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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 15

Welche Veränderungen sind bei der Forschungsförderung über das Niedersächsische Vorab geplant?


Das Niedersächsische Vorab der VolkswagenStiftung ist von herausragender Bedeutung für Forschung und Lehre in Niedersachsen. Die erfolgreiche Entwicklung des Vorab als Förderinstrument ist bereits an dem stetig gestiegenen Bewilligungsvolumen erkennbar

(2009: 55,5 Mio. Euro, 2014: 131,7 Mio. Euro). Sie ist außerdem auf eine intensive förderpolitische Kooperation des Landes Niedersachsen mit der VolkswagenStiftung zurückzuführen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Plant die Landesregierungen Veränderungen bei der Forschungsförderung durch Landesmittel und, wenn ja, welche?

Die Forschungsförderung des Landes besteht im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Haushaltmitteln für die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bund-Länder- oder alleiniger Landesträgerschaft sowie den Vergaben aus Mitteln der EU-Strukturfonds. Darüber hinaus kommt das sog. Niedersächsische Vorab der Wissenschaft in Niedersachsen zugute. Mit den Mitteln des Vorab konnte die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen bereits erheblich gestärkt werden. Die Vergabe erfolgt nach einem Kabinettsbeschluss über den Verwendungsvorschlag, über den das Kuratorium der VolkswagenStiftung entscheidet. Der Verwendungsvorschlag gliedert sich in sechs Programmlinien, die dazu dienen, die einzelnen Forschungsvorhaben unter strukturellen Gesichtspunkten zu ordnen. Diese sechs Programmlinien sollen veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

2. Plant die Landesregierung Veränderungen bei den Förderlinien des Niedersächsischen Vorab und, wenn ja, welche?

Die Programmlinien zur Strukturierung der im Rahmen des Niedersächsischen Vorab geförderten Vorhaben sind 2006 eingeführt worden. Die Programmlinien sind im Einzelnen:

1. Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte

2. Holen & Halten

3. Exzellenzinitiative

4. Drittmittel für Niedersachsen

5 Forschungskooperation Niedersachsen und Israel

6. Förderung neuer und sich entwickelnder Forschungsgebiete.

Aus Sicht der Landesregierung ist die Förderlinie „Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte“ die wichtigste Förderlinie. Hier wird auch der Großteil der Mittel verausgabt, in der Regel mehr als die Hälfte der gesamten Mittel (im aktuellen Verwendungsvorschlag 54,2 %).

Die Förderlinie „Drittmittel für Niedersachsen“ soll in diese Förderlinie integriert werden, weil hier im Einzelnen in der Vergangenheit nur geringe Beträge veranschlagt wurden und die Mittel zur Start- und Gegenfinanzierung von Verbünden systematisch zur Förderlinie „Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte“ passen.

„Holen und Halten“ soll als Instrument der Personalpolitik erhalten werden. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen ist die Förderlinie von großer Bedeutung beim Gewinnen herausragender Wissenschaftler(innen) oder im Falle einer Rufabwehr.

Die Förderlinie „Exzellenzinitiative soll als Förderlinie beendet werden, weil hier nur noch die Veranschlagungen für die laufenden Vorhaben aus den beiden Phasen der Exzellenzinitiative zusammengetragen werden. Finanzielle Zusagen über eine Verstetigung von Teilen der in der Exzellenzinitiative unterstützten Projekte – die sich auch auf mehrere Jahre nach Beendigung der Projekte der Exzellenzinitiative 2017 beziehen können – sind bereits in der Finanzplanung bis 2015 berücksichtigt. Für mögliche Nachfolge-Aktivitäten zur Exzellenzinitiative in Bund-Länder-Trägerschaft können zu gegebener Zeit ggf. landesseitige Unterstützungen in eine neue Förderlinie „Programme und Ausschreibungen“ eingeplant werden. Hier ist künftig auch die bestehende Forschungskooperation Niedersachsen und Israel (Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben) einzugruppieren.

In der Förderlinie „Neue und sich entwickelnde Forschungsgebiete“ sollen die Förderbedingungen in zwei Punkten konkretisiert werden: Unterstützt werden können (vordringlich) Entwicklungen, die (a) institutionelle Veränderungen an der den Antrag tragenden Einrichtungen erfordern und (b) von diesen mit einem hinreichenden Eigenanteil unterstützt wird. Gedacht ist damit nicht an einzelne Forschungsprojekte, sondern die Unterstützung von inneruniversitären Instituts- oder Zentrengründungen für sich entwickelnde Forschungsbereiche. Schon mit der Antragstellung ist hier deutlich zu machen, wie eine dauerhafte Finanzierung durch die antragstellende Institution gesichert werden kann. Entsprechend dieser Anpassungen soll der neue Titel „Neue und sich entwickelnde Forschungsgebiete
- Kofinanzierung für die Aufbauphase“ lauten.

In der neuen, mit der VolkswagenStiftung abgestimmten, Systematik sollen auch die wechselnden laufenden Programme und Ausschreibungen sichtbarer als bisher gemacht werden. Diese haben die Förderlinien bereits seit Jahren ergänzt, hatten aber in der Systematik der Förderlinien noch keinen angemessenen Ort. Dazu wird die Förderlinie „Programme und Ausschreibungen“ eingeführt.

Das gesamte Portfolio inklusive der aktuellen Programme und Ausschreibungen stellt sich damit folgendermaßen dar:

1. Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte

2. Neue und sich entwickelnde Forschungsgebiete - Kofinanzierung für die Aufbauphase

3. Holen und Halten

4. Programme und Ausschreibungen („Forschungsschwerpunkte und Graduiertenförderung an nds. Fachhochschulen“, „Forschungsprofessuren (FH!“); „Professorinnen für Niedersachsen“; „Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung“ „Geschlecht - Macht - Wissen“ (Genderforschung), „Niedersächsisches Promotionsprogramm“ (Graduiertenkollegs), „Die Niedersachsenprofessur – Forschung 65+“.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2014 im Rahmen des aktuellen Verwendungsvorschlages unter anderem die Einrichtung einer neuen Ausschreibung „Fachhochschulforschung als Motor regionaler Entwicklung (Forschungsperspektive FH)“ im Rahmen des Fachhochschulentwicklungsprogramms der Landesregierung beschlossen.

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die VolkswagenStiftung Veränderungen bei den Vergaberichtlinien im Bereich der Forschungsförderung plant?

Änderungsabsichten der VolkswagenStiftung an Richtlinien sind der Landesregierung nicht bekannt. Die VolkswagenStiftung operationalisiert ihren Satzungsauftrag „Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre“ in der sog. Allgemeinen Förderung (Mittel ohne das Niedersächsische Vorab) in Förderprogrammen, für die jeweils programmspezifisch Förderbedingungen definiert werden. Diese finden sich in „Informationen für Antragsteller“ zu den Förderangeboten und werden regelmäßig – etwa im Zusammenhang mit Evaluationen von Förderprogrammen – auf ihre Angemessenheit überprüft.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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