Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen"

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Top 4, 27. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages,

„Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen“

Gesetzentwurf der Landesregierung

Anrede,

Hochschulen sind Orte des zivilgesellschaftlichen Aushandelns und zivilgesellschaftlichen Agierens. Wenn es dazu noch eines Beweises bedurft hätte, dann schaue man sich nur die vielen Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen an, die überall in Niedersachsen von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitern jenseits des eigentlichen Hochschulbetriebs auf die Beine gestellt werden. Die niedersächsischen Hochschulen nutzen ihre Stärken und übernehmen in hohem Maße gesellschaftliche Verantwortung. Wer sich engagiert einbringt und dabei hilft, die Herausforderungen seiner Hochschule bestmöglich zu meistern, sollte aber auch mehr Möglichkeiten haben, an der Gestaltung seiner Hochschule aktiv teilhaben zu können.

Deshalb will die Landesregierung die Demokratisierung der Hochschulen weiter vorantreiben und die Hochschulautonomie stärken. Die heute eingebrachte Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes trägt den Namen „Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen“. Und dieser Name ist Programm. Studierende, Promovierende, Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte erhalten neue Möglichkeiten, sich stärker als bisher an den hochschulinternen Entscheidungsprozessen - insbesondere in den Bereichen Studium und Lehre - zu beteiligen und ihren Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen. Auch die Senate - die Legislative der Hochschulen - erhalten mehr Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten.

Anrede,

Ein zentraler Punkt dieser Novelle ist die Stärkung der Rechte der Studierenden, die wir nicht einfach nur als Nachfrager von Bildungsleistungen verstehen, sondern die wir als mitgestaltende Mitglieder der Hochschule sehen.

So nehmen wir die Option einer Studierendeninitiative als neues Mitbestimmungsrecht in die Novelle auf. Zukünftig können drei Prozent der Studierenden einer Hochschule beantragen, dass über eine bestimmte Angelegenheit hochschulöffentlich beraten und entschieden wird.

Außerdem können zukünftig auch Studierende oder Promovierende als nebenberufliche Präsidiumsmitglieder gewählt werden. Ferner wird jeder Hochschule die Möglichkeit eingeräumt, eine weitere hauptberufliche Vizepräsidentin bzw. einen weiteren hauptberuflichen Vizepräsidenten für die Bereiche Studium, Lehre und studentische Belange aus dem Kreis der Hochschullehrer/innen zu bestimmen. Die Wahl bedarf des Einvernehmens der Studierenden im Senat sowie der Studienqualitätskommission, sodass sichergestellt ist, dass die Studierenden bei dieser für sie wichtigen Personalentscheidung ein essenzielles Mitspracherecht haben.

Neu ist auch, dass Studierende, wie Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte, zukünftig das Recht erhalten, an den Sitzungen des Hochschul- bzw. des Stiftungsrats beratend teilzunehmen. Ein Mitglied der Personalvertretung wird dem Senat der Hochschule mit beratender Stimme angehören.

Eine weitere wichtige Verbesserung für die Studierenden stellt die Öffnung des Masterzugangs durch Streichung der Grenznote beim Übergang vom Bachelor in einen konsekutiven Masterstudiengang dar. Ab dem Sommersemester 2016 wird die Bachelornote nur noch bei einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang eine Rolle spielen.

Der Gesetzesentwurf erweitert überdies den Fürsorgeauftrag der Hochschulen auf die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürften Angehörigen und von Studierenden mit chronischen Krankheiten. Längst überfällig ist die Einführung einer Beauftragten oder eines Beauftragten, der die Belange der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen vertritt.

Anrede,

Gleichstellungsbeauftragte sehen wir als zentrale Akteure einer demokratischen Hochschule. Deshalb müssen sie künftig an allen Hochschulen hauptberuflich beschäftigt werden. Gleichstellung ist eine Maxime kluger Personalentwicklung. Deshalb werden Gleichstellungspläne der Hochschulen in Zukunft konkrete Ziel- und Zeitvorgaben enthalten müssen, um Unterrepräsentanzen abzubauen.

Ein weiteres bedeutendes Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Um der Praxis immer weiter ausufernder Befristungen Einhalt zu gebieten, schreibt der Gesetzesentwurf die Sicherstellung guter Beschäftigungsbedingungen in den Aufgabenkatalog der Hochschulen. Wirklich durchschlagend wäre an dieser Stelle aber eine mutige Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unter Aufhebung der Tarifsperre gewesen. Leider ist der Entwurf des Bundeskabinetts eher halbherzig ausgefallen. An diesem wichtigen Thema bleiben wir aber auf Bundesebene dran!

Als zentralen Baustein, der zu Beginn einer Wissenschaftskarriere greift, führen wir eine Interessenvertretung der Doktorandinnen und Doktoranden ein.

Für die, die bereits eine befristete Professur der Besoldungsgruppe W 2 besetzen, schaffen wir die Rechtsgrundlage für einen Tenure Track. Danach können diese Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei Nachweis exzellenter Leistungen ohne weitere Ausschreibung in ein Amt der Besoldungsgruppe W 3 übernommen werden. Das macht wissenschaftliche Karrieren planbarer und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen, wenn es um Personalakquise geht.

Gestärkt werden auch die Rechte der Senate.

Es wird klargestellt, dass der Senat das Letztentscheidungsrecht über die Abwahl von Präsidiumsmitgliedern hat.

Weitere Neuregelungen sind einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 geschuldet. Im Wesentlichen wird der Einfluss der Senate unserer Unikliniken auf die Entwicklungsplanung, den Wirtschaftsplan ihrer Hochschulen und auf die Bestellung, die Amtszeitverlängerung und die Abbestellung sämtlicher Vorstandsmitglieder gestärkt. Zukünftig sind Mittel für Forschung und Lehre getrennt von Mitteln für die Krankenversorgung zu bewirtschaften.

Ich möchte noch kurz darauf eingehen, dass der Titel „Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur“ auch noch aus einer anderen Perspektive programmatisch ist: Nie zuvor war die Kultur der Beteiligung bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs so ausgeprägt wie bei diesem. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf ist Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen und Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Interessengruppen im Hochschulbereich.

Die im Entwurf enthaltenen Regelungen werden mehrheitlich von den Hochschulen und Verbänden begrüßt. Das ist nicht selbstverständlich, zumal die Interessen der unterschiedlichen Gruppen nicht immer identisch sind. Und manches findet auch seine Grenzen in den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie etwa der Wunsch nach Einführung einer Viertelparität bei der Zusammensetzung von Senat und Fakultätsrat.

Anrede,

ich bin überzeugt, dass das Ihnen heute vorgelegte Gesetz die Beteiligungskultur an niedersächsischen Hochschulen deutlich stärkt und die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses - und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen - verbessert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Piktogramm für Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln