Programmausschreibung, Stand Mai 2018
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Ausgaben- und Finanzierungsplan
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Förderantrag Wissenschaftliche Veranstaltungen
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Antragsfrist: Zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
Das Land Niedersachsen unterstützt wissenschaftliche Veranstaltungen in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit dem Ziel, die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Austausch von Forschungsergebnissen und die Entwicklung neuer Forschungsperspektiven zu fördern.
Die Veranstaltungen sollen Fragestellungen von besonderer wissenschaftlicher Relevanz verfolgen und einen deutlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leisten. Sie sollen Impulse für bestehende Forschungsfelder geben oder neue Forschungen anstoßen. Gegenstand der Veranstaltungen können sowohl fachdisziplinäre als auch interdisziplinäre Fragestellungen sein. Die Einbeziehung von Gender- und Diversityaspekten ist erwünscht.
Zur Förderung der wissenschaftlichen Vernetzung ist eine Beteiligung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Veranstaltung grundsätzlich anzustreben. Eine aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses – insbesondere durch Vorträge oder Veranstaltungsmoderation – wird erwartet.
Die Veranstaltungen sollen in Niedersachsen stattfinden.
Reguläre Lehrveranstaltungen werden nicht gefördert.I. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen. Vom Land finanzierte Museen, Bibliotheken und Archive sind antragsberechtigt, soweit sie mit einer antragsberechtigten Hochschule zusammen einen Antrag stellen.
Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt werden. Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.II. Fördervolumen
Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro. Die Förderung orientiert sich an der Anzahl der Teilnehmenden:
Bewilligung nach Anzahl der Teilnehmenden (TN) | Euro pro TN max. |
bis 50 TN | 200 |
51 bis 150 TN | 150 |
über 150 TN | 100 |
Für die endgültige Festsetzung des Zuschusses ist die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden maßgebend, die bei der Abrechnung zu belegen ist. Ggf. kann der Zuschuss gekürzt werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses nach Durchführung der Veranstaltung ist nicht möglich.
III. Verwendung der Fördermittel
Eine Verwendung der Fördermittel ist nur für Personalausgaben und Sachausgaben möglich, die zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Veranstaltung anfallen.
Folgende Sachausgaben sind förderfähig:
Nicht förderfähig sind indirekte Kosten, d.h. Kosten für durch die wissenschaftliche Veranstaltung in Anspruch genommene Infrastruktur (z.B. Raum- oder Energiekosten) und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden, sowie:
IV. Antragstellung
Förderanträge sind ungeheftet bzw. ungebunden unter Verwendung des anliegenden Antragsformulars
unter folgender Anschrift an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 12
Postfach 2 61
30002 Hannover
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.
V. Antragsfrist
Anträge können jederzeit – mindestens aber zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn – eingereicht werden.
VI. Hinweise zum Förderverfahren
Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Fall der Bewilligung an Zuwendungsempfänger werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Bewilligungsbescheides.
Nach Abschluss ist ein Sachbericht (maximal 2 Seiten, Schriftgröße 11 pt) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Veranstaltung Auskunft gibt. Zusätzlich ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Unterschrift und Institution der Teilnehmenden zu übersenden.
Die Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Veranstaltung vorzulegen.
VII. Kontakt
Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Alina Vogel
Tel. 0511/120 2522
E-Mail: alina.vogel@mwk.niedersachsen.de
[1] Als aktive Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer gelten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen inhaltlichen Beitrag zum Tagungsprogramm leisten (z.B. Vortrag, Ko-Referat, Posterpräsentation).
[2] Fahrt- und Aufenthaltskosten können nur für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. Die Berechnung der entstehenden Ausgaben für Fahrt und Übernachtung erfolgt auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. Demnach sind unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten, regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln förderfähig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.09.2014
zuletzt aktualisiert am:
29.09.2020
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2522