Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Hochschulen für angewandte Wissenschaften in nichtstaatlicher Verantwortung

Neben den sieben staatlich verantworteten Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in nichtstaatlicher Verantwortung gibt es im Zuständigkeitsbereich des MWK sieben niedersächsische HAW in nichtstaatlicher Verantwortung. Dies sind:

Die hochschulrechtlich anerkannten privaten HAW arbeiten weitgehend autonom vom Wissenschaftsministerium nach denselben Kriterien wie die staatlichen HAW. Ein bei ihnen abgeschlossenes Studium ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne des Hochschulrechts. Die nichtstaatlichen HAW zählen 11.553 Studierende (Wintersemester 2024/25).

Bezüglich einer Hochschulneugründung und der staatlichen Anerkennung beachten Sie bitte folgendes Hinweisblatt: Übersicht und Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung privater Hochschulen in Niedersachsen


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