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Statement der Niedersächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen Kljajić, zum Kulturgutschutzgesetz:

Worum geht es?

Niedersachsen will beim geplanten Kulturgutschutzgesetz des Bundes Verbesserungen erreichen. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden gemeinsamen Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen abgelehnt.


Das sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić:

„Wir bedauern sehr, dass unsere Initiative zur Verbesserung des Kulturgutschutzgesetzes keine Unterstützung gefunden hat. Niedersachsen hat gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen engagiert dafür gekämpft, dass die Tür für Korrekturen offen bleibt und versucht, eine fundierte Überprüfung des Gesetzes nach zwei Jahren durchzusetzen. Für diesen Vorstoß gab es leider keine Mehrheit. Das Gesetz hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, aber den Ländern drohen übermäßige finanzielle und organisatorische Belastungen. Auch ist mit Auswirkungen auf die Arbeit der staatlichen Museen zu rechnen. Daher hat sich Niedersachsen bei der heutigen Abstimmung in der Länderkammer enthalten.“


Hintergrund:

Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters eingebrachte Gesetz soll wertvolle deutsche Kunst vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zudem soll die Einfuhr von illegalen Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eingeschränkt werden. Niedersachsen hatte sich zunächst gegen den Beschluss im Eilverfahren gestemmt. Mit einem Entschließungsantrag wollten Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dann erreichen, dass der Mehraufwand der Länder angemessen ausgeglichen und die Auswirkungen des Gesetzes auf die staatlichen Museen in den Blick genommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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