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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 7

Islamwissenschaften an der Universität Osnabrück


Bei der Etablierung der Islamischen Religionspädagogik und Theologie handelt es sich um eine für Niedersachsen im bundesweiten Kontext überregional sichtbare und auch für das Land selbst bedeutende Initiative.

Niedersachsen hat sich im Rahmen der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz bereit erklärt, als zentraler Standort in den norddeutschen Bundesländern für die Ausbildung insbesondere von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht zu fungieren.

Islamische Religion ist als ordentliches Unterrichtsfach für Grundschulen sowie für die Sekundarstufe I eingerichtet, so dass auch in Niedersachsen selbst ein erheblicher Bedarf an Religionslehrkräften besteht, die ausschließlich in Osnabrück ausgebildet werden können.

Die Universität Osnabrück hat in einer vergleichsweise kurzen Zeit eine hervorragende Aufbauarbeit geleistet. Das Institut kann bundesweit als modellhaft für eine gelungene Etablierung von Islamischer Theologie und Religionspädagogik bezeichnet werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Berufung von Professuren, des Aufbaus von Nachwuchsgruppen, der Einrichtung von theologischen und lehramtsbezogenen Studiengängen, des Weiterbildungsangebotes für Imame und Betreuungspersonal in Moscheegemeinden, der durchgeführten Fachtagungen als auch des sehr intensiven Wissenstransfers in die Gesellschaft hinein. Darüber hinaus ist es der Universität in lobenswerter Weise gelungen, den besonderen staatskirchenrechtlichen Erfordernissen eines solchen Angebotes gerecht zu werden; die Zusammenarbeit mit dem konfessorischen Beirat, in dem u. a. die großen muslimischen Verbände DiTIB und Schura Niedersachsen e.V. vertreten sind, ist konstruktiv und hat dazu geführt, dass sowohl die bisherige Besetzung der Professuren als auch das Lehrangebot mit den Vertretungen der Religionsgemeinschaft – im Rahmen der bestehenden Mitwirkungsrechte – einvernehmlich abgestimmt werden konnte.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Entwicklungen nach rund drei abgeschlossenen Semestern, und wie kann sich das Fach Islamische Theologie nach Ansicht der Landesregierung weiterentwickeln?

Angesichts der bereits erzielten Erfolge, der wissenschafts- und integrationspolitischen Bedeutung des Vorhabens, der bestehenden Erwartungen in den anderen norddeutschen Ländern hinsichtlich der Ausbildung von Lehrkräften sowie der bundesweiten Sichtbarkeit ist die Landesregierung davon überzeugt, dass das Institut die erfolgreiche Arbeit auch nach Abschluss der laufenden Projektförderung fortsetzen sollte. Die Landesregierung wird das Institut daher auch weiterhin konstruktiv unterstützen.

2. Wie konstituiert sich die Struktur der Studierenden (Anzahl, Geschlecht, Herkunft, religiöser Hintergrund)?

Das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück bietet gegenwärtig insgesamt drei Studiengänge an. Hierbei handelt es sich um den Teilstudiengang „Islamische Religion“ (im 2-Fach-Bachelor mit Lehramtsoption „Bildung, Erziehung und Unterricht“) für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie für das Lehramt an Realschulen (seit WS 2012/13), den fachwissenschaftlichen Bachelor „Islamische Theologie“ (ebenfalls seit 2012/13) sowie den Masterstudiengang „Islamische Religionspädagogik“ als Drittfach im Lehramt für Grund- und Hauptschulen (seit WS 2007/08).

Im Wintersemester 2013/14 waren insgesamt 184 Studierende in den Studiengängen eingeschrieben, darunter 130 Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 54 Studierende mit anderer Staatsangehörigkeit, u. a. der Türkei, Bosnien-Herzegowinas und Österreichs. Von den 184 Studierenden waren 109 weiblich und 75 männlich. Die Religionszugehörigkeit bzw. der „religiöse Hintergrund“ sind nicht Gegenstand der statistischen Erfassung und kein Kriterium für die Aufnahme eines o. g. Studiengangs.

3. Wie positioniert sich die Landesregierung gegenüber der Ausbildung von Imamen in Osnabrück, und wie bewertet sie den Vorschlag, Imame aus der Türkei zu rekrutieren?

Die Landesregierung bewertet den Studiengang „Islamische Theologie“ u.a. vor dem Hintergrund der zu vermittelnden Kompetenzen und der potenziellen Berufsfelder, die sich den Absolventinnen und Absolventen eröffnen. Zielsetzung des Studiengangs „Islamische Theologie“ ist die Vermittlung von Kompetenzen in den relevanten islamischen Wissenschaftsdisziplinen im Rahmen eines vergleichend aufgebauten Studiums (Judentum, Christentum, Islam) der islamischen Theologie und Religionspädagogik.

Die Aneignung interreligiöser Kompetenzen und Interdisziplinarität erfolgt durch die Rückbindung der Theologie an ihre religionspädagogische Vermittlung, die Migrationsforschung und gegenwartsbezogene Islamforschung in Deutschland und Europa.

Der Studiengang Islamische Theologie qualifiziert insbesondere für Tätigkeitsfelder im theologischen, religions- und gemeindepädagogischen sowie seelsorgerischen Bereich, etwa für Moscheegemeinden sowie für andere soziale und religiöse Einrichtungen. Weitere Berufsfelder liegen in sozialen und kreativen Bereichen, der Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, in staatlichen Behörden als auch in Nichtregierungsorganisationen. Außerdem befähigt das Studium zur Mitarbeit in Projekten zur Stärkung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs, in Kunst- und Kulturprojekten oder zu Tätigkeiten in Medien und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Ziel des Studiengangs bildet ferner die Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der islamischen Theologie.

Die im Studiengang vermittelten Kompetenzen sind aus Sicht der Landesregierung insofern auch für Aufnahme einer konfessionsgebundenen Berufstätigkeit hilfreich und geeignet. Die Frage, welches Personal z.B. in Moscheegemeinden tätig wird und welche Qualifikationsanforderungen für dieses Personal zu stellen sind, ist nicht durch die Landesregierung zu beantworten, sondern obliegt als originäre Entscheidung der Religionsgemeinschaft.

Ein Vorschlag, „Imame aus der Türkei zu rekrutieren“, liegt der Landesregierung nicht vor.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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