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Niedersachsen – eine starke Region für Forschung und Innovation in Europa

Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur


(1) Wissenschaftspolitischer Hintergrund und Förderziel

freiheitliches Friedens- und Wohlstandsmodell der vergangenen Jahrzehnte – muss sich neu erfinden. Starke europäische Regionen wie Niedersachsen können dabei eine wichtige Rolle übernehmen, wenn sie lokale und regionale Initiativen in einer europäischen Perspektive denken und neue Impulse aus dem Zusammenwirken mit anderen europäischen Regionen für Wissenschaft, Innovation und Kultur fruchtbar machen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ist davon überzeugt, dass die europäische Zusammenarbeit unverzichtbar ist für die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen. Gleichzeitig können die niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wichtige Impulse für die europäische Wissenschafts- und Forschungslandschaft beisteuern und damit einen Beitrag für die Neugestaltung Europas leisten.

Das MWK verstärkt seine europapolitischen Aktivitäten und verfolgt dabei folgende Ziele:

I. Innovationen fördern und Innovationsfähigkeit sichern

II. Wettbewerbsfähigkeit stärken und Wettbewerb unterstützen

III. Europäische Perspektive schärfen und Zusammenleben sichern

Eine Antragstellung erfolgt je nach Zuständigkeit über das zuständige EU-Hochschulbüro bzw. die EU-Referentinnen und Referenten oder über das Akademische Auslandsamt (International Office) der jeweiligen Hochschule bzw. entsprechenden Stellen der jeweiligen regionalen Forschungseinrichtung.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Das Präsidium der Hochschule bzw. die Leitung der regionalen Forschungseinrichtung ist über eine Antragstellung in diesem Programm zu unterrichten.

Für die Antragstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular mit Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme, des Antragsziels und einer Kostenübersicht sowie der Bestätigung, das jeweilige EU-Hochschulbüro bzw. das Akademische Auslandsamt (International Office) und das Hochschulpräsidium bzw. die Leitung der Einrichtung informiert zu haben.
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf (max. drei Seiten), ggf. mit Hinweis auf EU-Erfahrungen.


(2) Antragsstellung, Bewilligung und Mittelverwendung

Für die Antragstellung von Einrichtungen und Stellen der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular mit Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme, des Antragsziels, einer Kostenübersicht und der Angabe der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Bestätigung, das Hochschulpräsidium bzw. die Leitung der Einrichtung informiert zu haben

Der Antrag ist im Referat 15 „Europa, Internationales“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Plausibilität von Fördermaßnahme und Förderziel in der Regel innerhalb von vier Wochen.


(3) Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Hendrik Wessels
Referat 15 „Europa, Internationales“
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover

Telefon: (0511) 120-2433

E-Mail: hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de

Ausschreibung und Antragsunterlagen zum Herunterladen

Ihr Antragsformular können Sie elektronisch einreichen unter hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de .


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
13.03.2024

Ansprechpartner/in:
Hendrik Wessels

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