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Gute Beratung und hohe Qualitätsstandards

Land und Hochschulen entwickeln neue Leitlinien zur Promotion


Die Landesregierung sichert die Qualität von Promotionen und verbessert die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Dazu hat das Niedersächsische Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Hochschulen Leitlinien entwickelt, die u.a. eine höhere Transparenz und Verbindlichkeit der Promotionsverfahren garantieren und kooperative Promotionen erleichtern.

Nach den Plagiatsaffären der vergangenen Jahre wurde eine Debatte um die Qualität der Promotionen angestoßen, die Niedersachsen veranlasst hat, neue Leitlinien zu Doktorarbeiten umzusetzen. „Es geht um Fördern und Fordern. Die neuen Leitlinien stellen klar, dass es wechselseitige Rechte und Pflichten sowohl der Hochschulen und der einzelnen Betreuer und Betreuerinnen als auch der Doktorandinnen und Doktoranden gibt“, erklärt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen Kljajić. „Die Hochschulen setzen gemeinsam mit der Landesregierung mit den Leitlinien ein starkes Signal, dass sie sich der Verantwortung für den wissenschaftlichen Nachwuchs bewusst sind.“

Prof. Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Universität Göttingen und Leiterin der vorbereitenden Arbeitsgruppe, bezeichnet neuen Standards als „Meilenstein in der Gestaltung der Promotionsverfahren in Niedersachsen“.

Zu den Kernpunkten gehören:

  • Die Annahme zur Promotion in einem transparenten Auswahlverfahren durch einen Promotionsausschuss. Ein Promotionskomitee als Ansprechpartner für die Doktorandinnen und Doktoranden, das die Promotionen verstärkt inhaltlich begleitet.
  • Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung mit jeder Doktorandin und jedem Doktoranden, die u.a. regelmäßige Betreuungsgespräche vorsieht und den Begutachtungszeitraum festlegt. Die Hochschullehrerinnen und -lehrer verpflichten sich, angemessene Zeit für die Betreuung aufzubringen, was sich auf die Zahl der Doktorandinnen und Doktoranden auswirkt.
  • Gemeinsame Promotionsvorhaben mit anderen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind erwünscht.
  • Unterstützung beim Aufbau einer eigenen Interessenvertretung der Promovierenden.
  • Die Möglichkeit, Doktorandinnen und Doktoranden eine eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen abzunehmen. Entsprechende Regelungen sollen in das Niedersächsische Hochschulgesetz aufgenommen werden.
  • Besondere Unterstützung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden.

Mit den neuen Leitlinien werden zentrale Ziele des 2013 zwischen Land und Hochschulen geschlossenen Hochschulentwicklungsvertrags umgesetzt. Die Qualitätsstandards gelten für alle Promotionsarten und –wege, auch für Promotionen Externer. Sie greifen zentrale Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz und des Wissenschaftsrates auf. Bei den Leitlinien handele es sich um einen Orientierungsrahmen, nicht um Verordnungen, betont Prof. Jürgen Hesselbach, der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz. „Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die das hohe Qualitätsniveau der Promotion und somit auch die guten Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sichern.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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