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Ausschreibung „Innovative Lehr- und Lernkonzepte: Innovation plus“ für die Jahre 2023 und 2024

Das Land Niedersachsen schreibt im Rahmen des Förderprogramms „Innovation plus“ für die Jahre 2023 und 2024 Projektmittel zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernkonzepte aus. Gegenstand der Förderung ist insbesondere die Weiterentwicklung von Lehrmodulen oder ggf. Elementen von Modulen. Das Programm, welches auch die Schaffung von Freiräumen von Lehrende für diese Konzepte ermöglicht, versteht sich insbesondere als Impulsgeber und Anschubfinanzierung für Lehrkonzepte, die bei Erfolg längerfristig Teil des Lehrangebots sein werden. Konzepte, die sich mit Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastruktur, Ausstattung oder anderen Rahmenbedingungen der Lehre befassen, können nicht berücksichtigt werden. Anträge können von allen hauptberuflich Lehrenden sowie von den nebenberuflich beschäftigten klinischen Professuren an der EMS gestellt werden. Die Antragstellung einer Gruppe von Lehrenden ist ebenfalls möglich.

Es sollen innovative Lehr-Lern-Projekte von Arbeitsgruppen oder Lehrpersonen gefördert werden, die Studierende im Lernprozess unterstützen. Auf diese Weise wird das kreative Potential der einzelnen Lehrenden adressiert und es besteht die Möglichkeit des Einwerbens von Mitteln für die Lehre, wodurch ein Beitrag zur Verringerung der Reputationsasymmetrie zwischen Forschung und Lehre geleistet wird.

Zielsetzung

Durch die Schaffung von zeitlichen Freiräumen sollen den Lehrenden neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Qualität der Lehre eröffnet werden. Eine große Vielfalt an Ideen ist willkommen.

Die Lehrkonzepte und Lehrprojekte sollten sich in besonderer Weise der Studieneingangsphase widmen und können hierbei einen oder mehrere der folgenden Aspekte in den Blick nehmen:

  • Entwicklung von Modulen im ersten Semester zur Verbesserung der Studierfähigkeit
  • Entwicklung oder Implementierung neuer Lehrformen für »Massenveranstaltungen« in den ersten Semestern von grundständigen Studiengängen
  • Einführung neuer hochschuldidaktischer Konzepte und Maßnahmen
  • Stärkung des Praxisbezugs in grundständigen Studiengängen
  • Verbesserung der Lehre durch Digitalisierung
  • Integration von Forschung in die Lehre
  • Entwicklung von Konzepten zum Umgang mit zunehmender Diversität der Studierendenkohorten
  • Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit von Studierenden (Kollaboratives Lernen)

Bei den Projektanträgen sind insbesondere die Entwicklung und Evaluation von Methoden zur Überprüfung des Kompetenzzuwachses der Studierenden zu berücksichtigen. Hierfür sind adäquate kompetenz- und lernzielorientierte Prüfungsformate einzusetzen. Es sollte beschrieben werden, welche Möglichkeiten der Prüfungsgestaltung hierfür den Projektverantwortlichen zur Verfügung stehen.

Im Antrag sollte ein Konzept skizziert werden, wie die Pilotmodule bei positiver Evaluation nach Abschluss der Förderung in die Curricula der Studiengänge integriert werden können.

Die aus den Vorhaben gewonnenen Erfahrungen und Konzepte sollen von den Lehrenden im Rahmen einer von der ZEvA organisierten Evaluation reflektiert werden. Hieraus wird ein Bericht erstellt, der von den Projektverantwortlichen als Grundlage für einen Projektbericht genutzt wird, der auf dem OER-Portal des Landes zur Verfügung gestellt werden sollte. Es wird davon ausgegangen, dass die erarbeiteten Produkte ebenfalls auf diesem Portal für freie Bildungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Umfang der Förderung

In den Jahren 2023 und 2024 steht ein Fördervolumen von insgesamt 3.000.000 EUR zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, bis zu 60 Projekte mit einem Einzelvolumen von bis zu 50.000 EUR zu fördern. Die Laufzeit der einzelnen Projekte beträgt ein bis zwei Semester. Dabei soll das erste Semester in der Regel der Entwicklung und das zweite Semester der Erprobung des Konzepts dienen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

a. die Freistellung oder teilweise Freistellung von Lehraufgaben durch

  • die Vertretung der Lehrdeputate über Lehraufträge (z.B. an Gastwissenschaftlerinnen bzw. Gastwissenschaftler oder an externe Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. Nachwuchswissenschaftler)
  • die Vertretung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder durch eine Lehrkraft für besondere Aufgaben.

b. die Finanzierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.

c. die Finanzierung von studentischen Hilfskräften für den beantragten Projektzeitraum.

Weiterhin können projektbezogene Sachmittel beantragt werden. Diese können z.B. auch für die Durchführung von Workshops, die insbesondere dem Transfer dienen, beantragt werden, wobei ausschließlich die Honorare sowie Reisekosten externer Referentinnen und Referenten gefördert werden können.

Nicht förderfähig ist die Finanzierung von Vertretungsprofessuren nach W-Besoldung. Ebenfalls nicht förderfähig ist die Finanzierung von Stammpersonal, es sei denn, es handelt sich um eine Aufstockung von bislang in Teilzeit beschäftigtem Personal.

Auswahlkriterien und Vergabemodalitäten

Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt durch eine Auswahlkommission. Aus Kapazitätsgründen können lediglich 154 Anträge in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden. Sofern diese Grenze nicht überschritten wird, werden alle Anträge begutachtet. In den letzten drei Antragsrunden wurde diese Anzahl nicht überschritten.

Für den Fall, dass mehr als 150 Anträge gestellt werden, wird folgendes Verfahren festgelegt:

Jede Hochschule erhält die Möglichkeit Anträge zu benennen, die in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden sollen. Je 1.500 Studierende (Kleine Hochschulstatistik WS 2021/22) kann ein Antrag benannt werden, maximal 10 Anträge und mindestens 1 Antrag je Hochschule. Wählt eine Hochschule keine Anträge aus, die in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden sollen, so wird in einem ersten Schritt die unten dargestellte Anzahl an Anträgen ausgelost, die direkt in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden. In einem zweiten Schritt werden aus den Anträgen, die weder von den Hochschulen benannt noch im ersten Schritt ausgelost wurden, weitere Anträge für das Begutachtungsverfahren ausgelost. Insgesamt werden nicht mehr als 154 Anträge in das Begutachtungsverfahren aufgenommen.

  • TU Braunschweig (17.709 Studierende WS 21/22): 10 Anträge, die die sicher in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden
  • TU Clausthal (3.446): 2
  • Universität Göttingen (28.614): 10
  • Universität Hannover (28.935): 10
  • Med. Hochschule Hannover (3.778): 2
  • Tierärztliche Hochschule Hannover (2.381): 1
  • Universität Hildesheim (8.378): 5
  • Universität Lüneburg (9.497): 6
  • Universität Oldenburg (15.635): 10
  • Universität Osnabrück (13.640): 9
  • Universität Vechta (4.551): 3
  • HBK, Braunschweig (976): 1
  • HMTM, Hannover (1.409): 1
  • HS Emden/Leer (4.481): 2
  • HS Braunschweig/Wolfenbüttel (11.577): 7
  • HS Hannover (9.209): 6
  • HS Hildesheim/Holzminden/Göttingen-HAWK (6.495): 4
  • HS Osnabrück (13.620): 9
  • HS Whv/OL/Els (6.789): 4

Folgende Kriterien werden bei der Auswahl zu Grunde gelegt:

  • Beitrag zur Unterstützung der Studierenden beim Studienbeginn
  • Beitrag des Projekts zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität
  • Innovationscharakter und Entwicklungspotenzial der Projektidee (ggf. in Bezug auf die jeweilige Fachkultur)
  • Nachhaltigkeit der Projektidee über den Förderzeitraum hinaus durch Integration der erfolgreichen Projekte in die Curricula der Studiengänge und durch Teilen der Projektergebnisse auf dem OER-Portal
  • Einordnung in das Gesamtkonzept der jeweils beteiligten Fakultät(en)
  • Berücksichtigung kompetenz- und lernzielorientierter Prüfungsformate (Constructive Alignment) für eine kompetenzorientierte Lehre
  • Realisierbarkeit des Projekts unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
  • Überprüfung des Projekterfolges durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Beteiligung der hochschulinternen Expertinnen und Experten für die Sicherung und die Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre (möglichst sowohl im Vorfeld als auch bei der Umsetzung)

Antragstellung

Interessierte werden gebeten, einen Antrag im Umfang von maximal 5 DIN A 4-Seiten ausschließlich per E-Mail über die Hochschulleitung (typischerweise VPL) bis zum 31.08.2022 zu richten an:

innovation-plus@mwk.niedersachsen.de

Die Hochschulen werden gebeten die Anträge gesammelt an die o.g. E-Mail Adresse zu versenden und diese einheitlich zu beschriften: Kürzel der Hochschule_Name des Projektverantwortlichen.pdf (z.B. U GÖ_Müller.pdf). Je Projektantrag ist eine pdf-Datei mit max. 5 Seiten (+ max. 3 Seiten Modulbeschreibungen als integrierte Anlage) vorgesehen. Diese PDF Datei soll textbasiert (keine gescannten Vorlagen) und nicht kopiergeschützt oder schreibgeschützt sein. Zudem wird darum gebeten, dass jede Hochschule die Hauptinformationen zu den Projekten in die beigefügte Excel-Tabelle einträgt und diese bei der Antragstellung zusendet.

Die Antragsunterlagen sollen in drei Abschnitte gegliedert werden und (wenigstens) folgende Informationen enthalten:

a. Formalien (1 Seite):

Hochschule, Fachbereich, Modul, Antragsteller(in), Ressourcen- und Finanzierungsplanung, die Versicherung, dass dasselbe oder ein im Wesentlichen gleiches Projekt nicht an anderer Stelle zur Förderung beantragt wurde bzw. bereits aus anderen Mitteln gefördert wird.

b. Konzeptbeschreibung (maximal 3 Seiten):

  • Kurze Zusammenfassung des Projekts (max. 0,5 Seiten)
  • Erläuterung des Gesamtziels sowie ggf. der Teilziele des Projektes
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung und zur Verbesserung der Lehre ausgehend vom Status Quo
  • Erläuterung und Begründung des Innovationscharakters des geplanten Projektes (ggf. bezogen auf die jeweilige Fachkultur) in Bezug auf die Lehre
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überprüfung des Kompetenzzuwachses der Studierenden
  • Erläuterungen zu Vorgehensweise bei der Umsetzung der Idee
  • Bei erneuter Antragstellung eines zuvor abgelehnten Antrags sollten die vorgenommenen Änderungen erläutert und begründet werden.
  • Bei der Beantragung eines Folgeprojekts nach einem bereits durchgeführten Vorhaben sollte die Notwendigkeit eines Anschlussprojektes erläutert werden.

c. Qualitätssicherung, Evaluation und Transfer (1 Seite):

  • Potential der Idee für die längerfristige Verbesserung der Lehre und Aussagen zur Möglichkeit der Übertragung der Idee auf andere Lehrveranstaltungen/Module
  • Einbindung in die qualitätssichernden Maßnahmen der Hochschule
  • Eine weitere Ausschreibung mit vergleichbarem Förderumfang ist für das Jahr 2022 geplant. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das nachfolgende Antragsformular.

Mit dem Einreichen der Antragsunterlagen versichert die Hochschule, dass dasselbe oder ein im Wesentlichen gleiches Projekt nicht an anderer Stelle zur Förderung beantragt wurde bzw. bereits aus anderen Mitteln gefördert wird.

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