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Bauvorhaben an der Universitätsmedizin Göttingen – Planungen für Bauabschnitt 1B können beginnen

Thümler: „Optimale Verzahnung der Bauabschnitte 1A und 1B ist gewährleistet“


Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) kann im Rahmen ihres Neubaus mit den Planungen für den Bauabschnitt 1B, das Operations- und Notfallzentrum, beginnen. Darauf haben sich die UMG und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bei einem Treffen in dieser Woche verständigt. Die UMG kann damit als Bauherrin die Planungsleistungen für 1B gemeinsam mit der Vergabe des Bauvorhabens 1A, dem neuen Bettenhaus, ausschreiben. Hintergrund ist die große räumliche und funktionale Nähe der beiden Bauabschnitte. So sollen nach den Plänen der UMG beispielsweise die OP-Kapazitäten im Bauabschnitt 1B auf die Anforderungen der im Bauabschnitt 1A untergebrachten Kliniken und Einrichtungen abgestimmt werden. Die beiden Bauabschnitte sollen deshalb direkt nebeneinander errichtet werden.

„Mit diesem Vorgehen ist eine optimale Verzahnung der Bauabschnitte 1A und 1B gewährleistet, von der die künftige Krankenversorgung an der UMG massiv profitieren wird“, sagte Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler nach dem Gespräch. „Es ist erfreulich, dass es uns so schnell gelungen ist, die nötige Dynamik in die Bau- und Planungsprozesse an der UMG zu bringen.“

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Sprecher des Vorstands der UMG, sagte: „Für die UMG ist die Vereinbarung ein ganz entscheidender Schritt für die Umsetzung einer notwendigerweise eng verknüpften und dadurch sinnvollen Planung der beiden Bauabschnitte 1A und 1B. Wir sind dem Land Niedersachsen für die außerordentlich konstruktiven Gespräche und die vorgesehene Finanzierung der Planungsmittel aus dem Sondervermögen Hochschulmedizin sehr dankbar. Als UMG sind wir damit in der Lage, ab sofort beide Bauabschnitte unmittelbar in die Tat umzusetzen. Für die Sicherung der Kernfunktionen in der operativen und Notfallversorgung der UMG ist das für die Region eine ausgesprochen gute Nachricht.“

Erdmuthe Bach-Reinert, Vorsitzende des Personalrates der UMG, sagt zu der Entscheidung: „Der Personalrat der UMG begrüßt ausdrücklich die Vereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Vorstand der UMG. Aus Sicht des Personalrates bietet die vorliegende Masterplanung eine realistische Vorstellung davon, wie die UMG ihre Aufgaben auch langfristig erfüllen kann. Mit der Verwirklichung der Bauabschnitte 1A und 1B wird die dringend erforderliche Erneuerung der baulichen und infrastrukturellen Situation – insbesondere im OP und der Notaufnahme – zu spürbaren Verbesserungen für das Personal führen.“

Es ist beabsichtigt, die vorgelagerten Planungen für den Bauabschnitt 1B möglichst aus dem Sondervermögen, das das Land Niedersachsen für die notwendigen Investitionen in die Sanierung der Krankenversorgung an den Hochschulkliniken Niedersachsens bereitgestellt hat, zu finanzieren.

  Bildrechte: UMG

Grafik: UMG

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2018

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