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Land will freiwilliges wissenschaftliches Jahr bundesgesetzlich verankern

Gute Erfahrungen mit Pilotprojekt an der Medizinischen Hochschule Hannover


Die niedersächsische Landesregierung will ein freiwilliges wissenschaftliches Jahr bundes­gesetzlich verankern. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, das wissenschaftliche Jahr neben dem freiwilligen sozialen und dem freiwilligen ökologischen Jahr im Jugendfreiwilligendienstegesetz festzuschreiben. Danach können künftig beispiels­weise staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemein­sam von Bund und Ländern institutionell gefördert werden, kraft Gesetzes als Träger eines freiwilligen wissenschaftlichen Jahres zugelassen werden. Damit wird diese Praxis erheblich erleichtert. Derzeit müssen Hochschulen als Träger eines Jugendfreiwilligendienstes noch durch die zuständige Landesbehörde zugelassen werden.

Im Rahmen eines Pilotprojekts bietet die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) mit weiteren Partnern seit September 2011 bereits ein wissenschaftliches Jahr mit großem Er­folg an. Mit der Initiative knüpfe die Landesregierung an diese positiven Erfahrungen an und will erreichen, dass zukünftig mehr jungen Menschen der Zugang zu einem freiwilligen wis­senschaftlichen Jahr offen steht, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić zur Begründung.

Mit dem freiwilligen wissenschaftlichen Jahr erhalten junge Menschen einen realistischen Einblick in die Wissenschaft und in akademische Berufsfelder. So kann angesichts des prog­nostizierten Mangels an Fachkräften insbesondere in MINT-Studienfächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) ein wertvoller Beitrag zur Orientierung bei der Stu­dien- und Berufswahl geleistet werden.

Die möglichen Einsatzgebiete im wissenschaftlichen Jahr sind breit gefächert. So sind die Freiwilligen im Rahmen des Pilotprojektes der MHH beispielsweise beteiligt an der Erforschung von Impfstoffen oder gewinnen Erkenntnisse im Bereich der Laserforschung und Werkstoffkunde. Die der MHH jährlich vorliegenden mehr als 200 Bewerbungen für aktuell 78 Plätze zeigen das starke Interesse junger Menschen, sich in diesen Bereichen zu enga­gieren.

Niedersachsen leitet dem Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Ju­gendfreiwilligendienstegesetzes“ mit dem Ziel zu, diesen zur Beschlussfassung in den Deut­schen Bundestag einzubringen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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