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„Niedersachsen dreht auf“

Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen


zuletzt aktualisiert am 20.10.2021

Das Land Niedersachsen unterstützt Soloselbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, mit dem Sonderprogramm „Niedersachsen dreht auf“. Wegen des großen Erfolges wurde das Programm gerade neu aufgelegt. Es gibt vier verschiedene Förderlinien.

  Bildrechte: MWK

Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen

Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen oder Zusammenschlüssen von Soloselbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. (2.1.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.

Anträge können bis Ende Dezember 2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie B: Kulturelle Bildung

Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen oder Zusammenschlüssen von Soloselbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. (2.1.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de

Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): www.aewb-nds.de

Anträge können bis Ende Dezember 2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte

Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert. (2.2.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de

Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.

Anträge über 8.000 Euro konnten beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Soloselbstständige) gestellt. Antragsstichtag beim MWK war der 31. Juli 2021.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie D: Soloselbständige im nichtöffentlichen Bereich

Im Zuge der Projektförderung können auch Soloselbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich kulturell aktiv werden. (2.2.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind einzelne Soloselbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen.

Anträge waren ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Soloselbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Antragsstichtag war der 31. Juli 2021.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Eine Förderung ist ausgeschlossen,

  • wenn die beantragte Fördersumme geringer als 1.500,01 Euro ist,
  • wenn ausschließlich die Produktion und Aufführung von Film- oder Zirkusaufführungen oder das Abspielen von Ton- bzw. Bild-/Tonträgern beantragt wird,
  • für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.

Für die Anträge beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gilt: Das ausgefüllte Antragsformular muss dem MWK ausgedruckt, unterzeichnet und mit allen notwendigen Anlagen per Post gesendet werden. Adressat: MWK, Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die jeweilige Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel.

Die vollständigen Förderkriterien zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen in der Kultur (Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige) sowie die Antragsformulare für die Förderlinien C und D, die Erklärung des Soloselbstständigen (Förderlinie D), umfassende FAQ, die ANBest-P, die NRKVO sowie Kurzinformationen zur Abrechnung von Landeszuwendungen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Schmuckbild: Eine Hand formt einen Tontopf auf einer Töpferscheibe. Bildrechte: Pixabay

Stipendienprogramm für soloselbstständige Kulturschaffende

Mit dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ unterstützt das MWK soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Bislang lag der Fokus dabei auf der Förderung von Veranstaltungen. Am 15. Juli 2021 ist ein neues Stipendienprogramm an den Start gegangen. mehr
Schmuckbild: Eine Hand bedient das Mischpult einer Soundanlage. Bildrechte: Pexels/Cesar de Miranda

Diese Hilfen gibt es für Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen

Für die Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Corona-Pandemie teilweise verheerende Folgen. Für Künstlerinnen und Künstler sowie für viele vor allem kleine Kultureinrichtungen geht es um die Existenz. Die Landesregierung nimmt die Sorgen aller Kulturschaffenden sehr ernst und bietet Hilfen an. mehr
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