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Hochschulzulassung

Jedes Jahr wird für jeden einzelnen der rund 1.600 (Teil-)Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen die Kapazität festgestellt. Gemeint ist damit die Ermittlung der Zahl der Studienanfängerplätze in allen grundständigen und weiterführenden Studiengängen. Wichtigste Kriterien sind dabei die Zahl der Lehrenden und die von ihnen geleisteten Lehrveranstaltungsstunden sowie die Lehrnachfrage jeder und jedes Studierenden, in dem von ihr oder ihm gewählten Studiengang. In einem zweiten Schritt werden nun auf Basis der Nachfrage in den vergangenen Jahren die Zulassungsregelungen festgelegt.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der Studienplätze nicht oder nur unwesentlich, wird keine Zulassungszahl festgelegt. Dann können diese sich einfach einschreiben.

Die anderen Studiengänge erhalten eine Zulassungszahl, die mindestens der Anzahl der Studienanfängerplätze entspricht. Diese Studienanfängerplätze werden in der Regel in einem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.

Die Studienanfängerplätze in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden bundesweit von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben, die auf ihrer Homepage über wichtige Details informiert. Die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert auch die Hochschulzulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen von teilnehmenden Studiengängen, damit weniger Studienplätze unbesetzt bleiben. Auf dem Portal können Sie auch einsehen, welche Studiengänge angeboten werden.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um Ihre Chancen auf einen guten Start ins Studium nutzen zu können.

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