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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 4

„Präzedenzfall Niedersachsen“: Werden in Niedersachsen Bildungsmittel willkürlich zweckentfremdet?


Nicht nur im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ sorgt die Landesregierung sowohl für mehr Bildungsgerechtigkeit als auch für den dringend benötigten Nachwuchs an Fachkräften. Das fängt bei der frühkindlichen Bildung an und setzt sich über die Schule, die Hochschule und die Weiterbildung fort.

Die Ausgaben für den Hochschulbereich wurden 2014 auf über 2,2 Milliarden Euro angehoben, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Haushalt 2013 von über acht Prozent.

Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag haben die niedersächsischen Hochschulen Planungssicherheit bis 2018 auf einem hohen Finanzierungsniveau erhalten. Zudem hat das Land die durch die Abschaffung der Studienbeiträge wegfallenden Mittel für die Hochschulen vollständig und dynamisch, also angepasst an die Zahl der Studierenden, kompensiert. Auch zukünftig werden die Hochschulen von Aufwüchsen im Bildungsbereich profitieren.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Präsidenten der HRK, bei der von der Landesregierung geplanten Verwendung der Mittel aus der BAföG-Finanzierung handle es sich um eine „willkürliche Zweckentfremdung von Bildungsmitteln“?

Der Vorwurf einer Zweckentfremdung ist schon deshalb abwegig, weil den Hochschulen die Mittel, die die Landesregierung bislang im Haushalt für die BAföG- Finanzierung eingeplant hat, noch nie zur Verfügung standen, sondern den Studierenden.

Bei Investitionen in den Bereich der frühkindlichen Bildung von „willkürlicher Zweckentfremdung von Bildungsmitteln“ zu sprechen, ist angesichts des Stellenwertes, der gerade der vorschulischen Bildung von Bildungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zugewiesen wird, nicht nachvollziehbar.

2. Hält die Landesregierung die niedersächsischen Hochschulen für unterfinanziert, ausreichend finanziert oder überfinanziert?

Die niedersächsischen Hochschulen haben durch den im letzten Jahr mit dem Land geschlossenen Hochschulentwicklungsvertrag eine im Bundesvergleich herausragende Finanzierungssicherheit bis 2018 auf dem Niveau der Haushaltsansätze des Jahres 2013 erhalten. Neben der vollständigen Kompensation der wegfallenden Studienbeiträge erhalten die Hochschulen weiterhin die zusätzlichen Mittel zum Ausgleich der aus Besoldungs- oder Tarifsteigerungen resultierenden Personalkosten. Darüber hinaus sind die Hochschulen von allen eventuellen pauschalen Minderausgaben oder Bewirtschaftsauflagen ausgenommen.

Allein beim Haushalt 2014 ist der Ansatz für das Aufgabenfeld „Hochschulen“ auf insgesamt 2,2 Mrd. Euro gestiegen. Das bedeutet ein Plus von 8,05 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Übrigen erhalten die Hochschulen in Niedersachsen im Bundesvergleich sowohl die höchsten Mittel je Studierenden als auch im Bundesvergleich die höchsten Mittel je Professor und Professorin (laufende Ausgaben; Statistisches Bundesamt, Hochschulen auf einen Blick, 2013). Vor diesem Hintergrund kann von einer „Unterfinanzierung“ niedersächsischer Hochschulen, jedenfalls im Bundesvergleich, keine Rede sein. Die Landesregierung erkennt aber den Handlungsbedarf beim Hochschulbau aufgrund des Sanierungsstaus und der in der Vergangenheit liegenden Versäumnisse an und wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten darauf reagieren.

3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Deutschen Studentenwerks?

Die Forderung des Deutschen Studentenwerks nach Investitionen in die soziale Infrastruktur für das Studium durch Ausbau der Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten korrespondiert grundsätzlich - unbeschadet der Verwendung der freiwerdenden Finanzmittel zur Finanzierung des Landesanteils des BAföG - mit der Vereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode. Mit dem Ziel der Stärkung der Studentenwerke bei ihren Bemühungen zum Ausbau der sozialen Infrastruktur hat die Landesregierung bereits 2014 mit zusätzlichen Landesmitteln die jährliche Finanzhilfe an die Studentenwerke für die Jahre 2014 bis 2018 im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung zur Förderung guter Studienbedingungen um 1,8 Mio. Euro p. a., entsprechend annähernd 12,5 Prozent auf 16,3 Mio. Euro p. a., erhöht. Darüber hinaus sind im Haushalt 2014 aus zusätzlichen Landesmitteln Zuschüsse für Investitionen im Wohnungsbau für Wohnheimplätze für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen zugunsten des Wohnbauförderfonds an die NBank zur Verfügung gestellt worden, um die Errichtung zusätzlicher Wohnheimkapazitäten unterstützen zu können.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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