Am 1. Januar 1995 durften die drei ersten Hochschulen in Deutschland von den Regeln der Kameralistik abweichen und selbstständig über die Verwendung ihrer Finanzmittel entscheiden – eine tiefe Zäsur in der Entwicklung des Wissenschaftsbetriebs. Nie zuvor hatte eine deutsche Hochschule so viel Finanzautonomie erhalten wie damals die Universität Oldenburg, die Fachhochschule Osnabrück und die Technische Universität Clausthal. Im Rahmen dieses Modellversuchs sollten folgende Ziele erreicht werden:
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Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschulen,
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Schaffen von Anreizen für einen möglichst wirtschaftlichen, erfolgsorientierten und effektiven Mitteleinsatz in Forschung, Lehre und Weiterbildung,
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Entwicklung eines hochschulspezifischen Controlling-Systems und
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Erhöhung der Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern.
Längst hat sich herausgestellt, dass der 1995 eingeschlagene Weg richtig war. Inzwischen sind viele andere Bundesländer dem niedersächsischen Vorbild gefolgt. Seit dem 1. Januar 2001 ist die Konstellation des ursprünglich auf zehn Jahre angelegten Modellversuchs in Niedersachsen der Regelfall: Alle Hochschulen verfügen über einen Globalhaushalt und werden als Landesbetrieb geführt. Die so gewonnene Finanzautonomie ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Staat und Hochschule ihr Verhältnis über Zielvereinbarungen im Sinne des New Public Management neu ordnen. Die Erfahrungen mit dem Modellversuch haben aber auch gezeigt, dass mit der Einführung der Globalhaushalte nur der erste Schritt hin zu eigenverantwortlich und wirtschaftlich handelnden Hochschulen gemacht ist. Der zweite ist mit dem im Juni 2002 verabschiedeten neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz vollzogen.