel eingebracht werden.

8. Verwendung der Mittel

Rechtsgrundlage der Zuwendung und der Mittelverwendung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P/ANBestGk für Gebietskörperschaften). Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sie dürfen nur für den festgelegten Verwendungszweck verausgabt werden. Bei Beschaffungen sind alle Rabatt- und Skontomöglichkeiten auszuschöpfen.

Folgende Positionen sind förderfähig:

  • Personalkosten für pädagogische und/oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Dozentenhonorare
  • studentische Hilfskräfte
  • Sach- und Reisekosten

Druckkosten (bis zu max. 3.000 EUR) für z.B. Unterrichtsmaterial, zur Erstellung von Ankündigungsflyern, Veröffentlichung und/oder Publikation(en)

Nicht förderfähig sind:

  • Mittel für „die eigene Stelle“
  • Investitionskosten (Laptops, Beamer, Mobiltelefone, Büroausstattung, etc.) und Mieten

Mittel zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bauunterhaltung

9. Mittelabrechnung und Vorlage des Abschlussberichtes

Spätestens bis zum 31.03.2016 ist der AEWB über die geförderten Bildungsmaßnahmen und die Verwendung der Mittel zu berichten sowie ein Abschlussbericht über die Durchführung und den Erfolg des Programms vorzulegen. Zum 31.05.2015 ist ein Zwischenbericht bei der AEWB einzureichen.

Die Fördermittelempfänger sind zur aktiven Teilnahme und Mitwirkung an den Netzwerksitzungen der AEWB verpflichtet.

Die Fördermittelempfänger sind verpflichtet, während und nach der Laufzeit der Weiterbildungsmaßnahmen der AEWB die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und an den zum Zweck der Weiterentwicklung des Gesamtkomplexes „Offene Hochschule Niedersachsen“ beabsichtigten Maßnahmen (z.B. Analysen, Befragungen, etc.) mitzuwirken.

10. Öffentlichkeitsarbeit

Bei allen Maßnahmen ist eine gezielte und einheitliche Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um die Transparenz für die potentiellen Zielgruppen zu gewährleisten. Unter einem „Corporate Design“ werden Qualitätsmaßstäbe und Funktionen der Maßnahmen verdeutlicht und strategisch eingesetzt.

Die Fördermittelempfänger sind verpflichtet, an geeigneten Stellen auf die Landesförderung durch Abdrucken des Logos des MWK hinzuweisen sowie das neue Logo „Offene Hochschule Niedersachsen“ mit dem Claim „Geben Sie Ihrem Job mehr Gehalt!“einzusetzen.

Ansprechpartner und Ansprechpartnerin für die Weitergabe und Verwendung der genannten Logos und des Claims sind Herr Erik Weckel bei der AEWB und Frau Monika Hartmann-Bischoff für die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH (Kontakt über Tel.: 0511/36 73 94 14, E-mail: despina.moka@servicestelle-ohn.de). Rechtzeitig vor der Verwendung der Logos sowie des Claims ist mindestens eine/-r der Ansprechpartner/-innen zu informieren und die Veröffentlichung bzw. das Druckerzeugnis oder die Darstellung zur Freigabe vorzulegen.

Das alte OHN-Logo darf nicht mehr verwendet werden.

[1]Studie des Niedersächsischen Institutes für Wirtschaftsforschung (2011): „Weiterbildung in niedersächsischen Schwerpunktbranchen“; Quelle: http://www.niw.de/uploads/pdf/publikationen/Forschungsbericht_39_Weiterbildung.pdf, letzter Zugriff 11.04.2013

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2014
zuletzt aktualisiert am:
22.07.2014

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