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Stärkung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen

Die empirische Bildungsforschung beschäftigt sich mit der Frage, wie es um die Bildungsrealität in einer Gesellschaft steht. Das innovative Forschungsfeld ist hoch relevant für ein besseres Bildungssystem und hat darüber hinaus ein enormes Potenzial für die strategische Weiterentwicklung von Hochschulen. Deshalb fördert das MWK die interdisziplinäre Forschung in diesem Bereich mit 10 Millionen Euro aus dem Programm zukunft.niedersachsen im Rahmen der Ausschreibung „Stärkung der empirischen Bildungsforschung“. Anträge können bis zum 1. Dezember 2023 gestellt werden.

„zukunft.niedersachsen“ fördert Investitionen in die Zukunftsfelder Transformation, Digitalität und Spitzenforschung und insbesondere in Vorhaben, die innerhalb kurzer Zeit eine spürbare Wirkung entfalten, den Fortschritt in Zeiten des Wandels unterstützen und erforderliche systemische Veränderungen vorantreiben.

Die empirische Bildungsforschung ist für die Verbesserung des Bildungssystems hoch relevant und hat darüber hinaus ein enormes Potenzial für die strategische Weiterentwicklung von Universitäten. Sie ist ein innovatives und international anschlussfähiges Forschungsfeld, das weit über die universitäre Entwicklungsplanung zur Qualifizierung von Lehrkräften hinausgeht. Empirische Bildungsforschung leistet wichtige Beiträge zur „Third Mission“ von Hochschulen, da die Befunde praxisrelevanter und nach wissenschaftlichen Standards durchgeführter Studien im Bildungsbereich große Aufmerksamkeit finden.

Niedersachsen hat an seinen Hochschulen vielversprechende Ansätze entwickelt, um eine leistungsfähige und sichtbare empirische Bildungsforschung zu etablieren; diese gilt es, zu eigenen Forschungsbereichen aufzubauen. Daher fördert das Land Niedersachsen die empirische Bildungsforschung über zusätzliche Professuren sowie wissenschaftliches Personal. Diese personelle Stärkung wird durch eine weitere Förderung von Vernetzungsaktivitäten sinnvoll ergänzt.

Kurzübersicht

Förderbereich: Empirische Bildungsforschung

Fördermöglichkeit: Anschubfinanzierung W2-Professuren

Zielgruppe: Hochschulen des Landes Niedersachsen gemäß § 2 NHG

Fördersumme: bis zu 1,8 Mio. Euro je Professur Anschubfinanzierung für insgesamt fünf W2-Professuren, davon maximal zwei je Standort, zuzüglich wissenschaftlichem Personal, eine Tandembewerbung bzw. von mehreren Hochschulen im Verbund ist möglich.

Förderdauer: maximal 6 Jahre

Zielsetzung

Die Förderung zielt darauf ab, die empirische Bildungsforschung in Niedersachsen zu stärken und den antragstellenden Hochschulen zu ermöglichen, die Forschung und Lehre in diesem Bereich weiter zu profilieren.

Daher verpflichten sich die Einrichtungen bereits bei Antragstellung, die personelle Stärkung nach Förderende zu verstetigen.

Förderangebot

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Niedersachsen gemäß § 2 NHG.

Art und Dauer der Förderung

Hochschulen können sich um die Vorfinanzierung von maximal 2 Tenure-Track-Professuren (W 2) je Standort bewerben, Laufzeit je Professur maximal sechs Jahre. Einzureichen ist ein nachhaltig angelegtes Ausbaukonzept, das Ausführungen zur fachlichen Ausrichtung und zur geplanten Etablierung der Professuren in die bestehenden Strukturen enthält. Die beantragende Hochschule verpflichtet sich, die Professuren nach Ablauf der Förderung zu verstetigen.

Eine Bewerbung von zwei Hochschulen gemeinsam (Tandembewerbung) um insgesamt bis zu vier oder von mehreren Hochschulen im Verbund um insgesamt bis zu fünf Tenure-Track-Professuren (W 2) ist möglich. In diesem Fall sind aufeinander abgestimmte Konzepte vorzulegen, deren Ziel die hochschulübergreifende strukturelle Stärkung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen ist.

Beantragt werden können je Professur bis zu zwei Promotionsstellen der Kategorie Wissenschaftliche Mitarbeitende (1,0 TV-L E 13) bzw. eine Postdocstelle (1,0 TV-L 14) und bis zu zwei studentische Hilfskräfte sowie bis zu 15.000 EUR pro Jahr für Sachkosten. Für die Kalkulation sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend (Anlage). Die im Antragsportal der VolkswagenStiftung beim Kostenplanformular aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.

Die Beschaffung von Forschungsinfrastruktur, erforderlicher Spezialsoftware (Lizenzen) und Geräten.

Förderfähig sind zudem Druck- bzw. Publikationskosten (Open Access) für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Veranstaltungen wie Symposien u.ä. sind in Verbindung mit der begleitenden Ausschreibung „Vernetzung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen“ förderfähig.

Antragsprozess und Antragsunterlagen

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal der Volkswagenstiftung bis zum 1. Dezember 2023.

Einzureichen sind:

  1. Anschreiben des Präsidiums
  2. Zusammenfassung des Vorhabens (1 Seite)
  3. Antragsdarstellung (maximal 10 Seiten) mit den folgenden Angaben:
    (a) Darstellung der thematischen und methodischen Ausrichtung der einzurichtenden Professur, inklusive der geplanten Einordnung in den internationalen Forschungsstand, Darlegung der in dem angestrebten Arbeitsgebiet erforderlichen Methoden, Aktivitäten der Wissenschaftskommunikation, Zukunftsperspektiven und dem Personalkonzept der Verstetigung.
    (b) Einordnung in das wissenschaftliche Umfeld sowie bestehender Kooperationen sowohl vor Ort als auch regional, national und international mit Angaben über den Arbeitsbereich der kooperierenden Wissenschaftler:innen.
    (c) Angaben zu den Eigenleistungen der Hochschule und zu den strukturellen Rahmenbedingungen (z.B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung).
  4. Finanzierungs- und Zeitplan (tabellarisch) mit Begründungen der einzelnen Ausgabenpositionen, welche konkreten Mittel jeweils erforderlich sind, inkl. Eigenleistung (hochzuladen unter Kostenplan-Erläuterung).
  5. Verbindliche, institutionelle Stellungnahme der Hochschule (d.h. zwischen Hochschulleitung sowie den zuständigen Gremien von Fakultät und/oder Fachbereich abgestimmt; unterschrieben von der Hochschulleitung) über die folgenden Punkte:
    (a) Wissenschaftliche Gesamtausrichtung der jeweiligen Fakultät und des Fachbereichs.
    (b) Inhaltlich-strategische Zielsetzung und personelle Planung mit Blick auf die Verstetigung der Professuren.
    (c) Bestätigung, dass nach Ende des Förderzeitraums eine W2-Stelle zur Verstetigung bereitsteht
    (d) Bestätigung, dass die Kosten für die Beschaffung von Infrastrukturen, erforderlicher Spezialsoftware und Geräten zehn Prozent der Gesamtantragssumme nicht überschreiten, diese nicht zur Grundausstattung gehören und für das Vorhaben erforderlich sind sowie die laufenden Kosten im Rahmen der verfügbaren Mittel gedeckt werden. Die Anschaffung ist möglichst zu Beginn des Förderzeitraums zu realisieren.
  6. Formular„Erklärung der Zuwendungsempfänger“ (bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular und laden Sie das Dokument als „Sonstige Anlage“ hoch).

Begutachtung

Die Begutachtung wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen organisiert. Eine Auswahlgruppe aus Expertinnen und Experten der Bildungsforschung reiht die Anträge nach ihrer Förderungswürdigkeit.

Kontakt

Bei Fragen zum technischen Verfahren der Antragsstellung informieren Sie sich bitte zunächst über die Website der VolkswagenStiftung. Sollten weiterhin noch technische Fragen zum Antragsportal bestehen, kontaktieren Sie support@volkswagenstiftung.de.

Bei inhaltlichen Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich an den Ansprechpartner der Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen:

Dr. Kai Buchholz
Stellv. Generalsekretär
E-Mail: kai.buchholz@wk.niedersachsen.de

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