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Forschungspolitik

Heutige Investitionen in Forschung und Entwicklung tragen zur Sicherung und zum Ausbau von Beschäftigung bei und legen damit die Basis für den künftigen Wohlstand unserer Gesellschaft. Forschungspolitik ist daher ein zentrales Politikfeld. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Sicherung der Bandbreite:
    Die Entwicklung der Wissenschaften muss in der ganzen Bandbreite gesichert werden, und zwar von reiner Grundlagenforschung bis hin zur angewandten Forschung. Obwohl dabei bestimmten Schlüsseltechnologien wie beispielsweise den Informationswissenschaften und den Biowissenschaften eine besondere Bedeutung zukommt, bleibt auch die Förderung der Geisteswissenschaften unverzichtbar, da in diesen die Denkpotenziale vorhanden sind, ohne die pluralistische Gesellschaften nicht diskussions- und damit handlungsfähig sind.

  • Schwerpunkt- und Profilbildung:
    Keine einzige Universität kann für sich in Anspruch nehmen, alle Fächer in Forschung und Lehre anzubieten. Es kommt daher darauf an, die Profile der Universitäten aufeinander abzustimmen, wofür eine entsprechende Entwicklungsplanung und Berufungspolitik der Fachbereiche erforderlich ist.

  • Vernetzung:
    Die Universitäten stellen das Zentrum der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Neben der Vernetzung untereinander kooperieren sie auch insbesondere mit den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz sowie der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (Großforschungseinrichtungen) und bündeln ihre Kompetenzen synergetisch mit denjenigen der außeruniversitären Institute. Dieser Prozess wird vom Land durch Mittel für Kompetenznetzwerke und für gemeinsame infrastrukturelle Einrichtungen unterstützt.

  • Qualitätssicherung:
    Die Zukunftsfähigkeit des niedersächsischen Wissenschaftsstandorts hängt wesentlich von der Qualität der Forschung ab. Um die Kräfte zu bündeln, hat die Landesregierung schon 1997 die Wissenschaftliche Kommission eingerichtet – ein unabhängiges Gremium, in dem international ausgewiesene Expertinnen und Experten das Hochschul- und Forschungssystem kritisch begleiten und neue Forschungsschwerpunkte entwickeln.

  • Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft:
    Um die Forschungsergebnisse aus den Hochschulen intensiver zu nutzen und den Technologietransfer in die Wirtschaft zu stärken – und somit letztlich auch Arbeitsplätze zu schaffen –, hat das Land eine Reihe von Maßnahmen initiiert:
    - Die Hochschulen können sich an privaten Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen gründen.
    - Die Hochschulen wurden in die Lage versetzt, die Erfindungen ihrer Mitglieder patentrechtlich zu sichern und für eine wirtschaftliche Verwertung zu sorgen.
    - Das Land finanziert ein Programm zur Unterstützung von Existenzgründern aus den Hochschulen.
    - Das Land unterstützt Netzwerke, in denen anwendungsorientiert arbeitende wissenschaftliche Institute mit technologieorientierten Unternehmen verbunden werden.

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Forscher am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen mit Mikroskop

Forscher am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen

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