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Evaluation

Studienbeiträge verbessern Lehr- und Studienbedingungen an niedersächsischen Hochschulen


Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Evaluation der Studienbeiträge in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Ziel der Evaluation ist die Überprüfung, inwieweit die Studienbeiträge die Lehr- und Studienbedingungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen verbessert haben. Aus Studienbeiträgen standen den Hochschulen im Zeitraum 2006 bis 2009 insgesamt 291,4 Millionen Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung in voller Höhe zur Verfügung.

Fazit des Berichts: Schon im relativ kurzen Zeitraum ihrer Einführung haben die Studienbeiträge zu einer spürbaren Verbesserung der individuellen Studienbedingungen geführt. Insbesondere konnte das Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden nachhaltig verbessert werden. So wurden 2009 rund 56 Prozent der Einnahmen aus Studienbeiträgen (53,2 Millionen Euro) für zusätzliches Personal ausgegeben. Zudem wurden die Studierenden durch die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, eine bessere Geräteausstattung, die Verlängerung der Bibliothekenöffnungszeiten und bauliche Maßnahmen unterstützt.

Das auch mithilfe von Studienbeiträgen erreichte Qualitätsniveau verschafft den niedersächsischen Hochschulen einen echten Wettbewerbsvorteil. Das belegt die Erfolgsquote der Absolventen, die im Jahr 2008 mit 79,7 Prozent den Bundesdurchschnitt um 7,2 Prozent übertraf.

Die Erhebung von Studienbeiträgen ist in Niedersachsen sozial verträglich geregelt: Jeder Studierende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat ohne Berücksichtigung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Die Rückzahlung beginnt erst bei hinreichendem Einkommen und kann in kleinen Raten geleistet werden. Für Studierende mit mindestens zwei Geschwistern ist das Darlehen zinsfrei.

Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Juni 2010 hat die studentische Beteiligung bei den Entscheidungen der Hochschulen über die Verwendung der Studienbeiträge deutlich gestärkt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2010

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Stichternath

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2544
Fax: 0511/120-99 2544

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