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In den letzten 30 Jahren hat sich die Weiter- und Erwachsenenbildung als vierte Säule des Bildungswesens neben dem Schul-, Hochschul- und dem dualen Berufsausbildungssystem etabliert. Durch das zukünftig notwendige Prinzip des Lebenslernen Lernen rückt die Weiter- und Erwachsenenbildung noch stärker in das Zentrum des Interesses.

Niedersachsen kann in diesem Prozess auf eine sehr gut aufgestellte Weiterbildungslandschaft zurückgreifen. Grundstein hierfür war das Niedersächsische Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBG) vom 13. Januar 1970, das als erstes substanzielles Erwachsenenbildungsgesetz in Deutschland angesehen wird. Es schaffte die rechtlich, organisatorisch und finanzielle Grundlage für den qualitativen Ausbau der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.

Um die steigenden Anforderungen an die Weiterbildungslandschaft zukunftsfähig zu organisieren, wurde auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 23. November 2004 die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung eingerichtet. Sie soll die notwendige Stärkung der Einheit und Bündelung der Ressourcen gewährleisten, ohne dass damit die vorhandene und bewährte plurale Struktur der niedersächsischen Erwachsenenbildung und die Gleichrangigkeit der Einrichtungen aufgegeben wird.

Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

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