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Sondervermögen zur Erneuerung der Universitätskliniken in Hannover und Göttingen

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Gründung eines „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ beschlossen. Das Sondervermögen soll insbesondere die Finanzierung der notwendigen Investitionen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und bei der Universitätsmedizin in Göttingen sicherstellen. Eine überalterte Bau- und Techniksubstanz, starke Abnutzungserscheinungen und überholte Grundrisse machen eine Erneuerung der gesamten baulich-technischen Infrastruktur beider Kliniken notwendig.

Der Investitionsbedarf für den Bereich der Krankenversorgung an beiden Hochschulkliniken wird derzeit auf rund 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Für beide Standorte sollen bis Ende des Jahres 2017 bauliche Realisierungsabschnitte mit Zeit- und Investitionsplanungen vorgelegt werden. Belastbare Finanzplanungen werden erst ab dem Jahr 2018 vorliegen.

Durch eine zentrale Steuerung soll eine effiziente, abgestimmte Umsetzung der Investitionsmaßnahmen an beiden Standorten gewährleistet werden.

In einem ersten Schritt sollen dem neuen Sondervermögen 750 Millionen Euro im Laufe dieses Jahres zugeführt werden. Dieser Betrag wird sich aus einem Überschuss des Jahresabschlusses 2016 ergeben. 600 Millionen Euro davon sind für die Unikliniken reserviert.

Da bei den übrigen Hochschulen in staatlicher Verantwortung ebenfalls ein Sanierungsstau festzustellen ist, sollen aus dem Sondervermögen auch Mittel zu dessen Abbau bereitgestellt werden. Dafür sind die verbleibenden 150 Millionen Euro vorgesehen.

Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist es erforderlich, dass dem Sondervermögen in künftigen Jahren weitere Mittel aus dem Landeshaushalt zugeführt werden. Hierfür ist eine Verpflichtung im Gesetzentwurf zur Gründung des Sondervermögens festgeschrieben. Über die Modalitäten der Bereitstellung weiterer Landesmittel kann aufgrund des Planungsvorlaufs frühestens im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Haushalt 2019 im kommenden Jahr entschieden werden.

Für die Einbringung in den Landtag wird eine sofortige Ausschussüberweisung beantragt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2017
zuletzt aktualisiert am:
05.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

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