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Rede der Niedersächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, am 10.12.2013 im Niedersächsischen Landtag

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge


ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Anrede,

mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge korrigieren wir einen der größten Fehlgriffe schwarz-gelber Hochschulpolitik. Wir schaffen die Studiengebühren ab und wir verpflichten uns gleichzeitig, den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen zu 100 Prozent zu erstatten, auch dann, wenn die Studierendenzahlen steigen.

Die Niedersächsische Landesregierung hält Wort. Wir lösen ein zentrales Versprechen rot-grüner Politik ein: mehr Gerechtigkeit, weniger Ausgrenzung und ein Bildungssystem, das auf Anreize setzt, statt Zugangshürden aufzubauen.

Alle erfolgreichen Bildungsinitiativen in Deutschland waren von der Erfahrung geprägt, dass eine höhere soziale Durchlässigkeit im Bildungssystem nicht an den intellektuellen Fähigkeiten der Kinder scheitert, sondern am Geldbeutel der Eltern. Deshalb wurde das BAföG eingerichtet, deshalb wurden kostenlose Fahrten zur Schule eingeführt und deshalb wurden vor Jahrzehnten die Studiengebühren schon einmal abgeschafft.

Viele von uns, jedenfalls auf der linken Seite dieses Hauses, würden heute nicht hier sitzen – mich selbst ausdrücklich eingeschlossen – hätte es diese Bildungsoffensiven nicht gegeben.

Kosten behindern soziale Mobilität im Bildungssystem: diese Erkenntnis ist aktuell wie eh und je.

Die Untersuchung des Hochschul-Informations-Systems (HIS) und anderer Institute belegen, dass insbesondere bildungsferne Studienberechtigte wegen Studiengebühren auf ein Studium verzichten. Ein Effekt, der offenbar auch in Ländern zum Tragen gekommen ist, die keine Studiengebühren eingeführt hatten. Das „Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung“ bezweifelt zwar diesen länderübergreifenden Effekt und negiert damit den Kausalzusammenhang, bietet aber auch keine alternative Erklärung für die Faktenlage. Dass es einen statistisch signifikanten Rückgang der Studierneigung um etwa sechs Prozent seit Einführung der Gebühren gibt, und dass dieser bei Nichtakademiker-Kindern deutlich stärker ausgeprägt ist, als bei Akademiker-Kindern, hat in der Anhörung des Wissenschaftsausschusses keiner bestritten, auch das WZB nicht.

Auch die Studie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung kann man nicht unkommentiert lassen: sie zeigt lediglich, dass Studiengebühren keine nachweisbaren Auswirkungen auf die Ausgaben oder das Sparverhalten der Studierenden haben. Die Untersuchung sagt aber nichts darüber aus, wie viele Studienberechtigte sich ein Studium sparen.

Ich behaupte nicht, dass mit der Abschaffung der Studiengebühren, die soziale Frage im Hochschulbereich gelöst ist, aber ich bin davon überzeugt, dass alle Bemühungen, mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem zu schaffen, scheitern werden, solange beim Eintritt ins Studium erst mal abkassiert wird.

Ein durchschnittlicher Arbeiterhaushalt in Deutschland hat im Monat ein verfügbares Nettoeinkommen von 1.212 Euro. Das bedeutet, dass die Studienbeiträge pro Kind und Jahr also fast einem Monatsbetrag entsprechen. Auch das Kreditrisiko wird in diesen Familien hoch eingeschätzt. Der beste Beweis ist das gescheiterte Angebot der Studienbeitragsdarlehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt aber nicht nur für mehr Gerechtigkeit, sondern er sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Hochschulen um kluge Köpfe. In der Einschätzung dieses Effekts waren sich übrigens alle in der Anhörung einig.

Auch die Langzeit-Studiengebühren haben wir stärker an die soziale Realität angepasst. Wir haben die Fälligkeit um weitere zwei Semester verschoben und den Betrag einheitlich auf 500 Euro pro Semester festgelegt. Wer sich in Hochschulgremien betätigt, wird zudem für bis zu zwei Semester freigestellt. Schließlich wollen wir bürgerschaftliches Engagement nicht bestrafen. Die Einnahmen aus den Langzeit-Studiengebühren müssen zweckgebunden zur Unterstützung von Langzeitstudierenden eingesetzt werden. Im besten Fall können die Mittel so auch einen Studienabbruch verhindern.

Neben der Frage der Chancengleichheit stand bei diesem Gesetzentwurf die Verbesserung der Qualität des Studiums im Fokus. Deshalb werden den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen aus Studienbeiträgen nicht nur zu 100 Prozent ersetzt. Die Mittel sind außerdem zweckgebunden für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.

Aus Studienqualitätsmitteln dürfen keine Baumaßnahmen, keine Maßnahmen der Studentenwerke und keine Stipendien finanziert werden.

Alle übrigen Verwendungen sind weiterhin möglich. Dies gilt auch für soziale Infrastrukturmaßnahmen der Hochschulen, was der Landeshochschulkonferenz besonders wichtig ist.

Da es um die Qualität des Studiums geht, ist es uns besonders wichtig,

die Studierenden maßgeblich in die Entscheidung über die Verwendung der Mittel einzubinden. Schließlich sind sie Experten in eigener Sache. Wo immer die Qualität des Studiums gemessen wird, geschieht dies durch Befragung der Studierenden. Wir wollen diese Expertise zukünftig verbindlich bei der Verwendungsentscheidung berücksichtigt wissen. Deshalb werden die Studienqualitätskommissionen paritätisch besetzt sein.

Wir betreten mit dieser Form der studentischen Mitbestimmung „juristisches Neuland“ und stärken die Studierenden an den Hochschulen.

Der heutige Beschluss zeigt:

1. Rot-Grün schafft mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem!

2. Rot-Grün hält seine Versprechen!

Und mit dem Hochschulentwicklungsvertrag garantieren wir: das wird auch die nächsten Jahre so bleiben!

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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