Qualität kann man nicht verordnen – aber man kann Qualitätssicherung organisieren. Niedersachsen setzt dabei nicht auf bürokratische Instrumente, sondern auf den Sachverstand externer Gutachter.
Die Wissenschaftliche Kommission (WK) evaluiert die Forschungsleistungen der niedersächsischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) ist für die Evaluation der Lehre zuständig. Beide Einrichtungen arbeiten unabhängig vom Ministerium, ihre externen Gutachter sind in der Regel Wissenschaftler, die außerhalb Niedersachsens arbeiten. Nach dem neuen Hochschulgesetz müssen Forschung und Lehre mindestens alle sieben Jahre umfassend begutachtet werden.
Die Ergebnisse der Forschungs- und Lehrevaluationen sind öffentlich, die Berichte können auf den Internetseiten der WK und der ZEvA eingesehen werden. Diese Transparenz ist Programm: So können sich beispielsweise Studieninteressierte schon vor der Einschreibung über die Qualität der Lehre an den niedersächsischen Hochschulen informieren. Natürlich sind die Evaluationsergebnisse auch Grundlage für die Zielvereinbarungen, die das Land mit den Hochschulen abschließt. Dort wird beispielsweise festgelegt, wie bestehende Mängel abgestellt werden sollen. Nicht zuletzt dienen die Evaluationsberichte der Rechenschaftslegung der Hochschulen gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit.