Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen verbessert Bedingungen für Langzeitstudierende

Gebühren werden deutlich gesenkt


Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern und nicht wie bisher schon nach vier Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Arbeit werden ebenfalls berücksichtigt. „Damit wollen wir den tatsächlichen Lebensumständen der Studierenden stärker als bislang Rechnung tragen“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. Die Änderungen sollen den Studierenden die Vorbereitung auf ihr Examen erleichtern und dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.

Heute müssen Studierende bereits Langzeitstudiengebühren bezahlen, wenn sie die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten. Mit der Neuregelung sind zudem pro Semester nur noch 500 Euro zu entrichten. Bislang schlägt jedes Semester mit 600 bis 800 Euro zu Buche. Das Niedersächsische Hochschulgesetz soll noch in diesem Jahr novelliert werden. Bei den Haushaltsberatungen im Juli entscheidet die Landesregierung, ob die Neuregelungen schon zum Sommersemester 2014 in Kraft treten oder erst zum Wintersemester 2014/2015 wirksam werden.

Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen nahen Angehörigen bekommen zusätzlich Zeiten für die Betreuung angerechnet. Auch hochschulbezogene Gremientätigkeiten können berücksichtigt werden. „Damit wollen wir sicherstellen, dass Studierende für ihr hochschul-politisches Engagement nicht bestraft werden“, sagte die Ministerin. „Hochschulpolitische Arbeit ist ein wesentliches Element für eine demokratisch verfasste Hochschule“.

Von den Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren werden den niedersächsischen Hochschulen auch in Zukunft bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln sollen die Hochschulen künftig Studierende unterstützen, die die Regelstudienzeit überschritten haben, damit diese ihr Studium schneller abschließen können.

Heute müssen Langzeitstudierende folgende Gebühren bezahlen: Das erste und zweite Semester des Langzeitstudiums kosten jeweils 600 Euro und das dritte und vierte Semester jeweils 700 Euro. Ab dem fünften Semester sind heute jeweils 800 Euro fällig. Mit der Neuregelung wird die Langzeitstudiengebühr pro Semester einheitlich auf maximal 500 Euro festgesetzt. Zusätzlich wird diese Gebühr erst zwei Semester später als bisher erhoben.

Piktogramm für Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln