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Hochschulentwicklungsvertrag 2024 - 2029

Ministerpräsident Stephan Weil unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag mit (v.l.) Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl (LHK), Gerald Heere (Finanzminister), Julia Willie Hamburg (stellv. Ministerpräsidentin), Falko Mohrs (Wissenschaftsminister).   Bildrechte: MWK/Behnush Martinez
Ministerpräsident Stephan Weil unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag mit (v.l.) Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl (LHK), Gerald Heere (Finanzminister), Julia Willie Hamburg (stellv. Ministerpräsidentin), Falko Mohrs (Wissenschaftsminister).

Niedersachsen stellt mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag die Weichen für die Zukunft seiner Hochschulen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur garantiert das Land den 20 unterzeichnenden staatlichen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt deren Autonomie in wichtigen Bereichen. Der Vertrag löst die Vereinbarung von 2013 ab, die zwischenzeitlich zweimal fortgeschrieben worden war.

Der Vertrag gliedert sich in fünf Kapitel, die verschiedene Aspekte der Hochschulentwicklung abdecken. Diese reichen von der Sicherstellung der Fachkräfteentwicklung über die Förderung von Forschung und Transfer bis hin zur Verbesserung der Hochschulorganisation und der finanziellen Entwicklung.

Vereinbart wurde eine Kostenübernahme für künftige Tarif- und Besoldungssteigerungen während der Vertragslaufzeit bis einschließlich 2029. Die Stabilisierung der Grundfinanzierung, also die konstante Kompensation beispielsweise von Gehältern, Energiekosten und Sachmitteln, gewährleistet verlässliche Rahmenbedingungen. Zudem greift die Einigung aktuelle gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen wie die demografische und technologische Entwicklung und den Klimawandel auf. So stellt das Land beispielweise Mittel für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden bereit.

Die Hochschulen können künftig leichter in eigener Verantwortung ihre Lehrangebote weiterentwickeln und neue Studiengänge wie beispielsweise für nachhaltige Produktdesigns oder künstliche Intelligenz aufbauen. Auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren erhalten die Hochschulen mehr Freiheiten. So werden Entscheidungsprozesse verschlankt und die Attraktivität der Hochschulen gesteigert.

Ministerpräsident Stephan Weil zu der getroffenen Einigung: „Gerade in herausfordernden Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, haben Wissenschaft und Forschung eine enorme Bedeutung. Mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 wird Niedersachsen als Wissenschaftsstandort international wettbewerbsfähiger. Unsere Hochschulen stehen finanziell auf stabilen Füßen, Entscheidungsprozesse werden verschlankt, Innovationen können leichter vorangetrieben werden. Herzlichen Dank allen Beteiligten.“

„Dieser Vertrag bildet die Grundlage für eine noch engere Verzahnung von Forschung, Lehre und Transfer. Durch eine verlässliche Finanzierung, gezielte Investitionen in die Infrastruktur sowie die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit stärken wir die Innovationskraft unserer Hochschulen und erhalten sie als wichtige Impulsgeber für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft“, so Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Ein gutes Beispiel für einen besseren Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die angewandte Praxis sind Reallabore, wo Forschende, Anwendende und Unternehmen gemeinsam konkrete Projekte auf ihre Praxistauglichkeit und Nachhaltigkeit testen.“

„Wir freuen uns und sind darüber hinaus sehr erleichtert, dass der neue Vertrag einige langersehnte Zusagen enthält. Allen voran ist hier die Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts bezüglich der Einrichtung, Aufhebung und Modifizierung von Studiengängen oder die Freigabepflicht von Professuren zu nennen, was eine deutliche Stärkung der Hochschulautonomie zur Folge hat. Ganz besonders die Zusage der Übernahme der Tarifsteigerungen ist für die Hochschulen existenziell und daher eine wirklich richtig gute Nachricht“, erklärt Susanne Menzel-Riedl, Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen. „Wir nehmen die zahlreichen Bemühenszusagen des Landes, unter anderem zu der Anhebung der W-Besoldung, der Möglichkeit der Übertragung Bauherreneigenschaft und weitere Aspekte positiv zur Kenntnis.“

Wissenschaftsminister Mohrs: „Der Hochschulentwicklungsvertrag ist kein Schlusspunkt, sondern die Fortsetzung des kontinuierlichen Dialogs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Hochschulen. Gemeinsam gehen wir die aktuellen Herausforderungen an und stärken Niedersachsens Hochschulen als Impulsgeber für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt.“

Den Hochschulentwicklungsvertrag 2024-2029 können Sie hier downloaden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.03.2024

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