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GründerCampus Niedersachsen

MWK-Förderprogramm für Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus Hochschulen

Der Weg aus der Hochschule ins eigene Unternehmen ist oft schwierig. Seit Herbst 2007 bietet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gründungsinteressierten Wissenschaftlern/-innen an Hochschulen des Landes mit dem Förderprogramm GründerCampus Niedersachsen attraktive Möglichkeiten, sich gezielt ihrer Geschäftsidee zu widmen und diese durchzuplanen bis zum Marktauftritt.

Rund 2,5 Mio. Euro aus EFRE-Mitteln sind bis 2013 jährlich dafür eingeplant, Existenzgründern/ -innen den Weg aus der Hochschule in die Selbständigkeit zu ermöglichen. Mittelfristig sollen jährlich rund 25 neue innovative Spinoff-Projekte gefördert werden.

Zwei Kernelemente stehen dabei im Zentrum von Planung, Beantragung und Durchführung: die jeweiligen Gründerpersönlichkeiten (die bei der Antragstellung eine entsprechende Absichtserklärung vorzulegen haben) und die zum Abschluss des Projekts vorzulegenden Businesspläne.

Die fachlich-technische Betreuung der Gründungsinteressierten erfolgt durch den/ die Institutsleiter/ -in bzw. Professor/ -in, in deren/ dessen Umgebung das Gründungsprojekt durchgeführt wird. Die Gründungsinteressierten nehmen an speziellen Weiterbildungsangeboten teil und verfeinern mit Unterstützung externer Beratung das Unternehmenskonzept.

Um das regional vorhandene Innovationspotenzial in ganzer Breite zu erschließen, stehen zwei Förderlinien zur Verfügung:

Technologien und Patente: Verwertungs-Spinoffs

Im Mittelpunkt der Förderlinie Verwertungs-Spinoffs stehen technologieintensive Existenzgründungsvorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung. Ergebnisse aus Forschungsprojekten, wie z.B. Technologien oder Patente, eignen sich oft für eine Unternehmensgründung; es bedarf jedoch vielfach einer konkreten Weiterentwicklung oder der Erstellung eines Prototypen, um Produkte oder Verfahren marktreif zu machen.

Hier setzt die Förderung an: Gründer/ -innen können für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre eigene Personalstelle und Sachausgaben aus der Förderung finanzieren lassen. Dabei wird von einem Aufwand von rund 150.000 € Projektkosten pro Jahr als Orientierungsbetrag ausgegangen, der jedoch keine zwingende Höchstgrenze darstellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden - nach positiver Begutachtung - etwa zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE) aufgebracht; bis zu 40 Prozent kann das Ministerium als Zuschuss bewilligen, mindestens 10 Prozent bringt die jeweilige Hochschule durch geldwerte Leistungen auf.

Gewusst wie: Kompetenz-Spinoffs

Für wissensbasierte Geschäftsideen mit geringem FuE-Aufwand kann die Förderlinie Kompetenz-Spinoffs ein mögliches Angebot sein. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich die Gründungsinteressierten im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen angeeignet haben, stehen im Mittelpunkt dieser Förderlinie. Als Themen kommen z. B. Internet-gestützte Serviceleistungen ebenso in Betracht wie neuartige soziale Dienste oder spezielle, so bislang nicht vorhandene Beratungsangebote im pädagogischen oder kulturellen Sektor. Wichtig ist bei der Antragstellung, dass der innovative Ansatz und eine ausreichende Nachfrage für die geplante Gründung plausibel belegt werden.

Für eine Dauer von bis zu zwei Jahren können Gründungsinteressierte ihre eigene halbe Personalstelle und Sachausgaben aus der Förderung finanzieren lassen.

Zuwendungsfähige Gesamtkosten von rund 65.000 € pro Jahr (Orientierungsbetrag, keine zwingende Höchstgrenze) können nach positiver Begutachtung des Antrags zu ca. 50 Prozent aus dem EFRE finanziert werden. Auch hier erbringt die jeweilige Hochschule mindestens 10 Prozent der Projektkosten durch geldwerte Leistungen, bis zu 40 Prozent kann das Ministerium beitragen.

Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, die ihre Businessplanung im Wesentlichen abgeschlossen haben und kurz vor dem Marktauftritt stehen, können sich unter bestimmten Umständen auch um Fördermittel des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bewerben. Auskünfte dazu sind bei der NBank dort zu erhalten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Strukturfondsbeauftragten Ihrer Hochschule, an sieben Standorten des Landes auch bei den Ansprechpartnern von GründerCampus Niedersachsen - Beratungseinrichtungen. Sie können sich ferner an folgende Adresse wenden:

Agip - Arbeitsgruppe + Geschäftsstelle
Innovative Projekte der angewandten Hochschulforschung
beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen
an der Hochschule Hannover
Postfach 920 251, 30441 Hannover
Tel: 0511/ 9296 - 1151, Fax: 0511/9296 - 1152

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