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Beantwortung der Dringlichen Anfrage Drucksache 17/7706: MHH


Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: „Wie kann das passieren?“ (HAZ 16.02.22017), „Prüfer greifen bei MHH ein“ (HAZ, 20.02.2017), „MHH: Schaden täglich größer“ (NP 27.02.2017): Kommt Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajic (Bündnis 90 / Grüne) ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb Niedersachsens (MHH) nach?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) ist eine der forschungsstärksten Universitätskliniken in Deutschland. Als Krankenhaus der Supramaximalversorgung betreut sie jährlich mehr als 60.000 Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 450.000 ambulant. Sie ist der größte Landesbetrieb Niedersachsens, ein wichtiger Arbeitgeber in der Landeshauptstadt und damit auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Im Jahr 2017 steht die MHH im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, wie einige Schlagzeilen verdeutlichen:

  • „Wissenschaftsministerium räumt Mängel bei der MHH-Planung ein“ (Rundblick, 07.02.2017)
  • „Prüfer greifen bei MHH ein: Landesrechnungshof fordert für Milliardenprojekt unabhängige Bau- und Betriebsgesellschaft. Entsteht das neue Klinikum am Stadtfelddamm?“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ), 20.02.2017)
  • „MHH: Schaden täglich größer“ (Neue Presse (NP), 27.02.2017)

Am 16.02.2017 schrieb die HAZ unter der Überschrift „Warten auf den Masterplan: Wie es zu den Baupannen an der MHH kommen konnte – und wie nun alles besser werden soll“: „Man kann sich das nur schwer vorstellen: Da baut das Land Niedersachsen auf dem Gelände der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ein zentrales Laborgebäude für 30 Millionen Euro – und dann steht es mehr als zwei Jahre lang ungenutzt da. Weil die Stromversorgung nicht ausreichend ist. Oder: Da plant die Hochschule eine neue Radiologie, sechs Jahre lang. Gebaut wird: nichts. Kosten: knapp mehr als eine Million Euro.“ Die HAZ fragt weiter: „Wie kann das passieren?“

Im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur teilte die Landesregierung auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion am 06.02.2017 mit, dass das seit 2014 leer stehende MHH-Laborgebäude zusätzlich zu den Baukosten aufgrund von veränderten Planungen 5 Millionen Euro teurer werde. Allein der Leerstand verursache jährlich 460.000 Euro Kosten, ohne dass das Gebäude bislang genutzt werde.

Für die Planung einer neuen zentralen Notaufnahme sind laut Ministerium für Wissenschaft und Kultur bislang 3,8 Millionen Euro Planungskosten einschließlich der „Honorare für Interimsmaßnahmen“ entstanden, die sich derzeit „in der Ausführung“ befänden (Drs. 17/7365 vom 03.02.2017).

Inzwischen hat der Landesrechnungshof einen vollständigen Neubau des MHH-Zentralklinikums und die Einsetzung einer unabhängigen Bau- und Betriebsgesellschaft für Bauvorhaben ins Gespräch gebracht, wie mehrere Medien im Februar 2017 berichteten. Danach sei die bisherige „Masterplanung“ der MHH „nicht ausgereift“ (Rundblick vom 17.02.2017). Die „Kommunikation und damit die Zusammenarbeit“ zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, der MHH und dem Staatlichen Baumanagement, das dem Finanzministerium untersteht, sei danach „mit erheblichen Reibungsverlusten, Fehlinformationen und Missverständnissen belastet“.

Am 18. Januar 2017 informierte die Landesregierung auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion über einen Investitionsbedarf für die MHH im Volumen von rund 1 Milliarde Euro. Das Finanzministerium teilte mit, es ziehe die Einrichtung eines Sondervermögens in Betracht.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Situation an der MHH war in den vergangenen Jahren aufgrund der Versäumnisse der Vorgängerregierung äußerst schwierig. So wurden ab dem Jahr 2011 Jahresfehlbeträge zwischen 15,8 Mio. Euro und 30 Mio. Euro erwirtschaftet. Dies führte dazu, dass seit 2011 die Geschäftstätigkeit der MHH defizitär war und im Ergebnis ein Bilanzverlust von über 110 Millionen Euro aufgebaut wurde. Zudem erfolgten durch die MHH über mehrere Jahre Verstöße gegen das Haushaltsrecht. Die Personalausgaben der MHH überstiegen über mehrere Jahre die gesetzlichen finanziellen Obergrenzen gemäß der entsprechenden Haushaltspläne. Die MHH führte Personaleinstellungen durch, obwohl weder freie Planstellen noch Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Die ehemalige Hausspitze des MWK mag Gespräche geführt haben, ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb ist sie nicht gerecht geworden.

Angesichts dieser Fehlentwicklungen hat sich die jetzige Landesregierung in konsequenter und umfangreicher Weise mit der wirtschaftlichen Situation der MHH befasst, wodurch sich die Ergebnissituation der MHH grundlegend verbessert hat. Das MWK forderte die MHH auf, einen umfassenden Katalog mit konkreten Maßnahmen und Zeitpunkten zu erstellen, um die wirtschaftliche Situation der MHH zu konsolidieren. Die MHH erstellte daraufhin einen Aktionsplan mit umfangreichen Einsparmaßnahmen, der alle Bereiche der MHH in Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Verwaltung umfasste. Begründet in den unzureichenden Ergebnisauswirkungen des Aktionsplans erging Ende 2015 erneut eine Aufforderung des MWK an die MHH, den Aktionsplan zu überarbeiten und zu aktualisieren. Im Ergebnis stand Anfang 2016 das Strukturkonzept MHH2020. Die durch das MWK festgestellten haushaltsrechtlichen Überschreitungen wurden durch das MWK gegenüber der MHH gerügt. Das MWK stieg mit der MHH in einen tiefgreifenden Dialog zum Abbau dieser Überschreitungen ein. Um die Handlungsfähigkeit der MHH für notwendige Berufungen zu erhalten, wurde in Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium der MHH die Überschreitung der Finanziellen Obergrenze bzw. des Ermächtigungsrahmens ausnahmsweise gestattet. Zugleich verpflichtete sich die MHH zur Reduzierung des Überschreitungsbetrages bis 2022. Seit Ende 2015 wird durch das MWK die Ergebnissituation der MHH analysiert und intensiv im Dialog mit der MHH diskutiert. Durch den regelmäßigen Dialog über die wirtschaftliche Situation kann kurzfristig auf negative Entwicklungen und deren wirtschaftliche Auswirkungen eingegangen werden. Dieser begonnene Prozess hat zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung geführt. So konnte das Jahresergebnis 2015 gegenüber dem Jahr 2014 deutlich verbessert werden und belief sich auf -1,5 Mio. Euro. Das Jahresergebnis 2016 wird nach ersten vorläufigen Auswertungen und Analysen deutlich positiv ausfallen und somit mit einem Jahresüberschuss abschließen.

Aktuell hat der Landesrechnungshof dem MWK bestätigt, dass es seiner Aufsichtspflicht ab Mitte 2013 deutlich intensiver nachgekommen ist und seitdem Konsolidierungskonzepte vereinbart hat und deren laufende Umsetzung begleitet (Vorläufige Prüfungsmitteilung des LRH, „Finanzierung und wirtschaftliche Situation der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)“, S. 7).

Die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der MHH ist insbesondere unter Berücksichtigung der vorherrschenden Rahmenbedingungen deutlich hervorzuheben. Die besonderen Aufgaben und Leistungen der Universitätskliniken in dem DRG-Fallpauschalen-System werden nicht ausreichend vergütet. Dies betrifft beispielsweise die Hochschulambulanzen, seltene Erkrankungen, die hohen Vorhaltekosten der Notfallversorgung sowie die Extremkostenfälle. Diese Finanzierungslücke trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen Lage der Medizinischen Hochschule Hannover bei und ist systembegründet.

Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich daher auf Bundesebene kontinuierlich und erfolgreich für die Universitätskliniken ein. So hat es im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Bundesgesetze (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Krankenhausstrukturgesetz) intensive Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, im Oktober 2015 direkte Verhandlungen zwischen der Niedersächsischen Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić als eine der Vertreterinnen der KMK und dem Bundesgesundheitsminister Gröhe gegeben. Hier konnten wichtige Elemente zur besseren Finanzierung der Universitätskliniken erreicht werden.

Ministerpräsident Weil brachte das Thema „Finanzausstattung der Universitätskliniken“ in der Ministerpräsidentenkonferenz ein, in der es ausführlich erörtert wurde. Unter der Federführung von Niedersachsen beschlossen die Länder am 08.07.2016 im Bundesrat einen gemeinsamen weitreichenden Entschließungsantrag (Bundesrat, Drs. 312/16) zur nachhaltigen Finanzierung der Universitätskliniken. In dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich bis Anfang Oktober 2016 für finanzielle Verbesserungen einzusetzen und gegebenenfalls die einschlägigen Gesetze nachzubessern bzw. einen Fallpauschalenzuschlag für Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen. In dem Entschließungsantrag wird eine Reihe von Themenfeldern der nichtauskömmlichen Finanzierung der Universitätskliniken aufgeführt.

Aufgrund der schleppenden Umsetzung der bundesgesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Universitätskliniken fanden im Januar 2017 erneute Verhandlungen der Wissenschaftsseite mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, in denen erforderliche Nachbesserungen der Gesetze erörtert wurden. Der konsequente Einsatz von Niedersachsen hat sich gelohnt, denn am 10.03.2017 beschloss der Bundesrat Gesetzesänderungen für die bessere Finanzierung der Hochschulambulanzen, die auf Vorschlägen des MWK beruhen.

Infrastruktur

Die Gebäude und Infrastrukturen der MHH sind inzwischen über 40 Jahre alt. Sie befinden sich zum großen Teil in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Die überalterte Bausubstanz führt zu einer Vielzahl an sicherheitsbedingten Mängeln in den Bereichen Brandschutz, Sanitär- und Raumlufttechnik, Elektro- und Medizintechnik. Viele Installationen stammen aus der Errichtungszeit der 60er und 70er Jahre und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik.

Es besteht ein Gefahrenpotenzial, welches sich jederzeit in konkrete Gefahren mit unbekanntem Schadens- und Haftungspotenzial wandeln kann.

Auch bei der Medizintechnik besteht ein zumindest latentes Ausfallrisiko, das zu Versorgungsengpässen führen kann.

Die schlechte energetische Situation führt zu hohen Wärmeverlusten im Bereich der Fassaden und Fenster und damit zu stark erhöhten Betriebskosten. Allein die Energiekosten beider Einrichtungen laufen mit steigender Tendenz auf etwa 20 Mio. Euro/Jahr zu.

Die in der Anfrage angesprochenen Bauvorhaben an der MHH (Diagnostiklabor und zentrale Notaufnahme) sind Vorhaben, die durch die Vorgängerregierung begonnen wurden, das Diagnostiklabor sogar mit Planungsbeginn in 2008. Vorhaben wie das Bildgebungszentrum wurden in der Amtszeit der Vorgängerregierung begonnen, aber ohne Ergebnis wieder beendet. Die ehemalige Hausspitze des MWK mag auch hierzu Gespräche geführt haben, ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb ist sie nicht gerecht geworden.

Die Vorgängerregierung hatte zwei Legislaturperioden Zeit und Gelegenheit, dem Sanierungsstau entgegen zu treten. Stattdessen hat sich die Gesamtsituation durch fehlendes Handeln verschlechtert.

Im Zeitraum von 2004 bis 2012 hat die Vorgängerregierung durchschnittlich rund 25 Mio. Euro pro Jahr für große Baumaßnahmen an der MHH verausgabt. Wenn der LRH daher 2016 schreibt, „Zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gehört daher auch der Erhalt des Staatsvermögens. Die laufenden öffentlichen Investitionen müssen wenigstens die vorhandene Vermögensubstanz sichern. Ansonsten droht eine Erosion der öffentlichen Infrastruktur und damit eine materielle Staatsverschuldung“, dann gilt das den Versäumnissen aus dieser Zeit.

Demgegenüber hat die aktuelle Landesregierung bereits in den ersten vier Jahren ihrer Amtszeit den Ausgabendurchschnitt für die MHH auf rund 42 Mio. Euro/Jahr erhöht. Damit liegen die Investitionen pro Jahr um 70% höher als in den vergangenen Legislaturperioden.

Entscheidend ist der Beschluss dieser Landesregierung, einen eindeutigen Schwerpunkt im Bereich der Sanierung und des ersetzenden Neubaus zu definieren. Bereits zum Haushalt 2015 wurde ein Sonderprogramm für die Sanierung der Hochschulmedizin mit insgesamt 160 Mio. Euro aufgelegt, wobei MHH und Universitätsmedizin Göttingen (UMG) jeweils etwa die Hälfte erhielten. Mit diesen Mitteln wurden und werden dringende Sanierungsmaßnahmen insbesondere in der Betriebstechnik, der Medienversorgung und dem Brandschutz durchgeführt. Seither stärken wir beide Kliniken auch mit jährlich insgesamt rund 11 Mio. Euro für zusätzliche Investitionen in Gerätebeschaffungen („Bettenpauschale“).

Zum Haushalt (HH) 2017/2018 hat die Landesregierung weiterhin zusätzliche 68 Mio. Euro für die MHH zur Brandschutz-und Techniksanierung im Zentralklinikum im Kap. 0604 veranschlagt. Für die UMG hat der Haushaltsausschuss vor wenigen Wochen den Startschuss für den Bauabschnitt 1A der Klinik für rund 150 Mio. € erteilt.

Um den Sanierungsstau auch großflächig anzugehen, haben Finanz- und Wissenschaftsministerium im August 2016 gemeinsam beschlossen, neue Lösungen zur Sanierung oder zum Neubau besonders der Infrastrukturen für die Krankenversorgung der beiden Universitätskliniken in Niedersachsen zu finden.

Vor zwei Tagen hat das Kabinett in Konsequenz dessen beschlossen, den Gesetzentwurf für ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ in den Landtag einzubringen.

Mit der Einrichtung eines Sondervermögens von zunächst 750 Mio. Euro (davon 600 Mio. € für die Hochschulmedizin) geht die Landesregierung konsequent einen weiteren, wichtigen Schritt für die langfristige Entwicklung der Hochschulmedizin in Niedersachsen.

An beiden Kliniken werden derzeit baulich-strukturelle Masterplanungen erstellt, die bis Ende 2017 in bauliche Entwicklungsplanungen überführt und schrittweise realisiert werden sollen.

Mit dem parallelen Neubau der Universitätskliniken in Göttingen und Hannover entstehen zwei der modernsten Hochleistungszentren der forschungsnahen Patientenversorgung in Deutschland. Neben der lokalen Exzellenz streben wir dabei eine enge Vernetzung der beiden Standorte an. Dieser Prozess wird es ermöglichen, dass die Patientinnen und Patienten in Niedersachsen, wenn sie der besonderen Kompetenzen der Universitätsmedizin bedürfen, sowohl in den Volkskrankheiten als auch in speziellen Versorgungsbereichen in infrastrukturell neue, weltweit führende Krankenhäuser kommen. Damit wird Niedersachsen in diesem Teil der Krankenversorgung für den anstehenden demografischen Wandel gerüstet sein.

Zu den Fragen im Einzelnen antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie oft hat die Hausspitze des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (Minister/-in und/oder Staatssekretär-/in) in den Jahren 2010 bis 2016 persönliche Gespräche mit Präsidiumsmitgliedern der MHH geführt? Bitte die Anzahl der persönlichen Gespräche (ohne Begegnungen auf Konferenzen, Landeshochschulkonferenz, etc.) für jedes Jahr einzeln angeben.

Nach den noch vorliegenden und nachvollziehbaren Termindaten wurde Seitens der Hausspitze (Ministerin/Minister und/oder Staatssekretärin/Staatssekretär) jeweils folgende Anzahl an persönlichen Gesprächen (darunter auch anberaumte Telefonate) mit Präsidiumsmitgliedern der MHH geführt: 2010: 11 Gespräche; 2011: 10 Gespräche; 2012: 17 Gespräche; 2013: 13 Gespräche; 2014: 14 Gespräche; 2015: 22 Gespräche; 2016: 7 Gespräche.

  1. Wie und wann hat sich Ministerpräsident Stephan Weil, der seinen Wahlkreis in der Landeshauptstadt Hannover hat, in Bezug auf bauliche Maßnahmen an der MHH seit 2013 eingebracht?

Der erhebliche Investitionsbedarf der niedersächsischen Universitätskliniken ist seit über einem Jahrzehnt bei allen Verantwortlichen in den Kliniken, der Verwaltung und der Politik bekannt. Die Landesregierung hat bis zum Jahr 2013 allerdings nicht die erforderlichen Initiativen entwickelt, um dem fortschreitenden Verfall der Gebäude entgegen zu wirken. Unmittelbar nach der Übernahme seiner Amtsgeschäfte als Ministerpräsident hat Stephan Weil auf den drängenden Handlungsbedarf hingewiesen. Seither setzt sich die Landesregierung konsequent für die Verbesserung der baulichen Situation der Hochschulkliniken in Niedersachsen ein. Der bauliche Modernisierungsprozess der MHH wird durch die Landesregierung eng begleitet. Der Ministerpräsident lässt sich durch die zuständige Ministerin für Wissenschaft und Kultur regelmäßig unterrichten. Flankierend hat der Ministerpräsident sich auch persönlich in zahlreichen Gesprächen und Telefonaten über die bauliche Situation der MHH informiert. Mit dem Präsidium der MHH hat es Kontakte am 15.03.2013, 04.09.2013, 4.02.2014, 28.02.2014, 14.07.2014, 15.04.2015, 16.07.2015, 16.12.2015, 03.02.2016 und 12.01.2017 gegeben, bei denen häufig auch die bauliche Situation erörtert wurde. Auch als Mitglied des Kabinetts ist der Ministerpräsident regelmäßig, etwa im Rahmen der Haushaltsberatungen, mit der Thematik befasst.

  1. Wie und wann ist die Hausspitze des Finanzministeriums an Entscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen an der MHH persönlich beteiligt gewesen?

Bei Entscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen ist zwischen konkreten Bauprojekten und Entscheidungen hinsichtlich der organisatorischen Abläufe bzw. Rahmenbedingungen zu unterscheiden.

Die Hausspitze des Finanzministeriums (MF) in Funktion des Staatssekretärs wird grundsätzlich bei allen großen Baumaßnahmen ab 3 Mio. Euro im Rahmen der Mitwirkung des MF bei den jeweiligen Vorlagen für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages beteiligt. Diese werden federführend durch das MWK erstellt und von MF mitgezeichnet. Für die MHH waren dies seit 2013 folgende Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Großgeräte nach Artikel 143 c Grundgesetz:

  • Sanierung der Medienversorgung, 3. Kälteversorgung, 1. Teilmaßnahme (MF-Mitzeichnung v. 16.05.2013),

  • Fortschreibung der EDV-Gesamtkonzeption (MF-Mitzeichnung v. 03.01.2014),

  • Fortschreibung der EDV-Gesamtkonzeption KIS Stufe V (MF-Mitzeichnung v. 11.02.2014),

  • Neubau Ambulanzgebäude für Dermatologie und Urologie, Nachtrag (MF-Mitzeichnung v. 25.02.2014),

  • Großgerät MRT-Ganzkörper-Scanner 1,5 T (MF-Mitzeichnung v. 30.06.2014),

  • Einbau einer Zentralsterilisation und eines Rechenzentrums im Gebäude K 15 (MF-Mitzeichnung v. 20.11.2014),

  • Sanierung der Stromversorgung, 2. BA Allgemeine Stromversorgung (MF-Mitzeichnung v. 30.10.2015),

  • Errichtung eines PET-Heißlabors (MF-Mitzeichnung v. 26.11.2015),

  • Sanierung der Medienversorgung, 3. Kälteversorgung, 2. Teilmaßnahme (MF-Mitzeichnung v. 28.11.2016),

  • Neubau Diagnostiklabor mit Transfusionsmedizin, Nachtrag (MF-Mitzeichnung v. 14.02.2017),

  • Großgerät Biplane-Röntgen-Herzkatheteranlage mit HD-Messplatz (MF-Mitzeichnung v. 10.03.2017).

    Darüber hinaus wird die Hausspitze des MF in Einzelfällen über operative Entscheidungen mit haushalterischen Auswirkungen – auch wenn keine Ausschussvorlage erfolgt – informiert.

    Weiterhin ist die Hausspitze des MF im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen im weiteren Sinne an den Entscheidungen zu dem Thema „Sanierung der Hochschulkliniken“ (hier insbesondere bei der Errichtung eines Sondervermögens) regelmäßig beteiligt. Dieser Prozess wurde 2013 begonnen und wird kontinuierlich weitergeführt. Dazu zählt insbesondere auch die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Hochschulmedizin“.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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