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Frühkindliche Bildung und Entwicklung

Kooperative Forschung und Praxistransfer


1. Hintergrund

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat in den vergangenen Jahren eine stark steigende gesellschaftliche Wertschätzung und – damit einhergehend – einen Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen erfahren. Die Erwartungen der Gesellschaft an die frühkindliche Bildung und die vorschulischen Einrichtungen sind vielfältig: bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, frühzeitige Förderung der Kompetenzentwicklung und Herstellung von Chancengleichheit.

Auch die Forschung zur frühkindlichen Bildung wurde in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland deutlich ausgebaut, thematisch aufgefächert und institutionell-strukturell etabliert. Sie ist geprägt von ihrem interdisziplinären Charakter und umfasst Themenfelder und Methoden aus Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, (Entwicklungs-) Psychologie, Soziologie, Bildungsökonomik und Medizin.

Die Ausschreibung 2016 war exemplarisch auf Forschungsbereiche ausgerichtet, die sich auf das Verständnis und die Förderung der frühkindlichen kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung und den Kompetenzaufbaus bezogen. Angeregt wurden Untersuchungen zu Strukturen und Qualität der frühkindlichen Bildung und für die Analyse und die Entwicklung von spezifischen Maßnahmen, mit denen Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden soll. Auf die Professionalisierung von frühpädagogischen Fachkräften und deren Kompetenzausbau ein relevanter Forschungs- und Transferbereich wurde ebenfalls hingewiesen.

2. Zielrichtung

Die Ausschreibung 2017 zielt auf die Förderung von kooperativen und interdisziplinär angelegten Vorhaben. Sie sollen innovative Fragestellungen aufgreifen und eine integrierte, ganzheitliche Perspektive verfolgen. Die Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten wird erwartet.

Im Folgenden werden Themenfelder benannt, auf die sich die Forschungsvorhaben schwerpunktmäßig konzentrieren sollen:

  • Kinder und deren Familien mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund;
  • Folgen kultureller Vielfalt in der frühkindlichen Bildung (ethnisch, religiös, sprachlich etc.);
  • Umgang mit Armut und sozialer Ungerechtigkeit;
  • Kinder aus sog. Regenbogenfamilien (Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren) sowie
  • Erforschung notwendiger Kompetenzen des pädagogischen Personals für den Umgang mit Vielfalt (ebenso wie Kompetenzen gemessen werden können).

Von den Verbundanträgen wird zudem erwartet, dass sie auch Teilprojekte mit Transferbezug unter Einbeziehung der Kooperation mit Praxispartnern enthalten.

Ziel der Ausschreibung ist, dass die Projektbeteiligten mit ihrem Vorhaben die Möglichkeit nutzen, sich aussichtsreich für Folgeanträge im kompetitiven Verfahren der nationalen oder internationalen Forschungsförderung zu positionieren.

Zudem soll ein Beitrag zur wissenschaftlichen Nachwuchsausbildung geleistet werden. Wünschenswert ist dabei eine Einbindung in übergreifende Strukturen der Doktorandenausbildung.

3. Anforderungen

Die wesentlichen Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Forschungsprojekte sind:

  • Originalität und Relevanz der Forschungsfragen,
  • Darstellung des Stands der disziplinären und interdisziplinären Forschung sowie der eigenen Vorarbeiten,
  • Interdisziplinarität der Forschungsperspektive und Organisation der interdisziplinären Arbeiten,
  • Einbindung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Umsetzung des Wissenstransfers mit Praxispartnern.

Eine geschlechtergerechte Zusammenstellung des Verbundes und die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden vorausgesetzt.

4. Fördermöglichkeiten und Förderformat

Die Ausschreibung richtet sich an Universitäten und Hochschulen, die über einschlägige Forschungseinheiten verfügen.

Gefördert werden können Verbundvorhaben in der Größenordnung von mindestens drei Professuren und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. In der Regel sollten sich diese auf bis zu zwei Standorte verteilen.

Die Gesamtfördersumme pro Projekt beträgt bis zu 800.000 € für Personal- und Sachmittel.

Es wird erwartet, dass sich im Verbund tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Verbundlaufzeit durch eine Promotion (65 % TV-L E 13) oder Habilitation qualifizieren.

5. Antragstellung und Auswahlverfahren

Antragsberechtigt sind Hochschulen und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen in Niedersachsen. Anträge sind nach den Hinweisen zur Antragstellung (siehe Anlage) zu gliedern und in neunfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf CD-ROM (eine PDF-Datei inklusive aller Anlagen) bis zum 16.02.2018 einzureichen bei:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 11
– Lebens-, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Nachhaltige Entwicklung –
Leibnizufer 9
30169 Hannover

Die unabhängige wissenschaftliche Begutachtung wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsens organisiert. Die Nicht-Einhaltung der formalen und zeitlichen Vorgaben kann zur Ablehnung eines Antrags führen.

Die Gutachter und Gutachterinnen werden die Projektanträge vergleichend bewerten und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur anschließend eine Förderempfehlung aussprechen. Das MWK beabsichtigt – abhängig vom Ergebnis der Begutachtung – die Förderung von bis zu fünf Projekten.

6. Ansprechpartner

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Heike von der Heide, Referat 11,
Tel.: 0511/120-2508 – E-Mail: heike-vonder.heide[at]mwk.niedersachsen.de

Dr. Marcus Beiner, Referat 11,
Tel.: 0511/120-2519 – E-Mail: marcus.beiner[at]mwk.niedersachsen.de

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragsdarstellung soll folgende Angaben enthalten:

  • Titel (kurz und aussagekräftig, ergänzt um Schlagwörter)
  • eine kurze Zusammenfassung des Vorhabens (max. 1 Seite)
  • Thema, Zielsetzung und Begründung des Vorhabens
  • Stand der Forschung im internationalen Vergleich
  • Forschungsansatz, Methoden, Hypothesen
  • Darstellung des interdisziplinären Ansatzes
  • Darstellung der Nachwuchsförderung

Der Antrag darf 20 Seiten (11 pt, 1,5-zeilig) nicht übersteigen.

In der Anlage zum Antrag sind beizufügen:

  • Zeit- und Arbeitsplan
  • Kostenplan (für das Gesamtprojekt und die einzelnen Arbeitsgruppen) mitErläuterungen der einzelnen Positionen
  • Wissenschaftliches Personal2
    • Sonstiges Personal1
    • Reisekosten (Arbeitstreffen, Konferenzbesuche, Forschungsaufenthalte, Workshops)
    • Wissenschaftsvermittlung (Formen der Öffentlichkeitsarbeit, Publikationskosten)
    • Sonstige laufende Sachkosten (Verbrauchsmaterial und dergleichen, Werkverträge)

1Siehe Leitfaden für die Antragstellung, Vordruck Finanzierungsplan und Erklärungen Zuwendungsempfänger

2Siehe Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalkosten 2018

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2017
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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