Niedersachsen hat als erstes Bundesland die vom Bundestag beschlossene Reform der Professorenbesoldung umgesetzt. In Zukunft ist das Einkommen der Professorinnen und Professoren nicht mehr vom Alter, sondern von der erbrachten Leistung abhängig. Das neue System ist transparenter, gerechter und motivierender als das alte. Außerdem bedeutet die Reform einen wesentlichen Zuwachs an Autonomie für die Hochschulen.
An die Stelle der herkömmlichen Besoldungsgruppen C2 bis C4 treten die Besoldungsgruppen W2 und W3. Die Grundvergütung ist unabhängig vom Alter der Stelleninhaber. Die Hochschulleitungen können den Professorinnen und Professoren Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und Lehre gewähren, die sich an den Ergebnissen der Evaluationen orientieren. Auch die Übernahme von Leitungsfunktionen innerhalb der Hochschulen oder außergewöhnliche Belastungen beispielsweise durch die Betreuung besonders vieler Diplomarbeiten werden honoriert.
Zunächst wurde die Reform nur für Professorinnen und Professoren an Hochschulen eingeführt, die nach dem 1. Januar 2003 berufen worden waren. Außerdem können FH-Professoren auf eigenen Wunsch aus dem alten in das neue System wechseln. Für die Universitäten trat die Neuregelung am 1. Oktober 2003 in Kraft. Das Wissenschaftsministerium entsprach mit dieser zeitlichen Staffelung dem Wunsch der Hochschulen.
Durch eine gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass das durchschnittliche Einkommen der Professoren nicht abgesenkt wird. Professoren der Besoldungsgruppen C 2 und C 3 erhalten bisher bundesweit ein Grundgehalt zwischen 3.159 Euro und maximal 5.129 Euro (C4: 4.269 Euro bis 5.910 Euro). Zukünftig werden in der Besoldungsgruppe W 2 nach Bundesrecht mindestens 3.724 Euro gezahlt, in der Besoldungsgruppe W 3 mindestens 4.522. Hinzu kommen jeweils die Leistungsbezüge. Eine absolute Obergrenze für das Gehalt entfällt.
Die Hochschulen regeln die konkreten Verfahren zur Bemessung der Zulagen eigenverantwortlich.