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Landesregierung und Hochschulen unterzeichnen Zukunftsvertrag II - Wulff: "Wir sichern die Leistungsfähigkeit"

Niedersachsen gibt den Hochschulen Planungssicherheit


HANNOVER. Ministerpräsident Christian Wulff, Wissenschaftsministerin Johanna Wanka, Wirtschaftsminister Jörg Bode und Finanzminister Hartmut Möllring sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der 21 staatlichen und Stiftungs-Hochschulen in Niedersachsen haben heute den Zukunftsvertrag II unterzeichnet. Der von 2011 an gültige Vertrag gibt den Hochschulen Planungssicherheit bis zum Jahr 2015. Das Land sichert die Finanzierung der Hochschulen auf heutigem Niveau in Höhe von jährlich rund 1,69 Milliarden Euro verbindlich ab. Zudem übernimmt das Land künftig aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen resultierende höhere Personalkosten der Hochschulen.

„Wir sichern die Leistungsfähigkeit und Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen sowie die Zukunftschancen der jungen Generation“, sagte Ministerpräsident Wulff während der Unterzeichnung. „Wir stellen unter Beweis, dass Niedersachsen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine angemessene Balance zwischen der Sanierung des Landeshaushaltes und wirksamen Investitionen in die Zukunft gelingt.“

Wissenschaftsministerin Wanka machte deutlich, dass das Land für 35.500 zusätzliche Studienanfänger in der zweiten Phase des Hochschulpakts (2011-15) den Hochschulen in Niedersachsen zusätzlich rund 695 Millionen Euro bereitstelle, jeweils hälftig von Land und Bund. „Die Landesregierung ermöglicht der wachsenden Zahl von Studienberechtigten, die in den kommenden Jahren durch die demographische Entwicklung und den doppelten Abiturjahrgang zu erwarten sind, so die Aufnahme eines Studiums in einem international wettbewerbsfähigen Hochschulsystem“, sagte Wanka. Sie erläuterte, dass bereits bis zum Ende dieses Jahres rund 11.200 zusätzliche Anfängerplätze geschaffen seien werden.

Die Einnahmen aus Studienbeiträgen stehen den Hochschulen auch künftig in vollem Umfang zusätzlich zu der Finanzierung des Landes für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. Die Hochschulen verpflichten sich im Zukunftsvertrag II zudem selbst zu einer maßvollen Erhöhung der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren um insgesamt durchschnittlich eine Semesterwochenstunde. Zudem sollen sie die Profilierung ihrer Schwerpunkte, die Weiterentwicklung des Studienangebotes, eine verbesserte landesweite Vernetzung, die Stärkung der Lehrerbildung, die gezielte Qualitätsentwicklung sowie die Öffnung für neue Zielgruppen vorantreiben.

Zudem sollen die Verwaltungsprozesse an den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft verschlankt und interne Abläufe weiter entbürokratisiert werden. Die dadurch erzielten Einsparungen kommen direkt den Haushalten der Hochschulen zugute. Damit können sie die Steigerung ihrer Sachkosten ausgleichen und profilbildende Vorhaben finanzieren.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2010

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Stichternath

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2544
Fax: 0511/120-99 2544

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