Auch in der neuen Förderperiode wird die Europäische Union mit Hilfe der Europäischen Strukturfonds den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhang in Europa stärken. Die Strukturfonds sollen darüber hinaus im Rahmen ihrer Neuausrichtung auf die Lissabon-Strategie bessere Voraussetzungen für steigende Wachstums- und Beschäftigungsraten insbesondere in den wissensintensiven innovativen Wirtschaftsbereichen schaffen
Drei Hauptziele lassen sich benennen.
Ziel 1: Konvergenz
Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand erhalten erhebliche Übergangsunterstützung, um den Angleichungsprozess erfolgreich voranzutreiben.
Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des wirtschaftlichen Wandels und der wirtschaftlich relevanten Attraktivität der Regionen außerhalb von Ziel 1.
Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit
Stärkung der grenzübergreifenden, länderübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit.
In Niedersachsen haben im Ressort des MWK künftig Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Einrichtung der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, Förderungen für Projekte aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Ziel "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" zu erhalten.
Das Zielgebiet 1 "Konvergenz" betrifft in Niedersachsen die Region der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg. Die Förderquote beträgt hier maximal 75 %.
Das Zielgebiet 2 "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" erstreckt sich auf das Gebiet das nicht unter Konvergenz fällt, also das übrige Niedersachsen. Die Förderquote beträgt hier maximal 50%.
Information zum Verfahrensstand:
Die Programmgenehmigungen der Europäischen Kommission für die niedersächsischen EFRE-Programme, erfolgten am 07.08.2007 für das Ziel Konvergenz und am 09.08.2007 für das Ziel RWB.
Für beide Zielgebiete wurde im Bereich "Innovation und wissensbasierte Gesellschaft" des MWK eine gemeinsame Richtlinie entwickelt.
Ab 2008 sind feste Stichtage für die Abgabe von Anträgen jeweils am 30.03. und 15.09. jeden Jahres vorgesehen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der AGIP - "Arbeitsgruppe + Geschäftsstelle Innovative Projekte der angewandten Hochschulforschung beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen" als antragsannehmende Stelle.
Für Projektskizzen und Anträge im Bereich Erwachsenenbildung ist die Agentur für Erwachsenenbildung in Hannover zuständig.
Bewilligung und finanzielle Abwicklung Projekte wird von der Niedersächsische Förderbank (NBank) wahrgenommen.
In den Hochschulen selbst sind sogenannte Strukturfondsbeauftragte benannt worden, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
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