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Programm „Professorinnen für Niedersachsen“

Das Programm „Professorinnen für Niedersachsen“ läuft im Zeitraum 2018 bis 2025.

Aus den niedersächsischen Hochschulen, die in der dritten Phase des Professorinnenprogramms von Bund und Ländern erfolgreich waren, können Anträge gestellt werden.

Rahmenbedingungen:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat im November 2017 beschlossen, das Professorinnenprogramm nach der laufenden Förderperiode 2013 bis 2017 für weitere fünf Jahre (2018 bis 2022) fortzusetzen. Das Programmvolumen soll 200 Mio. Euro für fünf Jahre betragen, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden. Pro Professur ist eine Fördersumme von (maximal) 165.000 Euro pro Jahr vorgesehen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen wird. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundes ist am 02.02.2018 veröffentlich worden.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung fördern aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab Forschungsvorhaben wie das Programm „Professorinnen für Niedersachsen". Für das Programm „Professorinnen für Niedersachen“ stehen zusätzlich zu der Gegenfinanzierung Mittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro aus dem Niedersächsischen Vorab zur Verfügung. Es können bis zu 100.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Mitteln (d.h. bis zu einer vollen Mitarbeiterstelle – TVL 13 – und bis zu 40.000 Euro an Sachmitteln) für maximal drei Jahre beim MWK beantragt werden. Damit soll die Position der Hochschule in den Berufungsverhandlungen gestärkt werden, um in dem intensiver werdenden Wettbewerb besonders qualifizierte Professorinnen für die Hochschulen in Niedersachsen zu gewinnen.

Anträge auf ergänzende Mittel aus dem Programm „Professorinnen für Niedersachsen“ sind an das MWK zu richten.

Für die Beratung steht Herr Dr. Venzke (Tel. 0511 120-2477) zur Verfügung.

Olaf Möldner, TU Clausthal Bildrechte: Olaf Möldner / TU Clausthal

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
25.01.2024

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