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Rede des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler, zu Top 17c des 38. Tagungsabschnitts des Nds. Landtages

Aktuelle Stunde "160 Milliarden Euro bis 2030 - Bund-Länder-Einigung stärkt niedersächsische Hochschulen“


In der Sitzung der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 3. Mai haben Bund und Länder erfolgreich Leitplanken für die Wissenschaftsfinanzierung eingeschlagen.

Das Ergebnis wird das Wissenschaftssystem in Deutschland und Niedersachsen in den kommenden Jahren maßgeblich prägen und kann als großer Erfolg für die Zukunftsfähigkeit des Landes und als ein Riesenerfolg für den Föderalismus gewertet werden.

Alle Beteiligten von Bund und Ländern sind in einem konstruktiven Prozess ihrer gemeinsamen Verantwortung nachgekommen und haben Kompromisse gemacht. Dabei konnte erwartungsgemäß nicht jeder seine Vorstellungen voll umfänglich umsetzen.

Besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle auch den Beteiligten der Finanzseite von Bund und Ländern aussprechen, deren konstruktive Haltung diesen Kompromiss erst ermöglicht hat.

Zu den Bund-Länder-Verhandlungen im Einzelnen:

Beim "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (dem Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm) zahlt der Bund von 2021 an jeweils 1,88 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 gibt es eine Aufstockung dieses Betrages auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder erbringen eine Kofinanzierung in gleicher Höhe. Bei der Verteilung der Paktgelder gelten die von den Ländern eingebrachten Parameter Studienanfänger (20 Prozent), Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester (60 Prozent) und Absolventen (20 Prozent).

Wieso ist das so ein Meilenstein?

Die Vereinbarung wird es den Hochschulen erlauben, ihre seit 2007 aufgebauten Studienkapazitäten zu erhalten und dauerhaft zu verstetigen und zugleich die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre voranzutreiben. Darüber hinaus kann auf die weiterhin hohe Nachfrage nach Studienplätzen mit mehr entfristeten Dozenten und Mitarbeitern qualitativ besser begegnet werden. Wir vertreten nicht die Auffassung, dass der Anteil der unbefristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen so hoch wie möglich sein soll. Die richtige Mischung macht es aus. Aber wir haben gesehen, dass wegen der zeitlichen Befristung des Hochschulpaktes der Anteil befristet beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der Lehre zu hoch war. Dies kann und wird nun korrigiert werden.

Um auch die Fachhochschulen in Niedersachsen zu stärken, wollen wir an das Fachhochschulentwicklungsprogramm anknüpfen. Insbesondere kleine Standorte in der Fläche können von der Verstetigung profitieren. Akademische Bildung darf nicht nur in großen Städten angeboten werden. In einer Zeit, in der die Hälfte der Schülerinnen und Schüler die Schule mit der Hochschulzugangsberechtigung verlassen, wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass in allen Regionen unseres Landes ein Studium aufgenommen werden kann.

In der Presse wurden Ausgabereste beim Hochschulpakt in allen Ländern kritisiert. Diese Haushaltsreste sind nicht zu kritisieren, sondern im Gegenteil Ausdruck einer verantwortungsbewussten und gezielten Verausgabung der Mittel. Die Vereinbarung von Studienanfängerplätzen ist mit einer Finanzierung über 4 Jahren verbunden. Es ist deshalb gerade nicht so, dass Mittel, die in einem Jahr eingehen auch immer in dem gleichen Jahr in voller Höhe verausgabt werden können. Schließlich sollen Studienanfängerinnen oder Studienanfänger nicht nach einem Jahr wieder exmatrikuliert werden müssen, weil keine Landesmittel mehr zur Verfügung stehen. Insofern kann ich für Niedersachsen nur betonen: Die Bundesmittel sind in voller Höhe gegenfinanziert und unter Berücksichtigung der Zweckbindung verantwortungsbewusst verwendet worden.

Das ebenfalls unbefristete Nachfolgeprogramm zum Qualitätspakt Lehre heißt „Innovation in der Hochschullehre“ und hat einen jährlichen Umfang von 150 Millionen EUR. Von 2021 bis 2023 zahlt der Bund den Gesamtbetrag, von 2024 an übernehmen die Länder 40 von den 150 Millionen. Hier sollen insbesondere innovative Ansätze in der Lehre projektförmig gefördert werden.

Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Förderlinien. Hierzu gehört auch die strategisch-strukturelle Stärkung der Hochschulen in Studium und Lehre; die Verbesserung der Studienbedingungen und konzeptionell-strukturelle Weiterentwicklungen in Studium und Lehre.

Weiter gibt es Förderlinien zu aktuellen, themenbezogenen Herausforderungen in Studium und Lehre sowie zur themenoffenen Erprobung von neuen Ideen bzw. dem Transfer erprobter Ansätze auf andere Fächer und Hochschulen.

Besonders freue ich mich, dass beim Pakt für Forschung und Innovation IV der Aufwuchs für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit 3 Prozent ab 2021 für zehn Jahre vereinbart worden ist. Damit haben die Forschungsorganisationen langfristige Planungssicherheit. Der Pakt für Forschung und Innovation IV sorgt damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorganisationen, insbesondere auch im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb. Mit dem PFI IV werden - auf der Grundlage allgemeiner forschungspolitischer Ziele - mit den Wissenschaftsorganisationen erstmalig Zielvereinbarungen für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung formuliert.

Die Organisationen werden ein wissenschaftsadäquates Controlling durchführen und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz regelmäßig die Erreichung der Ziele nachvollziehbar und anhand aussagekräftiger Indikatoren darlegen.

Der Aufwuchs von 3 Prozent wird von Bund und Ländern nunmehr gemeinsam getragen. Der Bundesanteil - der durch die bundesseitige alleinige Finanzierung des dreiprozentigen Aufwuchses von 2016 bis 2020 entstanden ist - wird ab 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten der Länderanteile zurückgezahlt. Ab 2030 erfolgt die Finanzierung vollständig nach den in den Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln.

Die Ministerpräsidenten der Länder werden gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Vereinbarungen am 6. Juni unterzeichnen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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