Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 23

Plant die Landesregierung, über den Umweg der Zielvereinbarungen die Autonomie der Hochschulen auszuhebeln?


In § 1 des Hochschulentwicklungsvertrages vom 12.11.2013 wurden die zwischen Landesregierung und Hochschulen konsentierten übergreifenden Zielvorstellungen der Hochschulenentwicklung in Niedersachsen formuliert. Auf dieser Grundlage werden aktuell mehrjährige Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen ausgearbeitet und verhandelt. Dieses Vorgehen entspricht den Anforderungen des Gesetzgebers: Gemäß § 1 (3) NHG trifft das „für die Hochschulen zuständige Ministerium (Fachministerium) […] mit jeder Hochschule aufgrund der Landeshochschulplanung und der Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschule Zielvereinbarungen, die sich in der Regel auf mehrere Jahre beziehen.“

Dem gesetzlich formulierten Erfordernis einer Landeshochschulplanung kommt das Land durch die in der Anfrage genannten Leitlinien nach. Angesichts der von der Landesregierung gewünschten Autonomie der Hochschulen sind diese Leitlinien sehr bewusst nicht als detaillierter Landeshochschulplan, sondern als Position des Landes zu den im Hochschulentwicklungsvertrag bereits gemeinsam mit den Hochschulen benannten Feldern ausgestaltet. Entsprechend hat die Landesregierung in eben diesem Sinne in der Präambel der Leitlinien betont, „dass eine bestmögliche wissenschaftliche Entwicklung – nicht zuletzt angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen – nur im Dialog aller beteiligten Akteure und in gemeinsamer Definition von strategischen Zielen gelingen kann.“ Es handelt sich bei den Leitlinien somit um die Verhandlungsposition des Landes, die in die ausführlichen und dialogisch gestalteten Gespräche mit jeder Hochschule zum Abschluss der strategischen Zielvereinbarungen eingebracht werden.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Was ist der Grund dafür, dass das Wissenschaftsministerium genau diese Forschungsfelder als besonders unterstützungswürdig ansieht und damit andere Forschungsfelder als nicht besonders unterstützungswürdig bewertet?

Gemäß Hochschulentwicklungsvertrag ist es gemeinsames Ziel von Hochschulen und Land, Forschung und Innovation zu stärken. In den Leitlinien zur Hochschulentwicklung hat die Landesregierung dementsprechend die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Hochschulen dazu in eigener Verantwortung Drittmittel für die Forschung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bund, der EU und weiteren Einrichtungen der Forschungsförderung sowie Unternehmen einwerben, und gleichzeitig zugesagt, dass das Land die Hochschulen besonders bei der Einwerbung von großformatigen Förderprojekten unterstützt.

Nach dem Grundsatz „Stärken stärken“ ist darauf hinzuweisen, dass die niedersächsischen Hochschulen erhebliche wissenschaftliche Kompetenzen in den Themenfeldern Gesundheit, Energie, Mobilität, Produktionstechnik, Klima und Meer, demografischer Wandel, Ernährung und Agrarwesen aufweisen, so dass eine sehr gute Ausgangsbasis besteht, um die nationale und internationale Sichtbarkeit über das Setzen von Anreizen noch weiter zu erhöhen. Zusätzlich wird auf die besondere Unterstützung durch das Land Niedersachsen hingewiesen, mit der die niedersächsischen Hochschulen insbesondere in den relevanten Fächern und Forschungsbereichen wichtige Beiträge zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. Zugleich finden sich in diesen definierten Feldern die für das Land wichtigen Schwerpunktbranchen und Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, aber auch großem Forschungs- und Fachkräftebedarf.

2. In welcher Form müssen die Hochschulen ihr Leistungsspektrum in diesen Forschungsfeldern künftig gestalten, um in den Genuss einer zusätzlichen Unterstützung des Landes zu kommen?

3. In welchem Umfang entstehen Hochschulen, die aufgrund ihres aktuellen Profils in diesen Feldern gar nicht tätig werden können bzw. die sich in diesen Feldern nicht weiterentwickeln können oder wollen, finanzielle oder andere Nachteile?

Die Landesregierung bietet den Hochschulen mit dem Hochschulentwicklungsvertrag Planungssicherheit und stellt die notwendigen Mittel bereit. Neben der auf diese Weise gesicherten Grundausstattung der Hochschulen, die nicht zuletzt der Wahrnehmung ihres Forschungsauftrages dient, spricht das Land im Rahmen der Forschungsförderung zusätzlich regelmäßig Themenbereiche an, die sich an die einschlägig ausgerichteten Forscherinnen und Forscher richten. Eine Festlegung auf bestimmte förderfähige Fachgebiete erfolgt in aller Regel nicht. Beispielhaft ist das aktuelle Programm "Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung" zu nennen, das ausdrücklich auch an Wissenschaftsbereiche adressiert ist, die im Themenfeld noch keine lange Forschungsgeschichte aufweisen können. Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Hochschulen in ihren jeweiligen Leistungsschwerpunkten grundlagen- bzw. anwendungsorientierte Forschung betreiben und für diese im Regelfall auch entsprechende Drittmittel bei einschlägigen Forschungsförderern oder anderen Einrichtungen und Organisationen regional, überregional und international einwerben. Insoweit sind themenbezogene Programme oder Ausschreibungen des Landes lediglich als eine unter vielen Möglichkeiten zu betrachten, zusätzliche Finanzierung für Forschungsvorhaben zu generieren.

Hochschulen, die sich nicht an themenbezogenen zusätzlichen Fördermaßnahmen wie Ausschreibungen oder Förderprogrammen beteiligen, entstehen daher keine finanziellen oder andere Nachteile. Auch für Hochschulen, die sich an den in der Forschungsförderung üblichen kompetitiven Maßnahmen beteiligen, besteht angesichts des starken Wettbewerbs und der hohen Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität grundsätzlich keine Gewähr, bei Antragstellung erfolgreich zu sein.


Piktogramm für Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln