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EFRE-Förderrichtlinie:

Landesregierung unterstützt Energieeinsparung und Energieeffizienz mit 68,1 Millionen Euro für öffentliche Infrastruktur und 18,8 Millionen Euro für Kultureinrichtungen


Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden im Zeitraum 2014 bis 2020 in Niedersachsen mit insgesamt 68,1 Millionen Euro gefördert.

Die Kultureinrichtungen im Land können sich im gleichen Zeitraum für Förderprojekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 18,8 Millionen Euro bewerben.

Eine entsprechende gemeinsame Förderrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) ist seit heute (Mittwoch) im Niedersächsischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 01.09.2015 in Kraft. Die Mittel stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Grundsätzlich sind alle öffentlichen Träger und alle Kultureinrichtungen in Niedersachsen antragsberechtigt. Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei der Infrastruktur bis zu maximal 1.000.000 Euro und bei den Kultureinrichtungen maximal 500.000 Euro pro Projekt.

„Mit innovativen Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz fördern wir den Erhalt eines breiten Angebots kultureller Einrichtungen und Institutionen im Land und machen sie damit fit für die Zukunft.“, sagte die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić.
“Diese Mittel können durch gezielte Maßnahmen helfen, die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren. Damit leiten wir in Niedersachsen einen Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.

Alle Informationen zum Antragsverfahren sind unter http://bit.ly/1PvZIJa nachzulesen.

Anträge können bei der NBank jeweils zum 30.11. und 30.04. jeden Jahres gestellt werden. Die erste Antragsfrist ist der 30.11.2015.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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