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Studieren in Niedersachsen ohne Studienbeiträge

Um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, wurden durch die Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2014/2015 finanzielle Zugangshürden abgeschafft. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang.

Das Land ersetzt den Hochschulen die wegfallenden Studienbeiträge zu 100 Prozent. Diese Studienqualitätsmittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

Die Studierenden können verbindlich mitbestimmen, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird.

Zur Erhöhung der Studienerfolgsquote wurden zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge die Bedingungen für Langzeitstudierende verbessert. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie früher schon nach vier Semestern. Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren wurden zudem deutlich gesenkt; anstelle gestaffelter Gebühren beläuft sich die Langzeitstudiengebühr einheitlich auf 500 Euro, soweit die oder der Studierende nicht von der Erhebung ausgenommen oder die Langzeitstudiengebühr ganz oder teilweise erlassen werden kann. Der rechtliche Rahmen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt.



Studieren in Niedersachsen

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