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Juniorprofessuren

Die Juniorprofessur stellt eine Alternative zur bisherigen Habilitation dar. Voraussetzungen für die Einstellung sind eine hervorragende Dissertation und die besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Leistung. Wie in den USA können exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler direkt nach der Promotion (und damit durchschnittlich zehn Jahre früher als bisher) eigenständig forschen und lehren und auch Drittmittel einwerben.

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist die Juniorprofessur mit eigenständiger Aufgabenbeschreibung und eigenen Landesregelungen für die Berufung und Bestellung verankert. Neben der Juniorprofessur wurde die Habilitation als gleichwertiger Zugang zur Professur wieder eingeführt. Den Hochschulen wird damit die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Wege zur Professur vorzusehen.

Die Juniorprofessur hat in Niedersachsen insbesondere in den Natur- und Biowissenschaften sowie in der Medizin hohe Akzeptanz – wie die Zahlen zeigen: 55 Prozent der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind in diesen Fächern tätig.

Die erste Juniorprofessorin Deutschlands: Dr. Svetlana Tsogoeva

Die erste Juniorprofessorin Deutschlands an der Universität Göttingen: Dr. Svetlana Tsogoeva

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