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Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Unterstützung für Projekte im Rahmen des BMWI Förderprogrammes WIPANO - Förderschwerpunkt 2.2


Viele Erfindungen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind wirtschaftlich nutzbar. Deswegen sind die wissenschaftlichen Einrichtungen gut beraten, sich die Eigentumsrechte an diesen Forschungsergebnissen zu sichern; z.B. als Patent. Denn so profitieren sie von einer späteren Vermarktung. Gleichzeitig werden die Potenziale der Erfindungen für Unternehmen durch die Patentierung sichtbar. Mit seinem Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Verwertung von wirtschaftlich nutzbaren Ergebnissen aus der Forschung. Dabei fördert das BMWI auch die Weiterentwicklung von Erfindungen, die im Rahmen von WIPANO geschützt wurden. Denn die Verwertungs- und Vermarktungschancen lassen sich häufig mit geringem Aufwand deutlich erhöhen.

Mit der Ausschreibung unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur niedersächsische Hochschulen und Forschungseinrichtungen, indem es die Hälfte der Ausgaben fördert, die nicht vom BMWI getragen werden. Antragsberechtigt sind die an WIPANO beteiligten niedersächsischen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Vorhaben können eine maximale Laufzeit von zwei Jahren und in der Regel einen Gesamtumfang von bis zu 120.000 Euro haben. Seitens des BMWI werden bis zu 84.000 Euro und seitens des MWK bis zu 18.000 Euro pro Projekt gefördert. Anträge können laufend gestellt werden.
Download Ausschreibung

  Ausschreibung WIPANO
(PDF, 0,07 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Elisabeth Heyer

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