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Heinen-Kljajić: Großer Erfolg für Niedersachsen bei Exzellenzstrategie

Zehn Anträge erreichen die zweite Runde


Mit der heutigen Entscheidung des Expertengremiums für die Exzellenzstrategie ist Niedersachsen ein sehr guter Start bei der dritten Phase der Exzellenzstrategie (früher Exzellenzinitiative) gelungen. Von den beantragten 18 Exzellenzclustern werden zehn mit Anträgen in der zweiten Runde vertreten sein.

„Dieser großartige Erfolg ist ein Beleg für die hervorragende wissenschaftliche Arbeit und eine gelungene Profilbildung an den Universitäten in Niedersachsen. Dazu hat auch unser Programm zur Förderung der Spitzenforschung in Niedersachsen beigetragen“, so Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić.

Vorhaben der Universitäten Göttingen, Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Medizinische Hochschule Hannover konnten die internationalen Gutachter und das Expertengremium von der wissenschaftlichen Qualität und der Innovationskraft überzeugen und kommen mit ihren Antragsskizzen in die zweite Runde. Die niedersächsischen Einrichtungen kooperieren dabei in drei Clustern. Die erfolgreichen Anträge sind der angehängten Liste zu entnehmen.

Das Niedersächsische Wissenschaftsministerium hatte im Vorfeld ein eigenes Programm zur Förderung von Spitzenforschung in Höhe von 12 Mio. Euro aufgelegt. Davon hat der Großteil der jetzt geförderten Anträge im Vorfeld profitiert (acht von zehn).

Zudem ist das Ergebnis auch ein erster Erfolg der vom Land unterstützten neuen Wissenschaftsallianz der TU Braunschweig und der Leibniz Universität Hannover, die sich mit einem gemeinsamen Antrag durchsetzen konnte.

Für die Förderlinie Exzellenzcluster ist ein zweistufiges, wettbewerbliches und wissenschaftsgeleitetes Verfahren vorgesehen. Ein internationales Expertengremium entscheidet über die Anträge. Sieben niedersächsische Universitäten haben zum

3. April 2017 Skizzen für 18 Exzellenzclusteranträge bei der DFG eingereicht.

Universitäten müssen mindestens zwei Exzellenzcluster einwerben, um die Vorgaben für eine Auswahl als Exzellenzuniversität zu erfüllen; bei Universitätsverbünden sind mindestens drei Exzellenzcluster nachzuweisen.

Grundlage für die Exzellenzstrategie ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Bund und Länder stellen für die Finanzierung des Gesamtprogramms, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2017 80 Mio. Euro sowie ab dem Jahr 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro zur Verfügung, einschließlich Programm- und Universitätspauschalen, Verwaltungskosten, Auslauf- und Überbrückungsfinanzierung.

Die Mittel werden vom Bund und von den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 75:25 getragen. Insgesamt waren 195 Antragsskizzen eingegangen. Die Entscheidung über die Vollanträge fällt am 27. September 2018. Die neuen Cluster werden am 1. Januar 2019 starten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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