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Kulturministerin Heinen-Kljajić lobt Literaturstipendien aus

Niedersachsen fördert die Arbeit von Schriftstellern, Kinder- und Jugendbuchautoren und Übersetzern


Für das Jahr 2015 lobt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur erneut literarische Stipendien aus. Ab sofort können sich Schriftsteller, Autoren und Übersetzer über das Online-Antragsverfahren für ein Jahresstipendium, ein Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren, ein Übersetzerstipendium sowie bis zu drei Arbeitsstipendien bewerben. Die Empfehlung für die Vergabe erteilt die Literaturkommission des Landes Niedersachsen.

„Mit den Stipendien stärken wir das literarische Schaffen in Niedersachsen“, sagt Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Wir freuen uns auf viele spannende Bewerbungen.“

Das Jahresstipendium soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Die Förderung beträgt bis zu 14 000 Euro. Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag (nicht Selbstverlag) haben.

Das Stipendium für Kinder- und Jugendliteraturautoren in Höhe von bis zu 8 000 Euro soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt literarisch tätig zu sein. Das Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz/Produktionsort in Niedersachsen haben.

Mit dem Übersetzerstipendium fördert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein projektbezogenes Stipendium. Das Stipendium in Höhe von 7 800 Euro soll der Geförderten bzw. dem Geförderten ermöglichen, in einem Zeitraum von sechs Monaten an einer Übersetzung zu arbeiten und diese zu veröffentlichen.

Das Arbeitsstipendium dient dazu, ein schriftstellerisches Projekt zu realisieren. Erhalten können es Autorinnen und Autoren, die in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug haben bzw. in Niedersachsen wohnen oder arbeiten.

Die Förderung beträgt bis zu 5 000 Euro.

Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2015.

Mitglieder der Niedersächsischen Literaturkommission sind Katharina Born (Schriftstellerin, Journalistin und Herausgeberin), Olaf Kutzmutz (Programmleiter Literatur an der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel), Margarete von Schwarzkopf (Leitende Redakteurin beim NDR für Literatur von 1984 bis 2013), Gerhard Steidl (Steidl Verlag, Göttingen) und Monika Eden-Marienfeld (Sprecherin der Niedersächsischen Literaturbüros und Leiterin des Literaturbüros Oldenburg).

Weiterhin stehen der Literaturkommission beratend zur Seite: Peter Kniep (Vorsitzender des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – LV Niedersachsen-Bremen) – Berater für den Buchhandels- und Verlagspreis, Prof. Dr. Nathalie Mälzer (Berlin, Juniorprofessorin am Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Stiftung Universität Hildesheim) – Beraterin für das Übersetzerstipendium, Udo von Alten (Geschäftsführer des Friedrich-Bödecker-Kreis Niedersachsen e. V.) – Berater für das Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren sowie Anne Denecke (Geschäftsführerin Lüneburgischer Landschaftsverband) – Vertreterin der Landschaften.

Die Ausschreibungen der Literaturstipendien sind im Internet veröffentlicht unter www.mwk.niedersachsen.de (Pfad: Themen / Kultur / Literatur und Leseförderung / Stipendien im Bereich Literatur).

Das Online-Antragsverfahren zur Bewerbung für die Stipendien ist abrufbar auf der Internetseite http://www.mwk.niedersachsen.de/themen/kultur/antragsverfahren_zur_landeskulturfoerderung/onlineantragsverfahren/das-online-antragsverfahren-des-mwk--127376.html

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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