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Spitzenforschung in Niedersachsen

Programm zur Unterstützung der Vorbereitung von Anträgen für eine neue Bund-Länder-Initiative


I. Grundsatzbeschluss

Bund und Länder haben sich mit einem Grundsatzbeschluss auf eine Nachfolge-Initiative zur Exzellenzinitiative über die derzeitige Förderperiode von 2012 bis 2017 hinaus verständigt. Die Gemeinsame Wissenschaftskommission (GWK) hat den Auftrag erhalten, auf der Grundlage einer Evaluation der Exzellenzinitiative bis Juni 2016 einen Vorschlag für eine neu gestaltete Bund-Länder-Initiative zu erarbeiten. Mit dem Grundsatzbeschluss sind eine Reihe von Zielen und Eckpunkten genannt, die bei der konkreten Ausgestaltung der Förderformate maßgeblich sind.

II. Zielrichtung

Zielrichtung der neuen Initiative von Bund und Ländern ist die nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland, die Verbesserung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Fortführung der erfolgreichen Entwicklung, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes in der Breite zum Ziel hat. Gedacht ist an die Entwicklung von Förderformaten, die

- die Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile unterstützen, die sich auf alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können,
- die Kooperation von Hochschulen untereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in regionalen Verbünden, Netzwerken oder neuen institutionellen Formen strategisch ausrichten und stärken,
- exzellente grundlagen- und anwendungsorientierte Spitzenforschung in Universitäten fördern.

III. Gegenstand der Ausschreibung

Die Landesregierung fordert die niedersächsischen Hochschulen auf, sich auf dieser Grundlage auf die neue Initiative von Bund und Ländern vorzubereiten, und bietet dazu für aussichtsreiche Vorhaben Unterstützung an. Die genaue Ausgestaltung der neuen Initiative steht noch nicht fest; vor diesem Hintergrund wird die Unterstützung der Vorbereitung für zwei verschiedene Formate ausgelobt.

Im Mittelpunkt stehen zum einen Verbünde von Spitzenforscherinnen und -forschern,

  • die – orientiert am Muster von Exzellenzclustern aus den vorangegangenen Runden der Exzellenzinitiative – auf der Grundlage bestehender Förderungen breit aufgestellter kooperativer Forschungsvorhaben (insbesondere Sonderforschungsbereichen der Deutschen Forschungsgemeinschaft) zukunftsträchtige wissenschaftliche Themen mit längerfristiger Perspektive auf internationalem Niveau angehen.

Zum anderen können Vorarbeiten für Standortkonzepte unterstützt werden,

  • die im Sinne der oben formulierten Zielrichtung (Profilierung in verschiedenen Leistungsbereichen, Kooperationsnetzwerke / neue institutionelle Formen, Spitzenforschung) im nationalen Wettbewerb Aussicht auf Erfolg haben. Dabei sind Konzepte zum Ausbau der forschungsorientierten Lehre, zur Entwicklung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs (insbesondere in der Postdoktoranden-Phase; Tenure Track) und zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers einzubeziehen und entsprechend zu skizzieren. Die Federführung für solche Standortkonzepte muss bei einer Hochschule oder im Fall von Konsortien bei einer/einem gemeinsam bestimmten Wissenschaftlerin/Wissenschaftler aus einer der beteiligten Hochschulen liegen.

Da alle Vorhaben zur Bund-Länder-Initiative von strategischer Bedeutung für die Hoch-schulen sind und Auswirkungen auf die mittelfristige Strukturplanung haben, bedürfen Vorbereitungsprojekte gleich welchen Zuschnitts der Unterstützung der Hoch-schulleitung. Diese soll im Rahmen dieser Ausschreibung als Mitantragsteller auftreten und in einem Schreiben erklären, welche Vorhaben aus ihrer Sicht für aussichtsreich gehalten werden. Mit Blick auf die angestrebte internationale Sichtbarkeit und die Erfolgsaussichten der auszuarbeitenden Anträge im nationalen Wettbewerb soll eine Mindestgröße von dreißig leitenden Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftlern (principal investigators) pro Vorhaben nicht unterschritten werden; der Kreis der Beteiligten sollte bei Standortkonzepten noch deutlich größer sein.

 

IV. Antragstellung und Verfahren

Die Ausschreibung ist eine gemeinsame Initiative der VolkswagenStiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK). Die Fördermittel stammen aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung. Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches und administratives Personal zur Unterstützung der bei der Vorbereitung von Anträgen führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie für Sachkosten. Im Einzelfall können zum gezielten Kompetenzaufbau auch Mittel für die Gewinnung ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genutzt werden, die mit langfristiger Perspektive und an maßgeblicher Stelle in die vorzubereitenden Anträge eingebunden werden; dies setzt eine langfristige Absicherung entsprechender Stellen über die Universität voraus. Die beantragten Mittel sind in einer Kostenübersicht kurz zu begründen; pro Vorhaben – Verbund oder Standortkonzept - können maximal 1.000.000 EUR beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind gesammelt von der Hochschulleitung einzureichen:

  • eine Stellungnahme, in der die hochschulinterne Vorbereitung auf die Initiative beschrieben und die geplanten einzelnen Anträge aufgelistet werden (notwendige Angaben: Art des Projekts (Verbund der Spitzenforschung oder Standortkonzept), Projektleitung, fachlicher Zuschnitt, Liste der Beteiligten, beantragte Mittel)
  • eine Übersicht über bestehende Exzellenzcluster und Sonderforschungs-bereiche sowie vergleichbare koordinierte Förderformate
  • eine Übersicht über bestehende und geplante Kooperationen mit außeruni-versitären Forschungseinrichtungen und sonstigen relevanten Kooperations-partnern inkl. ggf. bestehender Kooperationsverträge oder entsprechender Verabredungen (letter of intent)
  • Planungsstand zum Ausbau der forschungsorientierten Lehre, zur Beteiligung/Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, zu Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, insbesondere in der Postdoktoranden-Phase und zu Tenure-Track-Modellen, sowie zum Wissens- und Technologietransfer
  • pro geplantem Verbund oder Standortkonzept ein bis zu achtseitiges Konzeptpapier, in dem Vorarbeiten, die inhaltliche Stoßrichtung und die wichtigsten nationalen Wettbewerber sowie die Chancen im Wettbewerb mit diesen dargelegt werden (benchmarking), sowie eine Kostenkalkulation für die Antragsvorbereitung und die Lebensläufe (jeweils max. drei Seiten) der drei bis fünf führenden Wissenschaftler(innen).

Anträge können elektronisch bis zum 15. Juli 2015 oder 15. Dezember 2015 über das Antragsportal portal.volkswagenstiftung.de in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden (siehe Checkliste).

Für Fragen im Vorfeld der Antragstellung stehen als Ansprechpartner zur Verfügung in der VolkswagenStiftung:

Dr. Ulrike Bischler
Abteilung Förderung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
Tel.: 0511/8381-350
E-mail: bischler@volkswagenstiftung.de

im Ministerium für Wissenschaft und Kultur:

Dr. Marcus Beiner
Abteilung Forschung und Innovation
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2519
E-mail: marcus.beiner@mwk.niedersachsen.de

Über die zum 15. Juli eingereichten Anträge wird rasch, voraussichtlich bis Ende September 2015, entschieden, über die zum 15. Dezember eingereichten Anträge entsprechend später.

Grundlage der Entscheidung wird eine Beratung der Anträge in einer internationalen Jury sein, die die VolkswagenStiftung zusammenstellen wird. Maßgebliche Kriterien werden sein:

  • für Verbünde der Spitzenforschung: bisherige einschlägige Leistungen sowie Originalität, Relevanz und längerfristige Perspektive des Forschungsthemas,
  • für Standortkonzepte: bisherige Erfolge und Potenzial für Spitzenforschung mit internationaler Sichtbarkeit; Vernetzung mit wissenschaftlichen Partnern vor Ort,
  • Potenzial für forschungsorientierte Lehre,
  • Karriereperspektiven für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden,
  • Kohärenz des Vorhabens,
  • bestehende interdisziplinäre Verbindungen und erwarteter Nutzen der angestrebten fachübergreifenden Kooperation,
  • Einschätzung der wissenschaftlichen Leistung der führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach internationalen Standards.

Der frühestmögliche Beginn der Vorhaben ist der 1. Oktober 2015, bei zum 15. Dezember eingereichten Anträgen verschiebt sich der Beginn entsprechend. Die Vorbereitungsprojekte sollen in der Regel mit dem Beginn der im Rahmen der neuen Bund-Länder-Initiative geförderten Projekte (Ende 2017), spätestens aber ein Jahr danach abgeschlossen sein.

Das MWK plant ggf. nach Bekanntgabe der Förderbedingungen der neuen Bund-Länder-Initiative eine weitere Unterstützung aussichtsreicher Anträge.

V. Checkliste zur Antragstellung

Anträge sind über das Antragsportal der VolkswagenStiftung portal.volkswagenstiftung.de in deutscher und englischer Sprache bis zum 15. Juli 2015 oder 15. Dezember 2015 einzureichen. Ein Antrag kann ab sofort angelegt und bis zum jeweiligen Stichtag vervollständigt werden. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass ausschließlich die im Antragsportal registrierten Personen Zugriff auf die Antragsdaten haben, einen Antrag einreichen können und die betreffenden E-Mail-Benachrichtigungen erhalten. Es ist daher erforderlich, dass sich projektverantwortliche Antragsteller/innen selbst registrieren oder ggf. Mitarbeiter/innen mit der Einrichtung eines Benutzerkontos in ihrem Namen und mit ihrer E-Mail-Adresse beauftragen. Eine detaillierte Anleitung zum Antragsportal finden Sie weiter unten.

Es ist eine Begutachtung durch einen international besetzten Gutachterkreis vorgesehen. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Antragstellung auch in englischer Sprache.

Für die Ausschreibung

Spitzenforschung in Niedersachsen – Programm zur Unterstützung der Vorbereitung von Anträgen für eine neue Bund-Länder-Initiative

müssen im Antragsportal unter Anlagen (Enclosures) folgende pdf-Dateien in deutscher und englischer Sprache hochgeladen werden:

1. Stellungnahme der Hochschulleitung, in der die hochschulinterne Vorbereitung auf die Initiative beschrieben und die geplanten einzelnen Anträge aufgelistet werden. Notwendig sind Angaben zu Art des Projekts (Verbund der Spitzenforschung oder Standortkonzept), Projektleitung, fachlicher Zuschnitt, Liste der Beteiligten, beantragte Mittel;

2. Übersicht über bestehende Exzellenzcluster und Sonderforschungsbereiche sowie vergleichbare koordinierte Förderformate (als „sonstige Anlage");

3. Übersicht über bestehende und geplante Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und sonstigen relevanten Kooperationspartnern mit Angabe zu ggf. bestehenden Kooperationsverträgen oder entsprechenden Verabredungen (letter of intent; als „sonstige Anlage");

4. Planungsstand zum Ausbau der forschungsorientierten Lehre, zur Beteiligung/Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, zu Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, insbesondere in der Postdoktoranden-Phase, und zu Tenure-Track-Modellen sowie zum Wissens- und Technologietransfer (integriert in die obige Stellungnahme oder separat als „sonstige Anlage");

5a. für Standortkonzepte ist ein bis zu achtseitiges Konzeptpapier (Antragsdarstellung, Arial 11 pt, 1,5 zeilig) vorzulegen, in dem

  •  das strategische Profil und die Ziele,
  •  die bisherige Umsetzung und das Potenzial sowie
  •  die Chancen im Wettbewerb mit konkurrierenden Standortkonzepten dargelegt werden (benchmarking);

5b. pro geplantem Verbund ist ein bis zu achtseitiges Konzeptpapier (Antragsdarstellung, Arial 11 pt, 1,5 zeilig) vorzulegen, in dem

  •  Vorarbeiten,
  •  die inhaltliche Stoßrichtung und Perspektiven des Themas,
  •  die wichtigsten nationalen Wettbewerber sowie
  •  die Chancen im Wettbewerb mit diesen dargelegt werden (benchmarking);

6. Begründung der einzelnen Positionen im Kostenplan;

7. Lebensläufe (jeweils max. drei Seiten) von maximal fünf führenden Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftlerinnen (Antragsteller/innen);

8. portalgeneriertes Deckblatt mit Unterschrift der Antragsteller/innen.

ANHANG

Anleitung Antragsportal

https://portal.volkswagenstiftung.de

Mit den folgenden Schritten können Sie einen Antrag erstellen und einreichen:

  1. Als neue/r Nutzer/in registrieren Sie sich im Antragsportal mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail sowie einem selbst gewählten Kennwort. Im Zuge der Registrierung werden Sie um dienstliche Adressdaten gebeten. Anschließend müssen Sie Ihr Benutzerkonto über einen per E-Mail zugesandten Link aktivieren. Bei vorhandenem Benutzerkonto können Sie sich sofort mit E-Mail und Kennwort anmelden.
  2. Über die Funktion Antrag neu anlegen starten Sie nacheinander die Auswahl der zutreffenden Förderinitiative (Niedersächsisches Vorab →Spitzenforschung in Niedersachsen), des Antragstyps (Projekt), der als Bewilligungsempfänger/in vorgesehenen Institution sowie der Sprache für die Formularmasken. Bitte denken Sie bei gemeinsamen Anträgen an eine passende Sprachumgebung für Ihre Mitantragsteller/innen.
  3. Alle Mitantragsteller/innen sollten Sie nun einladen. Nach erfolgter Registrierung erhalten diese eine Berechtigung im Antragsportal, die Formulare und Anlagen des gewählten Antrags zu bearbeiten. Außerdem werden für Ihre Mitantragsteller/innen separate Kostenpläne erzeugt, die nur bei Bedarf auszufüllen sind. Um eine fertige Antragsfassung miteinander abzustimmen, kann sie über Antrag sperren vor Änderungen geschützt werden.
  4. Hier – wie auch später – können Sie die Antragstellung problemlos unterbrechen und sich nach Bedarf abmelden und wieder anmelden.
  5. Bitte überprüfen Sie, ob die vorbelegten Angaben zum/r Antragsteller/in zutreffen. Wir benötigen weiterhin Antragsdaten (wie Projekttitel, Laufzeit) und den Gesamtkostenplan, die Sie bitte in die jeweiligen Formulare eintragen. Mit Speichern werden die Daten noch nicht an die Stiftung übermittelt. Sie können alle Angaben bis zum Absenden des Antrags überarbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, die rechtliche Erklärung zu lesen und zu bestätigen. Auf Wunsch können Sie zur Prüfung und für Ihre Ablage ein PDF mit allen Formularinhalten generieren.  
  6. Unter Anlagen können Sie die oben geforderten Dateien hochladen. Alle Dateien müssen als PDF vorliegen. Bis zum Einreichen des Antrags können sie durch neue Versionen ersetzt werden.
  7. Abschließend müssen Sie ein Deckblatt generieren, mit Ihrer Originalunterschrift einscannen und als Anlage unter dem Dokumententyp „Antragsdeckblatt" hochladen. Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn an die Stiftung elektronisch einreichen.
  8. Von der Stiftung im Verlauf der Antragsprüfung angeforderte Zusatzinformation kann unter neue Antragsergänzung hochgeladen und eingereicht werden.

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Support

Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen zur Nutzung des Antragsportals an support@volkswagenstiftung.de und bei inhaltlichen Fragen zur Förderinitiative an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen.

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