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BAföG - Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG: Was ist das?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsrderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden in Deutschland. Ziel des BAföG ist es, diesen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Eignungen und Interessen entspricht.

Was kann gefördert werden?

Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für eine planvoll angelegte und zielstrebig durchgeführte Erstausbildung geleistet. Dieser sogenannte BAföG-Grundanspruch beinhaltet die weiterführende allgemeinbildende und zumindest drei Schul- oder Studienjahre einer berufsbildenden Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Insbesondere Bachelor-/Masterstudiengänge sind dabei als Studiengangskombination einer Gesamtausbildung gleichgestellt.

Förderungsfähig sind Ausbildungen an:

  • Allgemein- und Berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10) und Kollegs (Vollzuschuss)
  • Höheren Fachschulen, Akademien, Berufsakademien und Hochschulen (Hälfte Zuschuss/Hälfte zinsloses Staatsdarlehen)

Die Förderung für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden und noch einigen anderen Schulen setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere da die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.

Die Förderungsfähigkeit hängt im Übrigen von den persönlichen Voraussetzungen (z. B. Altersgrenze 45 Jahre) der Auszubildenden ab.

Der oben beschriebene BAföG-Grundanspruch bezieht sich grundsätzlich nur auf eine Erstausbildung. Danach kann unter besonderen Voraussetzungen noch eine einzige weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluss gefördert werden, z. B. eine Ergänzungsausbildung, die rechtlich erforderlich ist.
Die weitere Ausbildung ist dabei nicht immer identisch mit einer zweiten Ausbildung. Der weiteren Ausbildung können auch mehrere Ausbildungen vorangegangen sein, wenn erst diese zusammen den BAföG-Grundanspruch ausgeschöpft haben.

Betriebliche Ausbildungen können nach dem BAföG nicht gefördert werden.


Wer ist Ansprechpartner für den Antrag und die Beratung?

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dieses berät Sie auch zu allen Fragen rund um das BAföG.

Bei den kommunalen Ausbildungsämtern können Sie sich über eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) im Inland informieren:

  • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien (mit Abschlüssen, die nicht nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind): Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
  • Auszubildende von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat
  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

Bei dem für Ihre Hochschule zuständigen Studentenwerk können Sie sich über ein Studium (einschließlich Praktika) im Inland informieren. Die Studentenwerke sind auch zuständig für die Entscheidung über die Förderung einer Ausbildung an einer Berufsakademie.

Sie möchten sich über ein Studium oder eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) im Ausland informieren: Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland – bestimmte zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig.


Wie kann der Antrag gestellt werden?

Wenn Sie BAföG beantragen möchten, kümmern Sie sich am besten frühzeitig um Ihren BAföG-Antrag. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an. Sie können zunächst auch einen formlosen Antrag stellen, damit die Frist gewahrt wird, und die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen später nachreichen.

Der BAföG-Antrag kann über ein Portal direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Das Online-Tool hilft Ihnen dabei, die richtigen Formblätter auszusuchen und unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Angaben zu machen. Auch Ihre Eltern bzw. Ehepartner können dort das für sie relevante Formblatt 3 ausfüllen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dort weitere Formulare auszufüllen, um beispielsweise Änderungen mitzuteilen.

Den bundesweiten Onlineantrag BAföG Digital erreichen Sie unter www.bafoeg-digital.de.

Übrigens können Sie beim Ausfüllen des Antrags ruhig zwischendurch eine Pause machen: Die bereits gemachten Eingaben können jederzeit zwischengespeichert werden.

Alternativ zur Nutzung des Online-Portals können Sie auch, wie bisher, die Papier-Vordrucke nutzen: Laden Sie sie sich diese entweder von den Seiten des Bundesministeriums für Bildung- und Forschung herunter, oder holen Sie sie sich überall dort ab, wo es eine BAföG-Beratung gibt.


Wo erhalte ich weiterführende Informationen?

Vorabinformationen bieten das Deutsche Studentenwerk und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist dort online einzusehen.

Für Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eingerichtet hat. Sie können die BAföG-Hotline unter der Nummer 0800–223 63 41 montags bis freitags 8–20 Uhr erreichen.

Zum Bundesportal: BAföG Digital


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