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Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein Baustein der Europäischen Strukturfonds, deren Aufgabe es ist, regionale und strukturelle Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auszugleichen. Aus ESF-Mitteln sollen hierbei Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und der Bekämpfung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit finanziert werden. Der weitaus größte Anteil dieses Fonds wird naturgemäß von sozialen und arbeitsverwaltenden Einrichtungen des Landes bewirtschaftet. Antragsteller und Empfänger in den Förderschwerpunkten des MWK sind die Hochschulen. Die einzelnen Projekte sollen vor allem Hochschulabsolventen sowie Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft und Forschung ansprechen.

Gleichwohl dient diese Art der Förderung nicht in erster Linie der Stärkung der Hochschulen, sondern der Wirtschaft bzw. dem Arbeitsmarkt.

Förderschwerpunkte

Förderung von Maßnahmen der Forschung und Technologie
(Zielgebiet 3, umfasst ganz Niedersachsen)

  • berufsbegleitende Kompaktseminare oder thematisch gegliederte Kursprogramme sowie mehrsemestrige wissenschaftliche Fernlehrangebote für Fach- und Führungspersonal aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen

  • Qualifizierungsangebote für Hochschulabsolventen in Form von Aufbau-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudiengängen mit Abschlusszertifikat

  • mehrsemestrige spezielle Vorbereitung in Forschung und Studium zur Feststellung der Promotionsfähigkeit und mehrsemestrige wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Studium in der anwendungsbezogenen Forschung, Wissenschaft und Technik, jeweils für die Zielgruppe Fachhochschulabsolventen

  • wissenschaftlich fundierte Qualifikation von Hochschulabsolventen zur Vorbereitung auf eine selbständige Tätigkeit (Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme), Beratung und Coaching sowie Entwicklung von Ausbildungskonzepten für Berater- und Coachingpersonal

  • Maßnahmen zur Erschließung des Arbeitsmarktes "Forschung, Wissenschaft und Technologie" für Frauen

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit insbesondere von KMU durch gezielten Wissens- und Personaltransfer aus Hochschulen nebst Schaffung der erforderlichen Strukturen

  • Machbarkeits- und Bedarfsstudien

Übersicht über die derzeit geförderten Projekte im Zielgebiet 3

Maßnahmen zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme durch Hochschulabsolventen
(Zielgebiet 2, nur bestimmte Regionen in Niedersachsen, siehe Liste)

Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Gefördert werden Projekte, bei denen Hochschulabsolventen in Vorhaben der praxisnahen Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) einerseits und der wissenschaftlichen Unternehmerqualifizierung andererseits beschäftigt werden. Daraus ergibt sich die kombinierte Strukturfondsförderung aus Mitteln des EFRE für die Teilprojekte "FTE" und des ESF für die Teilprojekte "Unternehmerqualifizierung".

Ziel der Projekte ist es, die Gründung neuer Unternehmen mit einem hohen technischen/technologischen und betriebswirtschaftlichen Niveau in den Hochschulen vorzubereiten oder ein entsprechendes Know-how in die Betriebsübernahmen durch Hochschulabsolventen einzubringen.

Derzeit beteiligte Hochschulen/Standorte im Ziel 2-Fördergebiet

EU-Emblem

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2006
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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