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Niedersachsen schafft Studiengebühren ab

Studium darf nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern – Land ersetzt allen Hochschulen die wegfallenden Einnahmen


Niedersachsen schafft die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 ab. Das hat der Niedersächsische Landtag heute in Hannover beschlossen. „Wir schaffen die Studiengebühren ab, weil wir nicht wollen, dass ein Hochschulstudium am Geldbeutel der Eltern scheitert“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. Mit der Abschaffung der Studiengebühren hat sich das Land verpflichtet, den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen zu 100 Prozent zu ersetzen, auch wenn die Studierendenzahlen steigen.

Seit 2006/2007 müssen Studierende in Niedersachsen pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Mit dem Wegfall der Studiengebühren korrigiert die rot-grüne Landesregierung eine der größten Fehlentscheidungen schwarz-gelber Hochschulpolitik. Seitdem Studierende in Niedersachsen Studiengebühren bezahlen müssen, ist die Studienneigung deutlich zurückgegangen. Kinder aus Nichtakademikerfamilien würden wegen der Studiengebühren häufiger auf ein Studium verzichten, als Kinder, deren Eltern selbst studiert haben. „Solange beim Eintritt ins Studium erst mal abkassiert wird, werden alle Bemühungen scheitern, mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem zu schaffen“, sagte die Wissenschaftsministerin. Ein durchschnittlicher Arbeiterhaushalt hat pro Monat etwa 1212 Euro netto zur freien Verfügung. Die Studiengebühren würden mit 1000 Euro pro Kind und Jahr also fast einem Monatsbetrag entsprechen.

Neben der Frage der Chancengleichheit stand bei diesem Gesetzentwurf die Verbesserung der Qualität des Studiums im Fokus. Deshalb werden den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen aus Studienbeiträgen nicht nur zu 100 Prozent ersetzt. Die Hochschulen müssen die Mittel auch zweckgebunden einsetzen, um die Studienbedingungen zu verbessern.

Da es um die Qualität des Studiums geht, ist es besonders wichtig, die Studierenden maßgeblich in die Entscheidung über die Verwendung der Mittel einzubinden. Schließlich sind sie Experten in eigener Sache. Wo immer die Qualität des Studiums gemessen wird, geschieht dies durch Befragung der Studierenden. Niedersachsen will diese Expertise zukünftig verbindlich bei der Verwendungsentscheidung berücksichtigt wissen. Deshalb werden die Studienqualitätskommissionen paritätisch besetzt sein. „Wir betreten mit dieser Form der studentischen Mitbestimmung juristisches Neuland und stärken die Studierenden an den Hochschulen“, sagte die Ministerin.

Auch die Langzeit-Studiengebühren hat die Landesregierung stärker an die soziale Realität angepasst. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern und nicht wie bisher schon nach vier Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen. Der Betrag ist zudem einheitlich auf 500 Euro pro Semester festgelegt worden. Wer sich in Hochschulgremien betätigt, wird für bis zu zwei Semester freigestellt. „Wir wollen bürgerschaftliches Engagement nicht bestrafen“, sagte die Ministerin. Die Einnahmen aus den Langzeit-Studiengebühren müssen zweckgebunden zur Unterstützung von Langzeitstudierenden eingesetzt werden. Im besten Fall können die Mittel so auch einen Studienabbruch verhindern.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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