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Frühkindliche Bildung und Entwicklung

Kooperative Forschung und Praxistransfer


1. Hintergrund

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat in den vergangenen Jahren eine stark steigende gesellschaftliche Wertschätzung und - damit einhergehend - einen Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen erfahren. Die Erwartungen der Gesellschaft an die frühkindliche Bildung und die vorschulischen Einrichtungen sind vielfältig: bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, frühzeitige Förderung der Kompetenzentwicklung und Herstellung von Chancengleichheit.

Auch die frühkindliche Bildungsforschung wurde in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland deutlich ausgebaut, thematisch aufgefächert und institutionell-strukturell etabliert. Sie ist geprägt von ihrem interdisziplinären Charakter der u.a. Erziehungs­wissenschaften, Sozialpädagogik, (Entwicklungs-) Psychologie, Soziologie, Bildungsökonomik und Medizin umfasst.

Vielversprechende Forschungsbereiche beziehen sich beispielweise auf das Verständnis und die Förderung der frühkindlichen kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung und des Kompetenzaufbaus (z.B. Selbstkompetenz, schulische Vorläuferkompetenzen im Bereich der Sprache, Mathematik oder Naturwissenschaft). Offenheit besteht auch für Untersuchungen zu Strukturen und Qualität der frühkindlichen Bildung, ebenso wie für die Analyse und die Entwicklung von spezifischen Maßnahmen, mit denen Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden soll (Inklusion, Integration, interkulturelle und Migrationsarbeit). Hierbei stellt sich selbstverständlich auch die Frage nach den Auswirkungen bzw. der Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen und Strukturen. Ferner ist die Professionalisierung von frühpädagogischen Fachkräften und deren Kompetenzausbau ein relevanter Forschungs- und Transferbereich.


2. Zielrichtung

Mit der Förderinitiative möchte das Land der gesellschaftlichen Relevanz guter frühkindlicher Bildung Rechnung tragen und zur Stärkung des Forschungsfeldes beitragen.

Die Ausschreibung „Frühkindliche Bildung und Entwicklung - Kooperative Forschung und Praxistransfer“ zielt auf die Förderung von kooperativen und interdisziplinär angelegten Vorhaben, die innovative Fragestellungen in dem skizzierten Forschungsfeld aufgreifen und eine integrierte, ganzheitliche Perspektive verfolgen. Die Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten wird erwartet.

Von den Verbundanträgen wird zudem erwartet, dass sie auch Teilprojekte mit Transferbezug unter Einbeziehung der Kooperation mit Praxispartnern enthalten.

Ziel der Ausschreibung ist zudem, dass die Projektbeteiligten mit ihrem Vorhaben die Möglichkeit nutzen, sich aussichtsreich für Folgeanträge im kompetitiven Verfahren der nationalen oder internationalen Forschungsförderung zu positionieren.

Zudem soll ein Beitrag zur wissenschaftlichen Nachwuchsausbildung geleistet werden. Wünschenswert ist dabei eine Einbindung in übergreifende Strukturen der Doktorandenausbildung.


3. Anforderungen

Die wesentlichen Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Forschungsprojekte sind:

  • Originalität und Relevanz der Forschungsfragen,
  • Darstellung des Stands der disziplinären und interdisziplinären Forschung sowie der eigenen Vorarbeiten,
  • Interdisziplinarität der Forschungsperspektive und Organisation der interdisziplinären Arbeiten,
  • Einbindung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Umsetzung des Wissenstransfers mit Praxispartnern.

Eine geschlechtergerechte Zusammenstellung des Verbundes und die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden vorausgesetzt.


4. Fördermöglichkeiten und Förderformat

Die Ausschreibung richtet sich an Universitäten und Hochschulen, die über einschlägige Forschungseinheiten verfügen.

Gefördert werden können Verbundvorhaben in der Größenordnung von mindestens drei Professuren und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. In der Regel sollten sich diese auf bis zu zwei Standorte verteilen.

Die Gesamtfördersumme pro Projekt beträgt bis zu 1.300.000 EUR. Beantragt werden können Personal- und Sachmittel.

Es wird erwartet, dass sich im Verbund tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Verbundlaufzeit durch eine Promotion (65 % TV-L E 13) oder Habilitation qualifizieren.


5. Antragstellung und Auswahlverfahren

Antragsberechtigt sind Hochschulen und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen in Niedersachsen. Anträge sind nach den Hinweisen zur Antragstellung (siehe Anlage) zu gliedern und in neunfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf CD-ROM (eine einzige PDF-Datei inklusive aller Anlagen) bis zum 15. März 2016 einzureichen bei:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 11
– Lebens-, Geistes- und Gesellschafts-
wissenschaften, Nachhaltige Entwicklung –
Leibnizufer 9
30169 Hannover

Die unabhängige wissenschaftliche Begutachtung wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsens organisiert. Die Nicht-Einhaltung der formalen und

zeitlichen Vorgaben kann zur Ablehnung eines Antrags führen.

Die Gutachter und Gutachterinnen werden die Projektanträge vergleichend bewerten und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur anschließend eine Förderempfehlung aussprechen. Das MWK beabsichtigt – abhängig vom Ergebnis der Begutachtung – die Förderung von bis zu vier Projekten.

6. Ansprechpartner

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Dr. Marcus Beiner
Referat 11
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2519 - E-Mail: marcus.beiner[at]mwk.niedersachsen.de

Heike von der Heide
Referat 11
Leibnizufer 9

30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2508 - E-Mail: heike-vonder.heide[at]mwk.niedersachsen.de

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragsdarstellung soll folgende Angaben enthalten:

  • Titel (kurz und aussagekräftig, ergänzt um Schlagwörter)
  • eine kurze Zusammenfassung des Vorhabens (max. 1 Seite)
  • Thema, Zielsetzung und Begründung des Vorhabens
  • Stand der Forschung im internationalen Vergleich
  • Forschungsansatz, Methoden, Hypothesen
  • Darstellung des interdisziplinären Ansatzes
  • Darstellung der Nachwuchsförderung

Der Antrag darf 20 Seiten (11 pt, 1,5-zeilig) nicht übersteigen.

In der Anlage zum Antrag sind beizufügen:

Zeit- und Arbeitsplan

Kostenplan (für das Gesamtprojekt und die einzelnen Arbeitsgruppen) mit Erläuterungen der einzelnen Positionen
Wissenschaftliches Personal

Sonstiges Personal

Reisekosten (Arbeitstreffen, Konferenzbesuche, Forschungs¬aufenthalte, Workshops)

Wissenschaftsvermittlung (Formen der Öffentlichkeitsarbeit, Publikationskosten)

Sonstige laufende Sachkosten (Verbrauchsmaterial und dergleichen, Werkverträge)

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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