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Niedersächsisches Promotionsprogramm

Niedersachsen fördert mit einem eigenen Programm Promotionsstudiengänge an den Hochschulen des Landes. Damit sollen hochqualifizierte und ausgewählte Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher erreicht werden.

Nach einer erfolgreichen ersten Förderperiode des Niedersächsischen Promotionsprogramms, die im Jahr 2000 begann, erfolgte Anfang des Jahres 2008 eine Neuausschreibung.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Promotionsstudiengänge mit herausragenden Forschungsschwerpunkten verknüpft sind und erkennbar ist, dass sie zur Weiterentwicklung der Struktur der Graduiertenausbildung an den Hochschulen insgesamt beitragen werden. Die wichtigsten Schwerpunkte des Programms liegen in der Trans- und Interdisziplinarität, der Internationalisierung und Exzellenz. Es ermöglicht eine intensive Betreuung der Doktoranden und eine verkürzte Promotionsdauer.

Die jeweilige Hochschule vergibt an die Promovierenden Stipendien, die einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.400 Euro und einen Sachkostenbeitrag von 100 Euro umfassen. Ferner können Stipendiaten einen Familienzuschlag von 160 Euro erhalten, wenn sie verheiratet oder für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Auf Antrag wird ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro bei einem Kind, 210 Euro bei zwei Kindern und 260 Euro bei drei und mehr Kindern gewährt.

Die zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Übersicht aller derzeit vom Land Niedersachsen geförderten Promotionsstudiengänge:

Medizinische Hochschule Hannover

Universität Osnabrück

Universität Göttingen

Universität Hildesheim

Universität Oldenburg

Universitäten Göttingen und Osnabrück

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover und die Universitäten Göttingen, Oldenburg und Osnabrück

Medizinische Hochschule Hannover und Universität Oldenburg

Universitäten Göttingen und Oldenburg

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