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Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes:

Der Niedersächsische Landtag hat heute (14.12.2015) das Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen beschlossen. Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beteiligt Studierende, Promovierende und Personalvertretungen stärker an den Entscheidungen der Hochschule. Es verbessert die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit und stärkt die Rechte der Senate.

„Wir geben den Hochschulen eine moderne Governance-Struktur, die auf Dialog setzt, die Beteiligungskultur ausbaut und die Autonomie der Hochschulen stärkt. Damit sichern wir die Attraktivität unserer Hochschulen für die Zukunft“, sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Nach der Abschaffung der Studiengebühren lösen wir ein weiteres Versprechen ein: die Demokratisierung der Niedersächsischen Hochschulen.“

Die zentralen Änderungen im Einzelnen:

  • Stärkung der Beteiligungskultur: Dazu wird das Instrument der Studierendeninitiative geschaffen. Studierende erhalten die Möglichkeit, mit einem Quorum von drei Prozent Themen an die Hochschulorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen Themen befassen.

Jede Hochschule erhält die Möglichkeit, zusätzlich eine/n hauptberufliche/n Vizepräsidenten/in für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden: Die Studierendenvertreter im Senat und in der Studienqualitätskommission müssen dem Senatsvorschlag zustimmen. Der Kreis derjenigen, die zu nebenberuflichen Vizepräsidenten bestellt werden können, wird auf sämtliche Mitglieder der Hochschule, also auch auf Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden, erweitert.

Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenvertreter und –vertreterinnen können zukünftig an den Sitzungen der Hochschul- und Stiftungsräte mit beratender Stimme teilnehmen. Ferner wird eine eigene Interessenvertretung der Promovierenden eingeführt. Damit werden Entscheidungen transparenter und erhalten höhere Akzeptanz.

Die Senate werden gestärkt und erhalten mehr Rechte.

  • Bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen zu verringern, werden die Laufzeiten der Befristungen an die Promotionsdauer und Projektlaufzeit gebunden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern werden so attraktivere und planbarere Karrierewege eröffnet. Das stärkt die Hochschulen im internationalen Wettbewerb um exzellente Köpfe.
  • Bessere Studienbedingungen: Anwesenheitspflicht ist nur dann erforderlich, wenn sie für die Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung wirklich erforderlich ist. Die Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang wird in zulassungsfreien Studiengängen aufgehoben. Die Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen werden berücksichtigt. Studierende mit Behinderungen werden durch einen besonderen Beauftragten besser gestützt.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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