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Niedersachsen fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs

Land stellt 10,5 Milllionen Euro für Promotionsprogramme an den Hochschulen bereit


Niedersachsen stärkt die Nachwuchsförderung an den Hochschulen des Landes und fördert elf weitere Promotionsprogramme mit insgesamt rund 10,5 Millionen Euro. In diesen elf Programmen - es handelt sich um neun neue und zwei Fortsetzungsanträge - werden insgesamt 157 Georg-Christoph- Lichtenberg-Stipendien vergeben, mit denen herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in ihrer Promotionsphase unterstützt werden. Die Förderung umfasst je Programm bis zu 15 Stipendien und ist auf drei Jahre begrenzt.

„Die Förderung macht deutlich, welchen herausragenden Stellenwert der wissenschaftliche Nachwuchs in Niedersachsen hat“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur Gabriele Heinen-Kljajić. „Die niedersächsischen Hochschulen haben mit großem Engagement und hervorragenden Anträgen auf unsere Ausschreibung reagiert.“

Insgesamt haben die Hochschulen 39 Anträge beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingreicht. Anträge für kooperative Programme, insbesondere zwischen Universitäten und Fachhochschulen, sind besonders erwünscht, weil sie die Vernetzung der Hochschulen befördern und neue Potenziale erschließen. Bei acht der ausgewählten Programme handelt es sich um solche kooperativen Konzepte. Vier davon setzen auf die Partnerschaft von Universitäten mit Fachhochschulen. Die Sprach-, Geschichts- und Kulturwissenschaften sind ebenso vertreten wie die Naturwissenschaften, die Biowissenschaften und die Ingenieurwissenschaften. Die Themen sind hochaktuell und reichen von der Materialforschung Holz über Sichere Automatisierte Maritime Systeme, die Nano-Energieforschung, Kulturen der Partizipation bis hin zu Funktionen der Bibliothek in den kulturellen Zentren der Frühen Neuzeit.

Die Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine monatliche Grundfinanzierung von 1.400 Euro plus einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für Auslandsaufenthalte, eine Kinderzulage und einen Zuschlag für die Kinderbetreuung.

Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) hat alle Anträge in einem zweistufigen Verfahren begutachtet. Zunächst wurden zu jedem Antrag jeweils zwei schriftliche Gutachten von fachnahen und unabhängigen Experten eingeholt. Auf Grundlage dieser Gutachten hat dann eine vergleichende Auswahl stattgefunden.

Die Förderperiode erstreckt sich vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2018. Die Stipendien werden im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms alle zwei Jahre ausgeschrieben. Derzeit werden bereits elf Promotionsprogramme aus den Mitteln des Niedersächsischen Vorab gefördert.

Eine Liste der geförderten Promotionsprogramme finden Sie in der Anlage.


Piktogramm für Presseinformationen
Anlage zur Pressemitteilung vom 11.04.2014

  Liste Geförderter Promotionsprogramme
(PDF, 0,06 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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