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Zukunftsdiskurse

Ziel der Ausschreibung

Der demokratische Staat lebt von der freien politischen Meinungsbildung seiner Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Entscheidungen sind ohne gesellschaftliche Diskurse nicht denkbar. Umso wichtiger ist es, dass diese Diskurse in aller Offenheit und auf der Grundlage eines fundierten Wissens geführt werden. Die Entwicklung der Sozialen Medien sorgt in diesem Kontext für neue Herausforderungen. Dabei steht nicht nur die Qualität der Informationen in Frage – auch Manipulationen spielen eine große Rolle.

Vor diesem Hintergrund stehen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen in einer besonderen Verantwortung, einen Beitrag für das demokratische Gemeinwesen zu leisten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündeln das aktuelle Wissen. Sie sind Orte der methodischen Kritik und des zivilisierten Diskurses - eines wissenschaftlichen fundierten Dialoges, in dem das bessere Argument den Ausschlag gibt. Dadurch leisten Hochschulen und Forschungseinrichtungen wichtige Beiträge für politische und gesellschaftliche Debatten.

Um deren Funktion als herausragende Impulsgeber für die geistige, politische, soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft zu stärken, fördert das MWK mit den Zukunftsdiskursen Projekte, die insbesondere im Rahmen von wissenschaftlichen Veranstaltungen aktuelle, zukunftsgerichtete Fragestellungen in origineller Weise aufgreifen. Die Projekte sollen als qualifizierter Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte verstanden werden, sowohl im Sinne des Impulses als auch als Beitrag zu deren Versachlichung.

Die Wahl des Projektthemas sollte sich an den großen gesellschaftlichen Themen der Zeit orientieren. Dazu gehören die Frage nach einer europäischen Identität, die Zukunft der Wirtschafts- und Sozialordnung vor dem Hintergrund der Globalisierung und Digitalisierung, die Folgen der Migration für die politische Kultur und das demokratische Gemeinwesen, das Spannungsverhältnis von Regionalisierungstendenzen in einer globalisierten Welt sowie Perspektiven der internationalen (Rechts-)Ordnung. Das Programm richtet sich vor allem an die Geistes- und Sozialwissenschaften in Niedersachsen.


Förderkonzept

Ziel der Förderung ist es, dem wissenschaftlichen Diskurs und der Reflexion Freiraum zu ermöglichen. Die Fragestellungen der Zukunftsdiskurse sollen sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienen als auch dafür genutzt werden, innerhalb der Projektlaufzeit konkrete Beiträge für die öffentliche Debatte zu erarbeiten und aktuelle Forschungsergebnisse in einen breiteren Diskurs zu bringen. Themen- und Fragestellungen sollen sich durch eine hohe Debattenrelevanz auszeichnen.

Neue Formen der Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit und der Gesellschaft sowie die innovative Nutzung neuer Medien können im Rahmen der Vorhaben erprobt werden. Die Einbindung externer Kompetenz aus Politik und Gesellschaft, die eine Praxisperspektive einbringt, ist ausdrücklich erwünscht. Fachlich eng begrenzte Erörterungen sollen vermieden werden. Erwünschte Ergebnisse der Projekte sind wissenschaftlich fundierte, kreative Zukunftskonzepte oder kritische Zusammenfassungen des aktuellen Forschungsstandes, die einen gesicherten Überblick zum Forschungsthema liefern.

Konkret gefördert werden die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Arbeitstagungen, einschließlich der dazugehörigen wissenschaftlichen Publikationen, Thesenpapiere etc. Hierfür können z.B. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentische Hilfskräfte eingestellt werden. Reisekosten für externe Referentinnen und Referenten werden ebenfalls gefördert.

Zur Mindestanforderung an die Projekte zählen die Durchführung einer Auftaktveranstaltung sowie einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. Zwischen beiden sollten maximal zwölf Monate liegen, um den Aktualitätsbezug des Projekts sicherzustellen. Zudem muss auf der Abschlussveranstaltung ein Impulspapier der Projektverantwortlichen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt werden, das die Projektergebnisse zusammenfasst und eine weiterführende Perspektive entwickelt. Das Impulspapier ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen und soll deshalb digital frei verfügbar sein.

I. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen.

Die Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt werden. Sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller befristet beschäftigt ist, muss dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beigefügt sein, die bestätigt, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.

II. Fördervolumen, -dauer und -beginn

Die Projekte werden mit maximal 120.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Monate. In Ausnahmefällen (z.B. zur Fertigstellung von Publikationen) kann eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden.

Anträge können bis zum 16.10.2023 beim MWK eingereicht werden.

III. Verwendung der Fördermittel

Eine Verwendung der Fördermittel ist nur für zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben möglich.

Wird die Organisation von Veranstaltungen (oder Teile davon) an eine Veranstaltungs- oder Kongressagentur abgegeben, muss dies zwingend im Antrag angegeben und begründet werden. Zudem muss im Falle der Beauftragung einer Veranstaltungs- oder Kongressagentur mit dieser vereinbart werden, dass die Belege (mit der Bestätigung über die Auszahlung) über die nachstehend genannten förderfähigen Ausgaben dem Antragsteller oder die Antragstellerin für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss bei der Beauftragung das Vergaberecht eingehalten werden und der Vertrag mit der Veranstaltungs- oder Kongressagentur darf keine (anteilige) Abführung eventueller Überschüsse an den Antragsteller oder die Antragstellerin beinhalten.

Folgende sächliche Aufwendungen sind förderfähig:

  • Reisekosten für die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie externe Referentinnen und Referenten nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. Fahrt- und Aufenthaltskosten können nur für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. Die Berechnung der entstehenden Ausgaben für Fahrt und Übernachtung erfolgt auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. Demnach sind unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten, regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln förderfähig.
  • Referentenhonorare für externe Referentinnen und Referenten (ausgenommen für festangestellte Professoren)
  • Publikationen (Ergebnisse sollten möglichst in Open Access zur Verfügung gestellt werden) und sonstige Druckkosten
  • Raummieten, sofern externe Räume angemietet werden.
  • Verbrauchsmaterial (keine Ausstattungsgegenstände und Geräte)
  • Ausgaben für die Bewirtung, sofern diese im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule der Antragstellerin / des Antragstellers liegen. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen weisen durch Erläuterungen zum Ausgabenplan nach, dass die Bewirtungskosten sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten

Nicht förderfähig sind

  • indirekte Kosten, d.h. Kosten für die durch das Projekt in Anspruch genommene Infrastruktur der antragstellenden Einrichtung und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden.
  • Ausgaben für Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen sind ggf. aus Eigenmitteln zu finanzieren.

IV. Antragstellung

Förderanträge sind ungeheftet bzw. ungebunden unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage 1)

  • in einfacher Ausfertigung
  • mit einer elektronischen Version des Antrags (eine Datei inklusive aller Anlagen mit einer Höchstgröße von 2 MB, PDF-Datei per Mail an hilke.dittmann@mwk.niedersachsen.de)
  • auf dem Dienstweg, d. h. über die Leitung der antragberechtigten Einrichtung zu richten an:
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
    Referat 14
    Postfach 2 61, 30002 Hannover

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antragsformular
  • Projektkonzept, anhand dessen die wissenschaftliche Bedeutung und die Debattenrelevanz der Fragestellung sowie die Durchführung der Reflexionsphasen und die Einbindung der Öffentlichkeit beurteilt werden kann (5 bis 10 Seiten)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellenden (max. 2 Seiten)
  • Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass das Projekt dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.

V. Antragsfrist

Antragstichtag ist der 16.10.2023.

VI. Hinweise zum Förderverfahren

Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Fall der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil.

Innerhalb der Projektlaufzeit ist ein Impulspapier zu fertigen, das bei der obligatorischen öffentlichen Abschlussveranstaltung des Projekts vorgelegt und an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt werden muss. Das Impulspapier sollte die Projektergebnisse zusammenfassen und eine weiterführende Perspektive entwickeln. Das Impulspapier ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen. Es sollte deshalb digital frei verfügbar sei und einen Umfang von rund 15 Seiten (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) haben.

Nach Abschluss ist ein Sachbericht (max. drei Seiten, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse des Projekts Auskunft gibt.

Kontakt

Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an

Judith Hämker
Tel. 0511 120-2651
E-Mail: judith.haemker@mwk.niedersachsen.de

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