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Erfolgreiche Umsetzung Masterplan Medizinstudium nur bei gesicherter Finanzierung

Niedersachsen stimmt unter Vorbehalt zu


Bund und Länder haben am heutigen Freitag den „Masterplan Medizinstudium 2020“ verabschiedet. Die Wissenschaftsministerinnen und –minister der Länder haben ihren Beschluss jedoch unter Finanzierungsvorbehalt gestellt und darüber hinaus in einer Erklärung eindeutig zur Finanzierung und zur Landarztquote Position bezogen. Damit hat sich Niedersachsen als eines der verhandlungsführenden Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) mit seinem Anspruch auf eine Zustimmung zum Masterplan unter dem Vorbe­halt der Sicherstellung der Finanzierung durchgesetzt.

„Der Masterplan ist eine wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit der Medizinerausbildung. Um den Masterplan nun erfolgreich umzusetzen, müssen die Finanzierungsfragen geklärt und die damit verbundenen Lasten gerecht auf alle Schultern verteilt werden“, fordert die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Durch den Beschluss der KMK wird daher sichergestellt, dass keine mit Kosten verbundene Maßnahme umgesetzt wird, die nicht zuvor finanziell abgesichert ist. Wir lassen es nicht zu, dass die Kosten der Umsetzung auf die Hochschulen und Hochschulkliniken abgewälzt werden.“

Im Fokus des Masterplans steht die Neustrukturierung des Studiums mit einer größeren Praxisnähe, einer Stärkung der Allgemeinmedizin sowie eine zielgerichtetere Auswahl von Studienplatzbewerberinnen und –bewerbern, um so die Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft sowie einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung zu stellen.

In der Erklärung der Wissenschaftsministerinnen und –minister werden angemessene Finanzierungsbeiträge des Bundes und der für die ärztliche Versorgung verantwortlichen Träger gefordert. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für deutliche finanzielle Verbesserungen für Hochschulkliniken einzusetzen und diese durch einen Systemzuschlag zu befördern.

„Alle Maßnahmen, die tatsächliche Kosten verursachen, liegen auf Eis, so lange es keine finanzielle Entlastung für die Hochschulkliniken gibt. Wenn Bund und Träger keine Bereitschaft zeigen, Finanzierungsverantwortung zu übernehmen, bleibt der Masterplan Makulatur. Der Ball liegt jetzt im Feld der Gesundheitsseite“, so Ministerin Heinen-Kljajić.

Außerdem stellt die KMK klar, dass die im Masterplan enthaltene Möglichkeit der Länder, eine sogenannte Landarztquote einzuführen, erst dann auch aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht kommt, wenn alle anderen Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammern, der Kommunen und Programme der Gesundheitsministerien zur Verbesserung der Versorgung auf dem Land nachweislich nicht ausreichen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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